Wozu sollte ein Gegner des Rundfunkbeitrages den Klageweg bestreiten?
Variante A:
Er verliert vor dem Verwaltungsgericht und muss Gerichtskosten 105€ + Rundfunkbeiträge zahlen.
Variante B:
Er zieht vor das Oberverwaltungsgericht und muss noch mehr Gerichtskosten + Rundfunkbeiträge zahlen.
Variante C:
Er zieht vor das Bundesverwaltungsgericht und muss noch mehr Gerichtskosten + Rundfunkbeiträge zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich jedoch leider klar positioniert, hier wird kein Erfolg zu erzielen sein.
Variante D:
Nachdem der Rechtsweg erschöpft ist, wird die 124. Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dies scheint jedoch nicht zweckmäßig, da bereits alle Argumente in den diversen Verfassungsbeschwerden enthalten sind und diese in 2017 oder 2018 abgehandelt werden.
Variante E:
Das Verwaltungsgericht lässt das Verfahren ruhendstellen, bis das Bundesverfassungsgericht die bisherigen 41 Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag bearbeitet hat. Wahrscheinlich nur, wenn die gleichen Gründe in der Klage genannt werden, wie sie auch (teilweise) in den 41 Verfassungsbeschwerden stehen.
Variante F:
Das Verwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, bis das Bundesverfassungsgericht die bisherigen 41 Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag bearbeitet hat. Wahrscheinlich nur, wenn die gleichen Gründe in der Klage genannt werden, wie sie auch (teilweise) in den 41 Verfassungsbeschwerden stehen.
Sieht eine fiktive Person A das richtig, dass der Klageweg heutzutage alleine das Ziel verfolgt, Variante F zu bekommen? Alle anderen Varianten führen doch zu nichts oder es sind gerade andere "im Rennen", die es zu unterstützen gilt. Es reicht ja aus, wenn nur eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat!
Sollte sich A also bemühen, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auszusetzen?
Wie stellt A dies am besten an?
Bestimmt gibt es hunderte weitere fiktive Personen, die sich fragen, welches Ziel der Klageweg verfolgen soll und ob sie diesen dann bestreiten. Es wäre toll, wenn dies einmal für alle klargestellt würde.