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Autor Thema: VG-Schreiben > örtl. nicht zuständig f. Feststellungsanträge? (& weiteres)  (Gelesen 1745 mal)

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  • Beiträge: 6
Person A erhielt heute vom VG Gera – ca. 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung am 19.10.2016 – ein sonderbares Schreiben von der Einzelrichterin (siehe Anhang).

Plötzlich will das VG in Gera örtlich nicht mehr zuständig sein. Angeblich wurde A in einem vorhergehenden Schreiben auf die Nichtzuständigkeit hingewiesen. Dies stimmt nicht. A hatte bisher keinen Hinweis auf die Nicht-Zuständigkeit des VG Gera erhalten. Jetzt wird unerwartet als zuständiges Gericht das VG in Leipzig genannt. Der Wohnsitz von A befindet sich in Thüringen.

Was sollte A in seiner Stellungnahme an das VG in Gera schreiben?

A hat nicht vor einen seiner Klageanträge 1. – 9. zurückzunehmen.
Dank dieses Forums möchte A weiter kämpfen.

VG Gera weist auf weiteres Kostenrisiko hin. Bedeutet dies, dass A erneut ca. 105,- Euro Gerichtskosten zahlen muss, wenn er die Anträge nicht zurückzieht und die Klage an das VG in Leipzig weitergereicht wird? 

Kurz zur Sachlage:
Person A vertritt seine mittellose Ehefrau (Person B) als Prozesskostenbevollmächtigter vorm VG Gera gegen den MDR. Als Klageschrift (eingereicht 12/2015) nutzte A den Widerspruch von Knax:
Mein Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html
und passte ihn noch ein wenig an seine Verhältnisse an siehe Anhang anonymisierte Klagebegründung.

Vielen Dank im Voraus
Oniram


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Thread-Betreff "Sonderbares Schreiben von der Einzelrichterin am VG Gera" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 20:36 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.243
Moin moin,

hatte Person A denn einen Widerspruchsbescheid erhalten?

Auf ebendiesem steht doch an welchem Gericht Klage einzureichen ist!?

Gruß
Kurt


Edit "Bürger":
Bitte auch bei Antworten auf "Person A" usw. achten!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.Dokume


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 20:37 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Erst mit den zwischenzeitlich freigegebenen Dokumenten wird der Sachverhalt deutlicher.

Er ist nach meinem Verständnis dreigeteilt:


1) "örtliche Zuständigkeit" des VG Gera sei bei den "Feststellungsanträgen" nicht gegeben, stattdessen sei das VG Leipzig zuständig.
> Dies könnte damit zusammenhängen, dass für übliche Anfechtungsklagen gegen die Bescheide das jeweils örtlich zuständigen Gericht des Bescheid-Adressaten zuständig ist.
Dies wäre dann wohl auch dasjenige im Bescheid angegebene Gericht.
Für Feststellungsklagen/ -anträge, die sich hier jedoch direkt gegen die LRA richten, könnte mglw. das örtlich zuständige Gericht am Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt sein - hier Leipzig, da MDR-Sitz in Leipzig ist.
Da Feststellungsklagen/ -anträge aber nach bisheriger Kenntnis ohnehin mit erhöhten VerfahrensKosten einhergehen, sollte Person A ggf. prüfen, ob sie auf diese Feststellungsanträge verzichtet. Hierzu bitte Suchfunktion des Forums bemühen mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Anfechtungsklage", "Feststellungsklage", "Kosten" etc.



2) Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung/ Anträge auf Eilrechtsschutz werden - sofern nicht akut eine Vollstreckung ansteht - nach bisheriger Kenntnis kostenpflichtig abgewiesen.
Auch hierzu sollte Person ggf. prüfen, diese Anträge ggf. für (vorerst?) "erledigt zu erklären". Hierbei ist zu beachten, dass es Unterschiede zu machen scheint, ob "erledigt erklärt" oder "zurückgezogen". Auch hierzu bitte "Suchfunktion" mit eben diesen Begriffen.
Ob eine "Erledigterklärung" in vorbeschriebener fiktiver Fallkonstellation unter den jetzigen Umständen möglich wäre - keine Ahnung...

...zum Thema "Antrag auf Eilrechtsschutz" (allenfalls bei *akut* drohender Vollstreckung beim zuständigen Verwaltungsgericht und wohl auch nur bei vorher erfolgtem, aber noch nicht beschiedenem Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid) - kein Allheilmittel - eingehend einlesen:
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

Hilfreich scheint in diesem Falle insbesondere, schon beim Widerspruch einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt zu haben...
(Beachte: öffentliche Abgabe = Widerspruch hat nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung)



3) (Un-)Zulässigkeit der (Anfechtungs-)Klage für Person A (Ehemann) in Vertretung für Person B (Bescheid-Adressatin)
Da die (gegen die Rundfunkanstalt selbst gerichteten) Feststellungsanträge wohl unabhängig vom Bestehen eines Bescheides sind, könnte wohl jede Person - auch ohne Bescheide - Feststellungsanträge stellen.
So scheint das Gericht die Anträge der Person A auch gewertet zu haben.
Eine gegen einen jeweiligen Bescheid gerichtete Anfechtungsklage müsste aber wohl vom Bescheid-Adressaten selbst geführt werden oder, falls eine Vertretung innerhalb der Ehegemeinschaft vorgesehen ist, dies wohl wenigstens mit Bevollmächtigung o.ä. untersetzt werden. Absurdes Konstrukt, diese per RBStV übergeholfene "Gesamtschuldnerschaft".
Dieses Problem gab es schon einmal vor längerer Zeit im Forum in einem anderen fiktiven Fall - bitte mal per Suchfunktion mit "Person A B Vollmacht" o.ä. versuchen, dies aufzufinden...

Siehe u.a. unter
Ohne Vollmacht Widerspruch für Partner unzulässig? Widerspruchsbescheid BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11542.0.html
Beitragsbescheid, Frage zur Vollmacht, Widerspruch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9932.0.html
Festsetzungsbescheid - in Vertretung beantworten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15925.0.html
Widerspruch als Ehepaar absenden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17339.0.html

Vielleicht war dies der Thread, den ich eigentlich meinte...?
Person A+B > vereintes Beitragskonto auf B, Vertretung im Verfahren durch A?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13899.0.html

Hierzu auch noch mal das Thema "Beistand" (z.B. innerfamiliär) sichten...
Person B könnte ggf. auch einfach Person A als ihren "Beistand" benennen...?
Hierzu ggf. beim VG selbst direkt anfragen, was als Nachweis für die Vertretungsbefugnis erforderlich ist.

Wie ist dies denn beim Widerspruch gelaufen?
Wer hat diesen denn eingereicht?
Wurde im Widerspruchsbescheid auch schon darauf eingegangen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 21:07 von Bürger«
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  • Beiträge: 6
Danke an Bürger für die Hinweise. Zu den Fragen:

Wie ist dies denn beim Widerspruch gelaufen?
Wer hat diesen denn eingereicht?
Wurde im Widerspruchsbescheid auch schon darauf eingegangen?

A und B (Ehefrau) haben beide den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid des MDR, der an die Ehefrau von A gerichtet war, eingereicht und unterschrieben. A hat etwas später noch handschriftlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim MDR gestellt, weil A als Alleinverdiener sich den Beitrag nicht leisten kann und B (Ehefrau) nachweislich kein Einkommen hat. Im negativen Widerspruchsbescheid, der nur an die Ehefrau von A gerichtet war, wurde dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung stattgegeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 23:17 von Bürger«

 
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