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Autor Thema: Propaganda verweigern, Druck auf die Staatssender ausüben? (Gewissensgründe)  (Gelesen 3460 mal)

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  • Beiträge: 1.202


Zitat
Die Propaganda der Staatssender hat nicht nur Deutschland und Europa in eine gefährliche Sackgasse gefahren, neuen heißen und Kalten Krieg in Osteuropa verursacht, sondern auch jene Kriege und Massenmorde vorangetrieben, die – neben Hunderttausenden Toten – eine Flüchtlings- und Migrationswelle sowie islamistischen Terror nach Europa gespült haben.

Die meisten Bürger erkennen nicht die simplen Zusammenhänge, weil sie von den Verantwortlichen in Politik und Medien gezielt in die Irre geführt werden. Wer die eigene Verantwortung ernst nimmt und die Propaganda von ARD und ZDF aus Vernunft- und Gewissensgründen nicht mittragen will, kann sich widersetzen und dabei den Punkt, bis zu dem er zivilen Widerstand leistet, selbst bestimmen.
...
Vergangenen Montag haben wir hier einen Brief von Wilfried Schmitz an den „Beitragsservice“ veröffentlicht, den er freundlicherweise im Propagandamelder eingestellt hatte. Aufgrund des positiven Feedbacks hat er nun ein allgemein gehaltenes Schreiben aufgesetzt, mit dem jeder seine Weigerung, GEZ für Propaganda zu bezahlen, begründen kann. Selbstverständlich kann und sollte der folgende Brief nicht eins zu eins übernommen, sondern individuell nach den Überzeugungen des Absenders angepasst werden.
...

Quelle: propagandaschau.wordpress.com, 02.04.2017

Propaganda verweigern, Druck auf die Staatssender ausüben? So gehts!
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/04/02/propaganda-verweigern-druck-auf-die-staatssender-ausueben-so-gehts/#more-31739


Edit "Bürger":
Ursprünglicher Thread-Betreff "Propaganda verweigern, Druck auf die Staatssender ausüben? So gehts!" musste zur Themen-Straffung präzisiert werden um den Begriff "Gewissensgründe".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2017, 21:24 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Kritische Frage zum Brief:

Wieso wird angenommen, dass die LRAen über die Gewissensgründe als Härtefall urteilen könnten?

Das geht aus meiner Sicht gar nicht.

Man stelle sich vor, ein Kriegsdienstverweigerer hätte damals Gewissensgründe bei der Bundeswehr angeben müssen.
Wie hätte die BW darauf antworten können?
"Ach so, Sie haben ein Gewissen! Entschuldigung, das haben wir nicht gewusst. Wir dachten, Sie sind so gewissenlos wie wir und haben nix dagegen Leute totzuschiessen. Aber so ist das natürlich was anderes . Sie sind somit vom Kriegsdienst befreit." ??? ?

Geht natürlich genausowenig bei der LRA, wenn man aus Gewissensgründen deren Angebot ablehnt. Sie muss und wird ihr Angebot gewissensfreundlich darstellen, anderenfalls würde es die ÖRRen sehr bald nicht mehr geben.

Auch Gerichte waren und sind nicht fähig und ermächtigt, über Gewissensgründe der Verweigerer zu entscheiden. Eine popelige LRA dann bestimmt erst recht nicht.

Allerdings - wenn man sie selbst durch einen Antrag dazu ermächtigt ... schiesst man sich vielleicht selber ins Knie (um bei dem BW Bild zu bleiben) und muss deren Entscheidung (sicheres Nein) dann auch noch hinnehmen.

Und bitte zusätzlich noch beachten: Das Stellen eines Befreiungsantrags kann als akzeptieren des gesetzlichen Hintergrundes (RBStV) interpretiert werden.

Die vorrangige Sache ist: Welche Instanz ist in dieser wichtigen Frage zur Propagandafunktion der ÖR Medien überhaupt berechtigt, über mein Gewissen zu urteilen? Muss sie erst geschaffen werden?  Das wäre eine verfassungsrechtliche Frage mit der man sich über die Verwaltungsgerichte hochhangeln muss

In der Bundeswehrfrage wurden damals dafür extra spezielle unparteiische Gremien aus der Bevölkerung gebildet.

Gewissensgründe sind immer mit der ureigenen Erlebenswelt zu verknüpfen. So kann es vielleicht relevant sein, dass man in der Zeit des kalten Krieges aufgewachsen ich und erkannt hat, dass die ÖR Medien Deutschlands nie unparteiisch berichtet hatten (UdSSR, USA, DDR, BRD) Indoktrination von klein auf, Völkerverständigung war nicht das Ziel. Der ör Auftrag wurde und wird nicht erfüllt.

Allgemeine Aussagen wie "Das Volk wird dadurch politisch "vergiftet" sind da schwer vermittelbar.

Die Propagandaschau wird hier im Forum kritisch gesehen. Diesen Artikel würde ich aber gerne zur Aufklärung und Diskussion beibehalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2017, 21:21 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 19
Ich finde Ihren Kommentar sehr klug und wichtig. Auch das lässt mir den "Kampf" um die Gewissens-Frage bei aller Entbehrung, zu der der menschenrechtswidrige staatliche Vollstreckungsterror im Auftrag der GEZ gerade auch gegen Ressourcen-arme Menschen inzwischen geführt hat, noch wertvoll erscheinen. Und es ist m.E. eine Schande, dass Menschen sich ein Gewissen in diesem "Rechtsstaat" erst "leisten können müssen", dass denjenigen mit weniger Ressourcen alle Möglichkeiten dazu genommen werden, sich zur Wehr zu setzen. In dem Verwaltungsgerichte Schwarz auf Weiß urteilen, dass die Meinungsfreiheit der doch so staatsunabhängigen "Öffentlich-Rechtlichen" noch vor derjenigen Meinungsfreiheit der einzelnen Menschen gehe und dies zum Bestand der "ÖR" und der damit in eins gesetzten "Demokratie" "hinzunehmen" sei (Verwaltungsgericht Berlin 2017, Bundesverwaltungsgericht 2010).

Auch finde ich die Idee eines mehr oder weniger unabhängigen "Gewissens-Gremiums" wenigstens eine machbare Perspektive in diesem Wahnsinn. Und das mit einem offensichtlichen Vorläufer-Beispiel im Fall der Kriegsdienstverweigerung. Das wirft m.E. die Frage auf, wie dieser Erfolg "unparteiischer Gremien aus der Bevölkerung" damals möglich geworden ist? Wahrscheinlich kaum ohne eine effektivere Bewegung aus der Bevölkerung. Und vermutlich kaum allein durch Gerichtsverfahren, auch, wenn sie bis zum Bundesverfassungsgericht getragen wurden.

Noch kurz eine Frage, um das zu verstehen: Warum wird die Propagandaschau kritisch gesehen?


Danke und viele Grüße

Die Pazifistin


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt.
Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkomentare, da dies überflüssig ist und der Übersicht des Forums abträglich ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2017, 21:21 von Bürger«

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  • Beiträge: 7
Kritische Frage zum Brief:
Wieso wird angenommen, dass die LRAen über die Gewissensgründe als Härtefall urteilen könnten?
Das geht aus meiner Sicht gar nicht.

Hier wird ein völlig anderer Weg aufgezeigt, als der Formaljuristische, den ihr hier im Forum empfehlt. Selbstverständlich kann eine LRA nicht über Gewissensgründe entscheiden. Aber darum geht es gar nicht. Es handelt sich hier nicht um einen Antrag, auf Gebührenbefreiung, sondern um eine Mitteilung, dass man diese nicht mehr zahlen wird und aus welchen Gründen man dies tut. 

Diese Gründe sind angesichts der Kriegpropaganda, mit der wir seit der Ukraine-Krise zugemüllt werden, plausibel und belegbar. Ich selbst habe vermutlich auf diese Weise einen "eingeforenen Konflikt" erreicht. Seit ich im Mai 2016 mit der Begündung, für Kriegspropaganda nicht zahlen zu wollen, jede Kooperation mit dem Beitragsservice und der LRA verweigert habe, ist Ruhe im Karton. Ich habe seitdem kein einziges Schreiben und auch keinen Bescheid mehr erhalten. Ich halte euren Weg auch für richtig und wichtig, aber er ist für mich persönlich zu zeitaufwändig und daher nicht praktikabel.

Ich habe mich  für den Weg des zivilen Ungehorsams entschieden, was meiner Ansicht auch der politischen Lage im Land und in der Welt angemessen ist. Oder fühlt ihr euch angesichts der eskaliernden Lage an den Kriegsschauplätzen der Welt noch wohl? Die Kriege und Kriegsaufmärsche mit deutscher Beteiligung, sind nur möglich, weil die ÖR-Medien diese propagandistisch unterstützen.

Edit Uwe:
Vollzitat wegen der Übersicht gekürzt.


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P
  • Beiträge: 19
Kritische Frage zum Brief:
Wieso wird angenommen, dass die LRAen über die Gewissensgründe als Härtefall urteilen könnten?
Das geht aus meiner Sicht gar nicht.
[...]
Diese Gründe sind angesichts der Kriegpropaganda, mit der wir seit der Ukraine-Krise zugemüllt werden plausibel und belegbar. Ich selbst habe vermutlich auf diese Weise einen "eingeforenen Konflikt" erreicht. Seit ich im Mai 2016 mit der Begündung, für Kriegpropaganda nicht zahlen zu wollen, jede Kooperation mit dem Beitragsservice und der LRA verweigert habe, ist Ruhe im Karton. Ich habe seitdem kein einziges Schreiben und auch keinen Bescheid mehr erhalten. Ich halte euren Weg auch für richtig und wichtig, aber er ist für mich persönlich zu zeitaufwändig und daher nicht praktikabel.

Ich habe mich  für den Weg des Zivilen Ungehorsams entschieden, was meiner Ansicht auch der politischen Lage im Land und in der Welt angemessen ist. [...]


Hallo Locutus,

sehe ich an sich ganz genau so.

Allerdings scheint dieser Weg des zivilen Ungehorsams auch nicht bei allen Betroffenen zu funktionieren. Wahrscheinlich je nach Bundesland oder "Zufall" lässt die jeweilige Landesrundfunkanstalt gnadenlos vollstrecken und Gewissensgründe nicht gelten, weil für die "Pflicht" zur "Beitrags"-Zahlung "unerheblich". Es sei zu zahlen und Punkt.

Oder haben Sie das Ganze noch nicht mal als "Widerspruch", sondern als prinzipielle Ablehnung formuliert - so quasi als gar nicht erst Rein-Begeben und Anerkennen dieser Form des Verfahrens?

Vielleicht einfach Glück gehabt? Lucky you. Wünsche schon mal weiterhin so viel Glück.

Haben Sie eine Empfehlung für uns alle, wie genau Sie das gemacht haben? Falls ja, ließe sich das vielleicht sogar verbinden mit dem "Antrag" auf "Befreiung" oder der prinzipiellen Ablehnung aus Gewissensgründen - etwa so:

"Ich verweigere hiermit die Teilnahme am und die Mit-Finanzierung des [derzeitigen] öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Systems. Ich lehne ohne bzw. noch vor Anerkennung des gesamten Verfahrens der Zwangsanmeldung, Bebeitragung und 'Befreiung' das gesamte System aus Gewissens-Gründen ab. Dies insbesondere auch auf Grund der in zahlreichen Fällen erwiesenen Kriegspropaganda, auch in Zusammenhang mit der Ukraine seit 2014. Ich habe mich für den Weg des zivilen Ungehorsams entschieden, was meiner Ansicht auch der politischen Lage im Land und in der Welt angemessen ist. Die Kriege und Kriegsaufmärsche mit deutscher Beteiligung, sind nur möglich, weil die ÖR-Medien diese propagandistisch unterstützen."


Danke und viele Grüße

Die Pazifistin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2017, 21:22 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Kritische Frage zum Brief:
Wieso wird angenommen, dass die LRAen über die Gewissensgründe als Härtefall urteilen könnten?
Das geht aus meiner Sicht gar nicht.

Hier wird ein völlig anderer Weg aufgezeigt, als der Formaljuristische, den ihr hier im Forum empfehlt. Selbstverständlich kann eine LRA nicht über Gewissensgründe entscheiden. Aber darum geht es gar nicht. Es handelt sich hier nicht um einen Antrag, auf Gebührenbefreiung, sondern um eine Mitteilung, dass man diese nicht mehr zahlen wird und aus welchen Gründen man dies tut. 

@Locutus, @Pazifistin!

In meinem Fall ist es trotzdem der formaljuristische Weg. Ich habe einen Bescheid bekommen, Widerspruch eingelegt, gegen den Widerspruchsbescheid geklagt. Die Klage ist bis heute (~3,5 Jahre) ausgesetzt. Warum?

Ich argumentiere vor Gericht nicht mit meinen Gewissensgründen. Ich möchte, dass das Gericht darüber entscheidet, ob die LRA bzw. der Beitragsservice über einen besonderen Härtefallantrag aus Gewissensgründen überhaupt entscheiden kann/darf.

Die Entscheidung ist abzuwarten. Die Vollstreckung wurde bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wichtig im Moment ist für mich, dass ich den menschenrechtswidrigen Apparat nicht gezwungenermaßen finanziell unterstützen muss.

Ich befinde mich im Moment in einer Stufe vor dem zivilen Ungehorsam, den ich in meiner Klageschrift bei Weiterbestand der Rundfunkabgabe in der aktuellen grundrechtswidrigen Form mit gerichtlicher Zustimmung dem Gericht bereits angekündigt hatte.

Ich bin nicht gegen die Gerichtsbarkeit eingestellt. Ich bin gegen ein Gesetz, dass Grundrechte missachtet. Erst wenn mir die Gerichte beweisen, dass sie ebenfalls Grundrechte missachten wollen, bzw. blind für deren Missachtung sind, bleibt mir nichts anderes übrig, als der zivile Ungehorsam und ich müsste dann alle negativen Folgen davon ertragen.

Ich sehe aber mit Besorgnis, wie viele andere vor Gericht regelrecht abgebügelt werden. Am schlimmsten fand ich die Darstellung des Richters als "allwissende voreingestellte Obrigkeit" bei einer GV vor dem VG Schleswig. Aber das sind nicht meine Verhandlungen. Ich würde mein Erlebnis dort aber auf jeden Fall vor einer bisher nur fiktiven zukünftigen unabhängigen Prüfungsommission schildern und unterschreiben.

@Pazifistin:
Die Frage, wie es damals bei den Kriegsdienstverweigerern abelaufen ist: Bisher ähnlich wie beim Rundfunkbeitrag.
Die Ersten KDV wurden aus reinem Unverständnis als "Drückeberger" (Analogie: "Schwarzseher") eingsperrt (Analogie: "Sieglinde Baumert"). Dann bildeten sich Stellen, die den KDVn informativ zur Seite standen und sich organisierten (Analogie "Runde Tische"). Dann wurde es für die Juristen endlich interessant, das BVerfG wurde befragt, die Gerichte stellten als "Notlösung" Gremien zusammen, die das Gewissen überprüfen sollten und auf dieser Höhe sind wir jetzt wohl beim Rundfunkbeitrag.

Kriegsdienst als Pflicht ist bei uns im Moment langfristig ausgesetzt. Mal sehen, wie die Analogie zum RB dazu aussehen wird.  :)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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