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Autor Thema: Flucht nach vorne?  (Gelesen 1963 mal)

k

ko

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Flucht nach vorne?
Autor: 06. März 2017, 17:41
Hallo Forum  :),

ich hatte gestern einen Traum aus dem ich nicht ganz schlau werde, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. In meinem Traum hatte der Freund einer Cousine einen Kumpel, der noch nie GEZ bezahlt hatte. Entsprechende Erinnerungen, z. B. als Folge eines Umzugs, hat er stets ungelesen weggeworfen. Und irgendwann kamen dann auch keine Erinnerungen mehr. Auch nicht nach der Umstellung 2013, nach der ja jeder Haushalt zahlen muss. Besagter Kumpel war behördlich übrigens immer brav gemeldet. In meinem Traum zog dieser Kumpel nun wieder um, das erste mal seit der Umstellung 2013. Und er spürte ständig die dunklen Schatten der fiesen GEZ-Monster hinter sich - doch dann wachte ich auf und weiß leider nicht wie es weiter ging.

Nun würde ich euch gerne fragen:
- Hätte der Typ die Flucht nach vorne antreten und sich nach seinem letzten Umzug freiwillig bei der GEZ melden sollen? Steht die behördliche Meldung nach Umzug überhaupt mit der GEZ im Zusammenhang, also werden da Daten ausgetauscht?
- Oder hätte er es drauf ankommen lassen sollen und weiterhin die Füße still halten?
- Wenn die GEZ-Monster aus dem Traum den Typen gekriegt hätten: hätte er dann rückwirkend bis 2013 zahlen müssen?

Euch erstmal angenehmere Träume  :laugh:
ko


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Z
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Re: Flucht nach vorne?
#1: 09. März 2017, 09:45
Also besser wäre es für den Träumer gewesen, wenn er seine ständigen Ortswechsel mal zwischendurch mit dem Status "Obdachlos" unterbrochen hätte.
Dann hätte er einmal einen Alptraum unter der Brücke gehabt aber nach Wiedereinzug in eine ordentliche Wohnung die Altlasten abgehängt.


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Re: Flucht nach vorne?
#2: 09. März 2017, 12:19
- freiwillig melden? Nö.

- wenn der Typ viel Glück hat, verjährt irgendwann mal eine Forderung, das hängt aber auch davon ab, welcher Art irgendwelche "Erinnerungsschreiben" genau waren... 


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k

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Re: Flucht nach vorne?
#3: 12. März 2017, 14:35
- wenn der Typ viel Glück hat, verjährt irgendwann mal eine Forderung, das hängt aber auch davon ab, welcher Art irgendwelche "Erinnerungsschreiben" genau waren...

Hi,
also soweit ich mich noch an den Traum erinnern kann, waren besagte Erinnerungsschreiben keine Forderungen, sondern standardmäßige ""Anfragen" der GEZ, ob und welche Gerätschaften man denn im Haushalt hätte, die beitragspflichtig wären. Damals behalf man sich im Traum eben damit, die Schreiben einfach zu ignorieren und - so wie es Mutti immer gesagt hat - keinen Fremden die Tür aufzumachen  ;D. Im Traum waren die Schreiben grün aber der Traum ist so lange her, kann mich auch täuschen. Konkrete Zahlungserinnerungen sind aber im Traum nie bei dem Typen angekommen.


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Re: Flucht nach vorne?
#4: 13. März 2017, 11:31
Irgendwelche geträumten Zahlungserinnerungen aus der RundfunkGEBÜHRENzeit dürften nicht mehr relevant sein. Einzig konkrete FestsetzungsBESCHEDIDE/BeitragsBESCHEIDE/GebührenBESCHEIDE (als Briefe, die mit Rechtsbehelfsbegründungen versehen waren) sind vermutlich relevant, insbesondere wenn solche rechtskräftig wurden und damit vollstreckbar sind.

Hierzu vgl.

Ablauf - Beispielablauf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

dort besonders: Ablauf2 und Ablauf3

Forderungen unterliegen normalerweise einer dreijährigen Verjährungsfrist. Hierzu kann im Forum die Suchfunktion mit dem Stichwort "Verjährung" betätigt werden. Fragen der Verjährung von (z.B. Rück-)Forderungen wurden bereits erörtert. Es dürften sich Anhaltspunkte finden lassen, zum Beispiel vielleicht in diesen threads:

Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.msg112461.html#msg112461

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg127300.html#msg127300

Es ist ebenfalls theoretisch sehr gut möglich, dass der Typ im Zuge von Datenabfragen über die Einwohnermeldeämter o.ä. vom Beitragsservice ermittelt wird und dass dieser mit Forderungen nachträglich an ihn herantritt. Ein Albtraum.

Dann wäre es einerseits gut, sich mit Verjährungsregelungen auseinandergesetzt zu haben.

Andererseits könnte man sich rechtzeitig fragen, wie ein weiterer Boykott aussehen kann, also wie mit neuer Post umgegangen werden kann. Sogenannte Festsetzungsbescheid können, wie oben gesagt rechtskräftig werden, wenn man nicht reagiert und dagegen Widerspruch einlegt. Ist ein Fsb rechtskräftig, hat man sich bald mit Vollstreckungsmonstern (Gerichtsvollziehern) auseinanderzusetzen, was den Traum recht kompliziert macht.



Edit "DumbTV":
Diese Thematik und Fragen sind schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt und eine Mehrfachdiskussion aus Kapazitätsgründen sowie auch aus Gründen der (ohnehin schon grenzwertigen) Übersicht nicht vorgesehen. Aus diesem Grund ist der Thread nun geschlosssen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 12:01 von DumbTV«
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