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Autor Thema: Beiträgen durch Umzug entkommen?  (Gelesen 2254 mal)

J
  • Beiträge: 2
Beiträgen durch Umzug entkommen?
Autor: 29. Juli 2016, 22:56
Alles rein fiktiv!

Hallo zusammen, würde mich hier gerne etwas bezüglich der Situation meines Kumpels A beraten lassen.
Frau B studiert und bekommt Bafög, ist beim Beitragsservice auch offiziell befreit.
A hat bisher immer schweren Herzens seine Beiträge bezahlt, um rechtlichen Problemen wie Pfändung etc. aus dem Weg zu gehen.
A und B werden Ende 2016 zusammenziehen.
Nach A's Kenntnisstand würde bei einer ordnungsgemäßen Angabe aller Daten (Hallo Beitragsservice, ich ziehe zu B) der Fall eintreten, dass er dennoch weiter zahlen muss, obwohl B befreit ist weil beide nicht verheiratet sind.
A hat sich 3 Szenarien überlegt und würde gerne wissen, wie erfolgsversprechend diese sein könnten.

Szenario 1: Kurz vor seinem Auszug gibt A an, dass er (mit Kündigungsbestätigung des Vermieters) seine Wohnung abmelden möchte, weil er auszieht aber bis auf weiteres keinen festen Wohnsitz hat und vorübergehend bei verschiedenen Verwandten und Freunden unterkommen wird. A würde sich aber aus nahe liegenden Gründen mit B in der neuen Wohnung melden. Würde hier Gefahr bestehen, dass das Einwohnermeldeamt petzt und der Schwindel auffliegt?

Szenario 2: A wird angeben, dass er zurück zu seinen Eltern ziehen möchte und somit keinen eigenen Beitrag mehr zahlt, wird sich aber wie bei 1. auch zusammen mit B ummelden müssen.

Szenario 3: A wird angeben, dass er seine Wohnung aufgibt und eine Weltreise für 12 Monate machen wird und währenddessen keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch hier würde sich A ummelden.

Würde die Ummeldung allen Szenarien einen Strich durch die Rechnung machen oder würde sich der Beitragsservice z.B. bei Fall 2 auf die angegebene neue Adresse verlassen?

Vielen Dank schon mal für alle ernst gemeinten Antworten
Gruß
Jack-Doce


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2016, 08:23 von René«

  • Beiträge: 3.237
Re: Beiträgen durch Umzug entkommen?
#1: 31. Juli 2016, 11:47
Wenn das Einwohnermeldeamt Daten bekommt, dass jemand einen Wohnsitz angemeldet hat, wird das sehr zügig an den BS gemeldet. BS sendet daraufhin Infopost und Bettelbriefe. Hilfreich ist nur, sich bei jemandem anzumelden, der schon Beiträge zahlt (Befreiung reicht nicht, wie du schon bemerkt hast). Nur damit kann nachgewiesen werden, dass man nicht zahlungspflichtig ist.
Zum zivilen Ungehorsam gehört auch, die Gesetze so anzuwenden, wie es möglich ist. Sollte eine Nachfrage seitens einer echten Behörde kommen, kann man sich immer noch ummelden. Bei dieser Vorgehensweise ist jedenfalls nicht mit Erzwingungshaft zu rechnen, auch die grundgesetzlichen Rechte bleiben gewahrt.

Es dürfte auch Vorteile bringen, wenn der gemeldete Wohnsitz weit weg vom Arbeitsplatz liegt, Stichwort "Kilometerpauschale". Das darf man natürlich nicht gegen wirklich gültiges Recht machen, bitte die echten Steuergesetze beachten.


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J
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Re: Beiträgen durch Umzug entkommen?
#2: 31. Juli 2016, 13:01
Würde sich in diesem fiktiven Fall also A zusammen mit B ordnungsgemäß bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, dem BS aber mitteilen, dass er zu seinen Eltern zieht sollte er fein raus kommen? Bekommt der BS vom Meldeamt in jeden Fall die Information, dass sich A bei Adresse X gemeldet hat?
Könnte A dann so argumentieren, dass er zwar bei Adresse X gemeldet ist aber dennoch bei den Eltern lebt?


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Re: Beiträgen durch Umzug entkommen?
#3: 31. Juli 2016, 14:10
Andersrum klappt es. Bei den Eltern anmelden, seine Freunde, Bekannten und Verwandten mal kurz für einige Jahre besuchen und man wird vom BS nicht belästigt, weil die das nicht mitbekommen. So etwas kommt nur raus, wenn bsw. eine angefressene, weil sitzengelassene Person, "petzt".

Das EMA wird die Adresse der Eltern an BS melden. Deshalb wird eine Anfrage vom BS kommen, dass man an Adresse X wohnt (die der Eltern), und man müsste sich beim BS anmelden. Laut Gesetz muss man sich jedoch nicht beim BS anmelden und auch keine Auskunft erteilen, weil man als Mitbewohner im RBStV nicht erwähnt wird und sich keine Pflichten daraus für Mitbewohner ergeben. Wenn man Sand ins Getriebe dieses verkommenen Systems streuen will, ignoriert man alle Schreiben des BS und lässt den Gerichtsvollzieher antanzen, um ihm zu erklären, dass die Eltern bereits bezahlen und man nicht für diese Wohnung doppelt zahlen muß.
Würde sich in diesem fiktiven Fall also A zusammen mit B ordnungsgemäß bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, dem BS aber mitteilen, dass er zu seinen Eltern zieht sollte er fein raus kommen? Bekommt der BS vom Meldeamt in jeden Fall die Information, dass sich A bei Adresse X gemeldet hat?
Könnte A dann so argumentieren, dass er zwar bei Adresse X gemeldet ist aber dennoch bei den Eltern lebt?



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Re: Beiträgen durch Umzug entkommen?
#4: 16. Januar 2017, 00:03
Was wäre wenn man klagt und wärend dessen umzieht?
Was wäre wenn man sich einfach nicht beim EMA meldet?
Wenn man dem Gericht seine Adresse mitteilt wird diese an die LRA weitergegeben?
Wenn die jeweiligen Vermieter nicht der Pflicht nachkommen Mieter zu melden (ich las darüber) wer macht sich da wie strafbar?


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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