Im Anhang befindet sich eine fiktive, voläufige Klagebegründung in Anlehnung an Roggi's fiktive europarechtliche Klagebegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html und BsGez's fiktive Klagebegründung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.0.html.
Da die Rechtssprechung scheinbar kein Recht mehr spricht zielt die fiktive Klagebegründung auf eine Ruhendstellung oder Aussetzung des Verfahrens. Sie soll evtl. demnächst beim fiktiven zuständigen VG eingereicht werden. Wichtig ists mir eigentlich erst ab Punkt 13. Die Punkte davor stammen aus den fiktiven Klagebegründungen der o.g. Member.
Rechtschreib- und Formatierungsfehler behalte ich mir vor, denn es ist ja schon spät und dieser ganze Mist raubt einem echt die letzen Nerven.