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Autor Thema: 2. Widerspruchsbescheid trotz laufendem Klageverfahren  (Gelesen 2867 mal)

m
  • Beiträge: 3
Hallo,

Person A hat immer fleißig Widersprüche geschrieben und im Jahr 2015 den lange erwarteten Widerspruchsbescheid erhalten.

Daraufhin hat Person A Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben, hier hat sich aber bisher nichts getan.

Nach der Klageerhebung hat Person A erneut einen Festsetzungsbescheid erhalten und erneut Widerspruch dagegen eingereicht. Nun hat Person A erneut einen Widerspruchsbescheid erhalten, der sich aber nicht nur auf den letzten Festsetzungsbescheid bezieht, sondern auf den gesamten Fall. Es wird auch erwähnt, dass Person A bereits Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat.

Nun zu meiner Frage:
Muss Person A nun erneut Klage einreichen?
Kann die bestehende Klage "erweitert" werden?

Wenn Person A nun zu jedem Widerspruch den selben Widerspruchsbescheid erhält, müsste Person A ca. alle 3 Monate künftig Klage einreichen - ist das so beabsichtigt?

Für Fragen und Antworten bin ich dankbar!

Mektar


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P
  • Beiträge: 377
Jeder Bescheid der Rundfunkanstalt ist ein einzelner, unabhängiger Verwaltungsakt, gegen den jeweils individuell Widerspruch eingelegt werden muss, wenn man nicht damit einverstanden ist. Der normale Ablauf wäre, dass man auf jeden Bescheid entweder einen Widerspruchsbescheid bekommt, wenn die Rundfunkanstalt nicht mit dem Widerpruch einverstanden ist, ihn also als nicht begründet ansieht, oder dem Widerspruch wird stattgegeben, dann würde der Bescheid entweder geändert oder er würde theoretisch
fallengelassen.

Das ist aber reine Theorie, da hier a) das Recht mit Füßen getreten wird und b) von den schlauen Rundfunk- und Rundfunkfan-Politiker-Köpfen sich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Rundfunk niemand hat vorstellen können, dass die schon vorher Betroffenen und Neu-Betroffenen Wohnungsinhaber schlicht und einfach ihre Einzugsermächtigung wiederrufen. Das Geld also nicht mehr automatisch durch Abbuchen eintrifft. Jetzt müssen aufwendig Bescheide erstellt und es müssten ebenso aufwendig Widersprüche bearbeitet werden. Damit ist man aber technisch, logistisch und moralisch völlig überfordert. Wer konnte auch ahnen, dass die Bürger sich das nicht mehr gefallen lassen....
   
Faktisch sieht es so aus, dass die Landesrundfunkanstalten freiwillig wohl niemals irgendeinem Widerspruchsbescheid stattgeben werden. Wie geht es also weiter?

Für die Privatperson gilt: jedem Bescheid fristgerecht, nachweislich und mit der Aufforderung zur Aussetzung der Vollziehung widersprechen. Es kann gegen jeden Bescheid Klage eingereicht werden. Man sollte nicht erwarten, auf jeden Widerspruch einen gültigen Widerspruchsbescheid zu erhalten, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht.

Gründe s. oben.


Langfristig wird sich das Model mit den einzelnen Beitragsbescheiden wohl nicht halten lassen, da der Aufwand zu groß wird und kein Ende nimmt. Bei uns in der Familie zum Beispiel werden die niemals freiwillig je wieder eine Einzugsermächtigung erhalten.
Praktisch wird es wohl am Ende auf eine Steuer hinauslaufen, die dann direkt vom Finanzamt eingetrieben wird. Auf das Modell der Einzelgeräteanmeldung werden sie nicht mehr zurückgreifen, da man diesem schlicht den Rücken kehren kann. Gewünscht wird ja ein Goldeselzwangsmodell, dem niemand entkommen kann und das ein großzügiges Wirtschaften ermöglicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2016, 01:57 von Bürger«

G
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Zitat
Kann die bestehende Klage "erweitert" werden?

Ja, wenn sich noch nichts getan hat auf jeden Fall.


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Z
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So richtig verstehe ich das nicht, es ist ein Widerspruchsbescheid ergangen, der den aktuellen und den bereits beklagten Zeitraum erfaßt?
Ist in dem Bescheid explizit der vorhergehende Widerspruchsbescheid von der RA aufgehoben worden?
Wenn nein, dann könnten zusätzlich noch formale Mängel bei der Klageerweiterung geltend machen eine weitere Option sein.


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@Peli:
Ich sehe es zwar ähnlich wie du, aber das hat mit dem Problem der Person A aber nichts zu tun.

@GEiZ ist geil:
Danke für deine Antwort, so wird es Person A wohl auch bei Gericht versuchen.

@Zeitungsbezahler:
Es klingt komisch, ist aber so. Der Widerspruchsbescheid bezieht sich auf Bescheide, auf welche bereits 2015 ein Widerspruchsbescheid eingegangen ist und daraufhin eine Klage eingereicht wurde.

Person A wird jetzt den Widerspruchsbescheid an das Verwaltungsgericht geben und bitten, die bestehende Klage zu erweitern, bzw. Person A mitzuteilen, ob eine weitere Klage dafür eingereicht werden muss.

Ich halte euch auf dem Laufenden.


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@mektar
Hat sich etwas Neues ergeben?
Mein fiktiver Bekannter hat fast genau das gleiche Problem wie Deine Person A und fragt sich, ob eine weitere Klage mit erneuten Klagegebühren eingereicht werden muss.

Gruß TvFranz

Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 20:03 von Bürger«
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Durch einen glücklcihen Zufall habe ich folgenden thread zu diesem Thema gefunden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19100.msg123900.html#msg123900

Das Forum ist prima, aber auch riesengroß und manchmal etwas unübersichtlich.


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  • Beiträge: 710
ich würde in dem Fall folgendes tun:

- Gericht anrufen, da bekommt man alles geklärt
- Schreiben aufsetzen für LRA und VG

Wenn nichts geklärt ist, würde ich einfach der LRA antworten, dass die Klage mit dem Aktenzeichen um diesen Beischeid erweitert wird. MfG
Und dem VG schreiben, dass dieser Bescheid zusätzlich in die Klage aufgenommen werden solle. MfG

Wenn der Becheid hier abweichende Beträge beinhaltet ist dies eigtl. eine weiter Verwaltungsakt. Die LRA will dann damit diese dort stehend Beträge haben.
Wenn diese jedoch zuzüglich der vorherigen Beträge errechnet sind müsste man den Beitrag wegen Formfehlern anpassen.

Bsp:

- Zahlen sie 1000€ im 1. Bescheid
- Zahlen sie 1500€ im 2. Bescheid (wenn es doch heißen müsste, "zahlen sie 500" weil die 1000 schon beschieden wurden)


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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