Der Grundsatz lautet, dass insbesondere angesichts der unerhörten Umstände i.S. "Rundfunkbeitrag" bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt tunlichst jegliche Zusatzangaben zu Lage oder Nummer der Wohnung unterbleiben sollten.
Bislang waren Zusatzangaben mitunter als "ggf." gekennzeichnet.
Ein aktuelles Beispiel der Stadt Dresden sieht z.B. so aus...
Dresden > Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmeldenHauptwohnsitz > Anmelden eines Wohnsitzes
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.phpBenötigte Formulare >
Formular Anmeldung (PDF, 1 Seite, ~70kB)
https://www.dresden.de/media/pdf/einwohner/Formular_Anmeldung.pdfDas müsste für jede Stadt separat geprüft werden.
Aufgrund der
Vermieterbescheinigung/ Wohnungsgeberbestätigung, die wohl seit geraumer Zeit bei der Anmeldung vorzulegen sei(?), wäre wohl darauf zu achten, dass dort
keine derartige Angaben enthalten sind bzw. diese
auf keinen Fall Eingang in die Meldedaten finden.
Wie das geschehen kann, wäre im Einzelfall zu prüfen/ zu testen.
Zur Vermieterbescheinigung/ Wohnungsgeberbestätigung finden sich für Sachsen u.a. dies:
Amt24 > Wohnungsgeberbestätigunghttps://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Wohnungsgeberbestaetigung-6001211-leistung-0Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Name des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind oder aller Personen, die aus der Wohnung ausziehen
- Datum des Ein- oder Auszugs
Von einer Angabe zu
Lage oder Nummer der Wohnung scheint da jedenfalls
keine Rede zu sein - leiglich
"Anschrift" - und das ist wohl lediglich die
Straßenadresse.
Mit ein paar weiteren Angaben/ Klicks lässt sich hier ebenfalls ein Beispiel finden - hier für Sachsen:
Freistaat Sachsen - Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 2 Seiten, ~315 kB)
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=lse_komm_meld01&formtecid=2&areashortname=14-SK-SK100Dort steht auf Seite 2:
Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird
PLZ / Ort
[...]
Straße und Hausnummer
[...]
Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer)
[...]
Da diese
Zusatz-Angaben aber lt. § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) augenscheinlich
nicht zwingend oder erforderlich sind, sollte der bestätigende "Wohnungsgeber" aufgefordert werden,
dieses Feld tunlichst freizulassen.
Angesichts des Dauerthemas Datenschutz sollte dem Einwohnermeldeamt deutlich gemacht werden, dass nur
absolute Mindestangaben und jedenfalls
keine weitergehenden Angaben zu Lage oder Nummer der Wohnung getätigt werden. Man kann ja auch ein "gebranntes Kind" sein...
Nach bisherigen Erfahrungen scheinen ARD-ZDF-GEZ - jedenfalls sofern keine offensichtlichen Diskrepanzen zwischen den Angaben bestehen - den Angaben/ Selbstauskünften "Glauben zu schenken".
Das scheint denen jedenfalls lieber, als etwaige Nachforschungen anzustellen.
Dies ist ein Modellfehler, der ein erhebliches strukturelles Defizit birgt - aber das ist ein anderes (ausbaufähiges) Thema und wird ebenfalls im Forum bereits behandelt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.Hier im Thread bitte zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen beschränken auf die Angaben ggü. der Einwohnermeldebehörde/ dem Einwohnermeldeamt.
Zur Diskussion bzgl. der Angaben (Selbstauskünfte) ggü. ARD-ZDF-GEZ/ dem "Beitragsservice" bzw. der "Landesrundfunkanstalt" siehe bitte die weiter oben bereits geposteten Links bestehender Threads im Forum:Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg130743.html#msg130743
GEZ mit Nachbar teilen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg59866.html#msg59866