keine Behörden. Deswegen gibt es auch keinen Verwaltungsakt.
Achso? Ist dem so?
Warum gibt es unzählige Gerichtsbeschlüsse /-urteile, in denen Bescheide zur Rundfunkabgabe als gültige (rechtsgültige) Verwaltungsakte bestätigt wurden - zuletzt Gestern in Leipzig beim BUNDESVERWALTUNGsgericht?
soweit mir bekannt ist wird in der Frage ob
Verwaltungsakt oder nicht von den Gerichten
ausweichend argumentiert, nämlich dass die Zahlpflicht schon durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist und
es eines Verwaltungsakts gar nicht bedürfe.
Das
Tübinger Urteil vom 16.9.2016 (
]http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332 behandelt diese Frage lediglich im Hinblick auf die Vollstreckungsvoraussetzung im Zuge einer Klage gegen die
Vollstreckung selbst. Das ist eine ganz andere Baustelle und der entscheidende Unterschied zu den
sonstigen in diesem Forum viel diskutierten Klagebegründungen.
Dazu nochmal folgender Eintrag:
ich habe von einer fiktiven Person gehört die schon ähnliches erlebt hat:
Diese Person hatte auch den Weg der Erinnerung, dann nach negativen Beschluss den Weg der Beschwerde gewählt. Da die Beschwerde negativ ausfiel, wandte er sich dann an das VG.
Die Argumentation war dabei identisch, es ging um die Bestandskraft der Bescheide.
Dem VG war auch der Meinung dass Verwaltungsakte welche nicht bestandskräftig sind nicht vollstreckt werden dürfen, war aber der Meinung der fiktische Schuldner hätte die Bestandskraft der Verwaltungsakte direkt bei der Behörde zerstören müssen und nicht erst nach Ausschöpfung der Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung.
Die fiktive Person hätte also schnellstmöglich sich an das VG wenden und vor allem direkt die Rücknahme der Vollstreckung bei der LRA beantragen sollen. Vieleicht ist das in dieser Situation zumindest für die Argumentation vor dem VG ganz Hilfreich. Die LRA wird vermutlich die Vollstreckung nicht freiwillig zurücknehmen...
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