da das Urteil des BVerfG nun einen herben Rückschlag, vor allem für den "kleinen Mann" darstellt
Das Urteil des BVerfG hat m.E. nicht viel geändert.
Die Wohnungssteuer ist - BVerfG hin oder her - nach wie vor nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, für eine "Direktanmeldung" gibt es keine Rechtsgrundlage, und der ÖRR arbeitet nach wie vor mit Drohungen und Angstmache.
Nach (nicht nur) meinem Kenntnisstand besteht auch kein realer Unterschied, ob man "unter Vorbehalt" zahlt oder nicht.
Bitte auch berücksichtigen, dass das Begleichen der
Schulden GEZ-Forderung als konkludentes Verhalten (-> Wikipedia) gewertet werden kann und die Forderung möglicherweise gerade erst dadurch legitimiert wird.
Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten?
Im Prinzip dieselben Möglichkeiten, die es seit dem 01.01.2013 gibt:
1) Zahlen
2) Nicht zahlen