Danke für die verschiedenen Infos.
Bei den Links waren wiederum andere Links und
nun ist das Bild gerundet. In den Landesverfassungsbeschwerden wird also das Verbot der Beauftragung von privaten Inkasso-Unternehmen beantragt werden und es besteht Aussicht, mit der Summe dieser Informationen Erfolg zu haben.
Übrigens: Das Inkasso auf Erfolgsbasis, wie im NRW-Landtag erläutert wie auch durch eine Datenschutz-Detail-Auskunft, in Kombination von beidem: Es ist wirtschaftlich gesehen ein "verschleierter Forderungsverkauf".
§ 117 Abs. 2 BGB... Scheingeschäfte...
Es gilt das eigentliche Geschäft, also Forderungsverkauf, und der ist für inländische öffentlich-rechtliche Forderungen wohl unzulässig.
(Wohl nicht für ausländische - Auslands-"Knöllchen" mancher Länder werden wohl zum Teil durch private Inkasso-Unternehmen auch in Deutschland eingetrieben - aber das ist ein vielschichtiges Thema - ob wirksam oder nicht... - nur einmal so angedeutet, das nichts so einfach ist wie es klingt.)
Eine Ausschreibung ist wohl nicht erfolgt. Wohl fast immer (
) macht /machte es dasjenige autonome Unternehmen Verein Creditreform in Mainz, das rund 500 Meter Luftlinie von der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entfernt ist, und dies wohl bereits seit 1980.
Auch das ist eine interessante Sache, weil die Betragsgrenze für "ausschreibungsfrei" wohl überschritten sein dürfte.
Unser Satans Prophet, Profät di Abolo, hat ja eigentlich alle erfolgten Ausschreibungen in einem anderen Thread ermittelt. Mir ist nichts mit Inkasso-Unternehmen erinnerlich.
Aber Achtung, wir sind 2017, beim geplanten neuen Großangriff mag Ausschreibung nun bald erfolgen.
Scheingeschäft ... oder auch wie folgt... Verein Creditreform leiht möglicherweise nur seine Absenderadresse der ARD-Anstalt aus (so wie ja auch der Kölner Service das tut). Die Untersuchung durch Landesdatenschutzbeauftragte diente möglicherweise nur der Tarnung dieser reinen Absenderadressen-Vermietung.
Das fiele dann nicht mehr unter Inkasso, sondern unter "Maildrop-Service", "Sekretariats-Dienstleistungen". Ob Inkasso-Unternehmen dies überhaupt dürften, wäre auch als Frage beim Gericht einzubringen. Das Gericht hat ja dann das Aufklärungsrecht, das wir einfachen Bürger nicht haben.
Zu prüfen wäre noch, wie die Telefonnummern der Absender geschaltet sind - oder wie weitergeleitet wird --- möglicherweise gehen Anrufe einfach an die 7 Callcenter weiter, die für den Kölner "Beitragsservice" tätig sind und dann möglicherweise antworten "hier Verein Creditreform"?
Das wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein; oder auch einfach Prüfungsantrag an das Gericht.