Alles rein fiktiv!
Hallo zusammen, würde mich hier gerne etwas bezüglich der Situation meines Kumpels A beraten lassen.
Frau B studiert und bekommt Bafög, ist beim Beitragsservice auch offiziell befreit.
A hat bisher immer schweren Herzens seine Beiträge bezahlt, um rechtlichen Problemen wie Pfändung etc. aus dem Weg zu gehen.
A und B werden Ende 2016 zusammenziehen.
Nach A's Kenntnisstand würde bei einer ordnungsgemäßen Angabe aller Daten (Hallo Beitragsservice, ich ziehe zu B) der Fall eintreten, dass er dennoch weiter zahlen muss, obwohl B befreit ist weil beide nicht verheiratet sind.
A hat sich 3 Szenarien überlegt und würde gerne wissen, wie erfolgsversprechend diese sein könnten.
Szenario 1: Kurz vor seinem Auszug gibt A an, dass er (mit Kündigungsbestätigung des Vermieters) seine Wohnung abmelden möchte, weil er auszieht aber bis auf weiteres keinen festen Wohnsitz hat und vorübergehend bei verschiedenen Verwandten und Freunden unterkommen wird. A würde sich aber aus nahe liegenden Gründen mit B in der neuen Wohnung melden. Würde hier Gefahr bestehen, dass das Einwohnermeldeamt petzt und der Schwindel auffliegt?
Szenario 2: A wird angeben, dass er zurück zu seinen Eltern ziehen möchte und somit keinen eigenen Beitrag mehr zahlt, wird sich aber wie bei 1. auch zusammen mit B ummelden müssen.
Szenario 3: A wird angeben, dass er seine Wohnung aufgibt und eine Weltreise für 12 Monate machen wird und währenddessen keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch hier würde sich A ummelden.
Würde die Ummeldung allen Szenarien einen Strich durch die Rechnung machen oder würde sich der Beitragsservice z.B. bei Fall 2 auf die angegebene neue Adresse verlassen?
Vielen Dank schon mal für alle ernst gemeinten Antworten
Gruß
Jack-Doce