Liebes Forum,
Herr X hat gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch erhoben, gleichzeitung eine
Erinnerung an das Amtsgericht geschrieben.
Im Beschluss vom Amtgericht steht: Abgelehnt - weil Herr X gegen den Feststellungsbescheid vom NDR keinen Widerspruch eingelegt habe und der Bescheid deshalb bestandskräftig sei.
Herr X hat sehr wohl einen
Widerspruch per Einschreiben an den NDR geschickt - deshalb offene Beschwerde an das Amtsgericht geschickt, mit den Beweisbelegen.
Inzwischen droht der GV mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, ansonsten
Erzwingungshaft.
Machen die das wirklich?Gruß Frau X
Edit "Bürger":
Ursprünglich im falschen Board gepostet. Beitrag sowie Betreff mussten angepasst und verschoben werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.