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Autor Thema: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow  (Gelesen 21677 mal)

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  • Beiträge: 353
Das Antwortschreiben der Justitiarin des WDR zeigt vor allem eins: die Ignoranz - ja vielleicht mehr noch den Zynismus - der Macht. Sieglinde Baumert hat in ihrem offenen Brief aufgezeigt, dass es Menschen gibt, welche die Ungerechtigkeit nicht ertragen können und deshalb bis zum Äußersten gehen, die massenhaften Zwangsvollstreckungen in Kauf nehmen, sich der mit aller Macht vorgehenden Repressionsbürokratie entgegenzustellen versuchen, ja aus Protest sogar in den Hungerstreik treten, und die Justitiarin meint dazu nur sinngemäß: selber Schuld Leute, warum zahlt Ihr nicht einfach wie alle anderen Zahlschafe brav Euren Zwangsbeitrag! Ein unfassbarer Zynismus, der zeigt, dass die Anstalten überhaupt nicht kritikfähig sind, nicht in der Lage, die eigene Position einmal in Frage zu stellen und zu überlegen, ob es wirklich angebracht sei, Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu überziehen, Menschen die einfach nur von den Rundfunkanstalten in Ruhe gelassen werden wollen, zu Zwangskunden zu machen!

Angesicht dieses grundlegenden Zynismus wirken auch die Höflichkeitsfloskeln in dem Schreiben einfach nur leer: die Anrede am Beginn, dass sie "gerne antworte" und die völlige Hohlheit am Schluss, dass man anbiete, sich "vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen". Als ob das das Problem wäre! Eine ähnlich hohles Angebot hatte damals ja auch der andere Justitiar Dr. Eicher gemacht. Insofern zeigt das hiesige Antwortschreiben, dass die Anstalten intellektuell am Ende sind und überhaupt nicht mehr mit den Bürgern, die man wohl einfach als untertänige "Beitragsschuldner" ansieht, in einen sinnvollen Dialog zu treten vermögen. Insofern kann man eigentlich nur hoffen, dass das Ende dieser Zwangsanstalten bald nahen möge:
Wider Den Rundfunkbeitragszwang


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zitat
(...) Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. (...)
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks. (...)
Eva-Maria Michel

Ach ja, was Sie nicht sagen! Dies können sie bei der Fastfood-Rechtsprechung, die dort momentan herrscht nicht ernsthaft behaupten. Bei den Verwaltungsgerichten geht es zur Zeit zu wie in einem Schnellimbiss, obwohl es unterschiedliche Klagen von unterschiedlichen Personen vorgetragen und mit unterschiedlichen Inhalt gibt, bekommt jeder dasselbe Urteil. Es ist dabei egal, ob er aus Hamburg, Berlin, München, Köln oder einem anderen Gerichtsbezirk kommt, alle bekommen dieselbe Urteilsbegründung. Das ist wie in irgendwelchen Fastfood-Ketten, wo unterschiedliche Kunden alle denselben Burger bekommen.

Davon sollte sich jedoch niemand einschüchtern lassen, sondern jeder anständige Bürger sollte die Zahlungen einstellen, da angebliche Schulden beim Beitragsservice Protestschulden sind, die jeder haben sollte. Natürlich sollte auch jeder klagen, der es sich leisten kann, sonst wird noch jemand arbeitslos, der ansonsten schwer zu vermitteln ist. ;)

Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Mutter aus Bergisch Gladbach  jetzt nicht anfängt zu zahlen, sondern den nächsten Festsetzungsbescheid abwartet und dann klagt. Nach der Geschichte ist das für mich ein eindeutiger Fall für das EGMR in Strasbourg. Die Verfahrenskosten werden wir wohl hier im Forum locker zusammenbekommen, wobei man vielleicht auch überprüfen sollte, ob nicht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Zum Verfahrensweg nach Stasbourg empfehle ich mal folgendes Fallbeispiel zu lesen (Individualbeschwerde Nr. 22028/04):   

http://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20091203_22028-04.html;jsessionid=FE1147429FFFA559724A2F89297CD03D.2_cid324?nn=6966392 

Ob hier nun eine Diskriminierung vorliegt, müsst man mit einer Rechtsberatung klären, da man dies vielleicht dann noch mit der Rechtsprechung zum negativen Vereinsrecht verknüpfen müsste. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgreiche Klage einer Jagdgegnerin gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Siehe Bericht hierzu in:

https://www.bundestag.de/blob/423580/db611b3f6047363be617ce8ad756ed46/wd-3-078-08-pdf-data.pdf       

All dies natürlich nur rein hypothetisch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2017, 00:47 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Bravo, A.... in der Hose, wie Dein Beitrag es sagt & beinhaltet -

...

...genau das ist hier (wie anderswo) angezeigt! Bei ggf. einem Crowdfunding wäre Besucher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten auf jeden Fall auch dabei, zumal er bezogen auf die Gerichtsverfahren bzgl. des sogenannten »Rundfunkbeitrags« absolut skeptisch ist, was den Erfolg fiktiver PKH-Anträge anlangt.

Schon aufgrund der gerüchteweisen bzw. fiktiven Erfahrungen des Schwippschwagers eines Freundes seiner Base 3. Grades war zu vernehmen, dass selbst bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Verwaltungsgerichte / OVG schlicht nach der Pfeife der Anstalten bzw. von denen angeheuerter Anwaltskanzleien tanzen, & diese einzig auf deren Fingerschnippen bzw. schriftsätzliche Forderung hin verweigern. Im fiktiven Fall des benannten Schwippschwagers wird sich - einstweilen zunächst im genannten Zusammenhang - irgendwann aber noch rein fiktiv das BVerfG zu Worte zu melden haben (Nr. x von 51).

Was - um noch kurz auf den Anfang Deines Postings zu kommen - diesen herablassenden Salbader von dieser Michel angeht, ist dieser m. E. nicht auch nur eine einzige Minute der Beschäftigung damit wert. Wenn es Leute gibt, die bestens über den Verlauf dieser Gerichtsverfahren unterrichtet sind, dann dürften es *genau diese Herrschaften* und insbesondere auch diese Dame sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2017, 17:36 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 884
An Frau Hannelore Kraft persönlich:

Zitat
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

vor 40 Tagen habe ich Sie um eine Stellungnahme zum Thema Rundfunkzwangsgebühr gebeten.
Ich hätte noch gerne VOR der Wahl zum neuen Landtag eine Antwort.

Bedenken Sie bitte, das die Antwort, die Herr Merz anderen Anfragestellern gegeben hat, nicht befriedigend ist
Herr Merz schreibt: "haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. März 2017 an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft. Als Mitarbeiter im Referat für Medien- und Presserecht wurde ich gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben zu antworten.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags lässt sich insbesondere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) finden. Der RBStV ist Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Dieser Staatsvertrag hat nach der Ratifizierung durch alle Länderparlamente, dem Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bürgerschaften von Bremen und Hamburg rechtsetzenden Charakter. Er stellt somit eine formell recht­mäßig zustande gekommene gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Rundfunkbeitrags dar. Der RBStV entstand nach den Regeln der parlamentarischen Demokratien in allen 16 Ländern unserer Republik.
Der RBStV ist auch in Bezug auf seinen Regelungsinhalt mit dem Grundgesetz vereinbar, wie bspw. durch Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus Mai 2014 sowie durch das Oberver­wal­tungs­gericht Münster im März 2015 festgestellt wurde. Diese Urteile wurden am 18. März 2016 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Die Grundlage für die Beitragspflicht ist somit gesetzlich begründet und nicht vertraglich. Es bedarf daher keiner einzelnen Entscheidung oder Willenserklärung der Betroffenen.
Selbstverständlich kann sich jeder gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten. Dieses Grundrecht bestreitet niemand. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschieht. Der RBStV sieht dazu vor, dass im privaten Bereich jeder volljährige Wohnungsinhaber, der die Möglichkeit dazu hat, grundsätzlich Rundfunkbeiträge entrichten muss. Finanziell nicht so gut gestellte Personen können sich – auch nach den Vorschriften des RBStV – von dieser Zahlungspflicht befreien lassen.
Bei der Befreiung vom der Rundfunkbeitragspflicht (siehe § 4 RBStV) aus sozialen Gründen (also nicht aus gesundheitlichen Gründen) wurde in der Gesetzgebung an nachweisbare soziale Bedürftigkeit angeknüpft. Diese muss durch einen Bescheid über den Bezug von staatlichen Sozialleistungen belegt werden. Durch diese Voraussetzung ist gewähr­leistet, dass sich die für die Beitragsbefreiung maßgebliche Bedürftigkeit exakt an der sozialen Gesetzgebung orientiert.
Vor dem oben geschilderten Hintergrund kann ich Ihre Auffassung, dass in Bezug auf den Rundfunkbeitrag „Unrechts Wege gegen Bürger gegangen werden“, nicht nachvollziehen und folglich auch nicht teilen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Roland Merz"

1) hier handelt es sich um einen fast € 9.000.000.000,-- Raubzug. Bei einem Problem dieser Größe darf wohl erwartet werden, dass sich Frau Kraft persönlich um Antworten bemüht!
2) Herr Merz erklärt im 1. Abschnitt die Rechtslage. Das ist für uns Zwangsgebührenverweigerer nichts Neues. Das erinnert fatal an den Schießbefehl an der Deutsch-Deutschen Grenze. Auch dieses Unrecht war "Gesetz!"
3) Herr Merz führt aus, die "Beitragspflicht" sei gesetzlich begründet, nicht vertraglich - dann frage ich mich doch, warum das Ding dann "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und nicht "Rundfunkbeitragsstaatsgesetz" heißt?
4) Weil Herr Merz kein Unrechtsbewusstsein empfinden- und Kritik von Millionen Bürgern nicht nachvollziehen kann, möchte ich von Frau Kraft PERSÖNLICH die Frage beantwortet haben:
Frau Kraft,
halten Sie neun Milliarden Euro jährlichen Aufwand, zwangsweise eingetrieben mit Hilfe zurechtgeschusterten Paragraphen, denen wir Bürger nie zugestimmt haben, für angemessen, um, wie es im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" heißt, "Grundversorgung" im Medienbereich zu bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfman

Zitat
----- Weitergeleitete Message -----
Von: Wolfman
An: "hannelore.kraft@landtag.nrw.de" <hannelore.kraft@landtag.nrw.de>
Gesendet: 16:54 Mittwoch, 1.März 2017
Betreff: An Frau Hannelore Kraft persönlich
An Frau Hannelore Kraft persönlich:
Im Mai d. j. Stellen Sie sich wieder zur Wahl in NRW.
Ich werde Sie deshalb nicht wählen,
weil Sie kritiklos den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben /durchgewunken haben, der uns Bürger seit 1.1.2013 zwingen will, monatliche „Gebühren“ zu zahlen,
egal, ob das Angebot der Sender genutzt wird oder nicht.
Dieser Apparat verschlingt über € 8.000.000.000,-- jährlich – eine unfassbare Verschwendung!
Armen Rentnern, Studenten, Geringverdienern werden € 215,-- jährlich abgepresst,
während Intendanten € 360.000,-- Grundgehalt einsacken,
Sportreporter mit einem geleasten Privatjet herumfliegen um nur ja kein Fußballspiel zu verpassen,
hunderte von Leuten zu einer Olympiade fliegen um von dort zu berichten,
und nicht zuletzt:
Dieses ungerechte Parasitensystem wird dazu missbraucht, über zwei Milliarden Euro in ein üppiges Betriebsrentensystem einzuzahlen!
Kein Bürger hatte je ein Mitspracherecht, wofür diese Unsummen verwendet werden!
Etwa fünf Millionen Menschen bundesweit weigern sich,
dieser ungerechten Forderung nachzukommen.
Auch ich werde niemals dulden, dass da – mit Ihrer Hilfe – derart auf meinen Rechten herum getrampelt wird!
Eine Milliarde wäre satt & genug um - wie im Staatsvertrag geschrieben - "Grundversorgung" zu leisten.
Fair wäre, Personalien öffentlich zu debattieren, statt Posten im Hinterzimmer zu verschachern.
Der Rundfunkrat muss demokratisch gewählt werden.
Werbung und Schleichwerbung muss aufhören.
23 TV-Programme und 60 Radiosender, die die Bevölkerung rund um die Uhr beschallen sind keine "Grundversorgung!"
1 TV-Sender und ein Radioprogramm reicht völlig, für "Tatort" und "Musikantenstadl" sind die privaten Sender zuständig!
Auf eine PERSÖNLICHE Antwort von Ihnen Frau Kraft warte ich gespannt - auf Textbausteine, die damit anfangen, dass Sie nicht jede Anfrage persönlich beantworten können, kann ich verzichten!
Die Dringlichkeit dieser Sache und das öffentliche Interesse verlangt nach einer persönlichen Antwort!
mit Gruß
Wolfman


Meine Bitte: schreibt an: hannelore.kraft@landtag.nrw.de

Auch egal, wenn ihr nicht in NRW wohnt, wir werden nicht Ernst genommen, wenn immer nur 20 oder 30 Emails da eintrudeln.
Es muss schon 3-Stellig sein, damit die sich ein paar Centimeter bewegen ! ! !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2017, 18:28 von Bürger«

B
  • Beiträge: 145
Moin,

meine Mail an Frau Kraft ist vor längerem raus und ich habe noch keine Antwort ...

Herrn Merz aus der Staatskanzlei kenne ich auch schon.
Der ist dafür da, alles abzuwiegeln und lässt sich die Schreiben vorher vom Referatsleiter genehmigen...

Hier hilft nur eines - weder CDU, SPD noch die Grünen wählen - einzig die AFD ist komplett gegen den Beitrag. Die FDP zeigt wohl positive Tendenzen, allerdings wird dort der "gute Wille" alleine auch nicht viel bringen.


Edit "Bürger":
Vorsorglich der Hinweis, hier bitte nicht in parteipolitische Diskussionen abzudriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2017, 18:43 von Bürger«

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Hier hilft nur eines - weder CDU, SPD noch die Grünen wählen - einzig die AFD ist komplett gegen den Beitrag. Die FDP zeigt wohl positive Tendenzen, allerdings wird dort der "gute Wille" alleine auch nicht viel bringen.

Die AFD wirds auch nicht bringen. Da sitzen dann halt andere *** Leute und machen dasselbe. Das Problem ist ja schon länger bekannt. Oder gibt es seitens AFD eine Aussage zu Frau Baumerts (erneuter versuchter) Inhaftierung? Hat sich die AFD oder irgendeine andere Partei mal dafür eingesetzt, dass bestimmte Sachverhalte aus dem Weg geräumt werden, bezogen auf die Rundfunkabgabe? Ich habe in dieser Richtung nichts substanzielles gehört, außer eben diese Plattitüden "Der Beitrag muss weg!" und "Die Gebühr schaffen wir ab (oder auch eben nicht)"



Edit "DumbTV":
***Wortwahl entschärft

Nochmal der Hinweis, hier bitte nicht in parteipolitische Diskussionen abzudriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Anderenfalls bleibt eine kommentarlose Löschung des Beitrags vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2017, 20:36 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

P
  • Beiträge: 19
An Frau Hannelore Kraft persönlich:

Zitat
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

[...]

Herr Merz schreibt:

"[...] Selbstverständlich kann sich jeder gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten. Dieses Grundrecht bestreitet niemand. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschieht. Der RBStV sieht dazu vor, dass im privaten Bereich jeder volljährige Wohnungsinhaber, der die Möglichkeit dazu hat, grundsätzlich Rundfunkbeiträge entrichten muss. [...]"


[...]


Hat dieser Mensch (Herr Merz) das ernsthaft geschrieben? Offener könnte er das Grund-Problem in der gesamten "ÖR"-Konstruktion von Beginn m.E. eigentlich kaum benennen bzw. selbst zugeben. Oder mit anderen Worten: die Lüge von der Meinungsfreiheit.

Selbstverständlich könne sich jede*r "ungehindert unterrichten". Das bedeute aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschehe. Der RBStV sehe dazu vor ... .

Übersetzt: Diese Unterrichtung geschehe generell nicht kostenlos. Vor Allem, weil es ja nur oder vor Allem ein Medium gebe, durch das diese Unterrichtung geschehe (so der Anspruch): die "Öffentlich-Rechtlichen". Und die hätten eben das Recht, sich auf diese Weise zu finanzieren. Andere Medien sind gar nicht erst gemeint. Der Vorrang gebühre immer den "ÖR".

Auf diesen Kern mit der Meinungs-Bevormundung durch die "ÖR" verweisen m.E. auch sämtliche politischen und gerichtlichen Begründungen und gestelzten, das Recht kreativ interpretierenden unhaltbaren Verrenkungen seit Jahrzehnten. Auch diese Begründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Propaganda verweigern, Druck auf die Staatssender ausüben? So gehts!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22628.msg145413.html#msg145413

Die gesamte "ÖR"-Konstruktion und auch deren Legende mit der Schein-Unabhängigkeit (deshalb eben die Bezeichnung "öffentlich-rechtlich" und nicht "staats-rechtlich") war m.E. von Beginn an dazu gedacht, die in der BRD lebenden Menschen nicht ganz so offen wie vor 1949, jedoch noch wirksam genug innerhalb des so verstandenen "demokratischen" Anspruchs meinungsmäßig staatlicherseits zu bevormunden und dafür auch noch bezahlen zu lassen. Während nach außen seit 1949 so getan wird, als sei die BRD demokratisch und halte sich an die Menschenrechte, die jedoch an jeder "nützlichen" Stelle in den jeweiligen GG-Artikeln immer sofort wieder eingeschränkt werden. Absatz 1 diverser Grundgesetz-Artikel: Jeder Mensch hat das Recht auf xy. Absatz 2: Ausnahme hiervon sind ... und können auf Grund von ... gemacht werden ..  . Und wenn das in einem Artikel mal nicht ganz so mit Ausnahmen versehen drin steht - so etwa in Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit -, wird es eben dennoch so gehandhabt. Denn das hätte gegenüber den Alliierten und der damaligen Welt-Öffentlichkeit vermutlich nicht so gut ausgesehen, wenn das da all zu offen drin gestanden hätte. Und auch die Alliierten werden sich was dabei gedacht haben, denn schließlich sollen ja die BRD und die ihr anhängigen "ÖR" im Zweifel die Raison "des Westens" und seiner "gerechten Kriege" (vulgo auch: "responsibility to protect") mittragen und predigen.

Es war m.E. nie wirklich so gedacht, dass die Meinungs-Bevormundung durch den Staat in der BRD völlig aufgeben wird. Es wird einfach nur "geschickter" gemacht, um ihm ein demokratisches Mäntelchen zu geben, und dazu vor Allem dient die Verrenkung des Begriffs "öffentlich-rechtlich", mit all den Folgen, die diese vorgebliche, jedoch nicht wirklich ernst gemeinte "Meinungsfreiheit" an dieser Stelle mit sich bringt.  Es mag eine begrenzte "Meinungsvielfalt" auch innerhalb des "ÖR"-Systems geben. Doch bestimmte Grundlinien dürfen m.E. nicht in Frage gestellt werden. Im Zweifel gilt immer die Staatsraison. Und da dieser Staat ja "demokratisch" sei, ist das ja schließlich gerechtfertigt. Also warum sich drüber aufregen?

Zumal sie schließlich die einzigen Medien sind (siehe auch die "Fakenews"-Debatte), die die einzig wahre Wahrheit verbreiten, deren totalem Deutungsanspruch zu allererst sich alle Menschen auszusetzen und dadurch und nur dadurch "aufzuklären" haben. Erst danach kommt die eigene Meinungsfreiheit der Menschen, innerhalb derer ihnen "Mündigkeit" und das Wahlrecht zum "einzig richtigen Abstimmungsverhalten" zugestanden wird, nachdem sie von Staats wegen schließlich "einzig richtig" aufgeklärt wurden, was die einzig wahre Wahrheit und Meinung zu sein hat. So total, dass jede noch so absurde Konstruktion der behaupteten "Unausweichlichkeit" der "abstrakten" Rundfunkempfangsmöglichkeit (vgl. auch "abstrakte Gefährdung") recht ist, bemüht wird, am Ende auch so gestaltet wird, dass diese "Unausweichlichkeit" als "mission accomplished" behauptet werden kann - und schließlich jeder Mensch ausnahmslos als "Seher" bzw. im Fall der Nichtzahlung als "Schwarzseher" behauptet werden kann.

Und wenn die Empfangsmöglichkeit tatsächlich nicht gegeben ist, wird eben die potentielle Empfangsmöglichkeit behauptet, um in jedem Fall die "Unausweichlichkeit" aufrecht zu erhalten und weiter behaupten zu können, dass alle Menschen sie und nur sie - die geheiligten "ÖR" - hören, sehen und konsumieren. Und wo das erfolgreich bestritten wird, wird als Totschlag-Argument dann schließlich doch politisch und rechtlich behauptet, dass es auf die Rundfunkempfangsmöglichkeit seit 2013 gar nicht (mehr) ankäme, während die (auch politische) Begründung, die nicht im geschriebenen "Recht" steht, am Ende doch wieder die ist, dass ja sowieso alle Menschen "Schwarzseher" seien oder die "potentielle" Rundfunkempfangsfähigkeit hätten. Die "Wohnung" ist der rechtliche Anknüpfungspunkt, die "Potenz" des Rundfunkempfangs und auch dessen behauptete tatsächliche Konsumtion die weiterhin politische Begründung.

Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf: dass sich Menschen diesem totalen Deutungsanspruch und auch noch der Demütigung seiner Mitfinanzierungs-"Pflicht" und der Mithaft für die unerbittliche Kriegstreiberei in der Welt entziehen.




Edit "Bürger":
Thread muss wegen fortwährender, vom eigentlichen Kern-Thema abdriftender Nebenthemen moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Allgemeiner Hinweis an alle:
Die Forum-Regeln und Moderatoren-Hinweise sind im Sinne des Forums und der Sache zu beachten.

Die Moderatoren haben nicht die Kapazitäten, ständig und immer wieder darauf hinzuweisen, sondern erwarten von allen Forum-Mitgliedern entsprechende Unterstützung und Selbstdisziplin.
Das Kern-Thema eines jeden Threads wird durch den Eingangs-Beitrag und den dieses Thema kurz zusammenfassenden Thread-Betreff definiert.
An genau diesem Kern-Thema ist eng und zielgerichtet zu diskutieren.
Abschweifende, eigenständige Themen und Gedankengänge sind wenn, dann in einem eigenständigen Thread mit ebenfalls aussagekräftigem Betreff neu zu eröffnen - vorher jedoch die Suchfunktion zu nutzen, um etwaige geeignete, bereits existierende Diskussionen aufzuspüren und damit Mehrfachdiskussionen zu vermeiden.
Nicht am Kern-Thema zu bleiben verschlechtert die ohnehin schon grenzwertige Übersicht im Forum.
Ziel ist, durch Kern-Themen die äußerst komplexe Thematik in Einzel-Themen zu behandeln und somit (auffindbar) zu portionieren.
Abschweifende Diskussionen lassen den Thread ins Beliebige abdriften - die Konsequenz wäre nur noch ein Thread in welchem alles diskutiert wird.
Dass dies der Sache nicht zuträglich ist, dürfte einleuchten.
Wir bitten daher um zukünftige konsequente Berücksichtigung im gesamten Forum.

Bitte etwas Geduld.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2017, 21:11 von Bürger«

 
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