Erst mit den zwischenzeitlich freigegebenen Dokumenten wird der Sachverhalt deutlicher.
Er ist nach meinem Verständnis
dreigeteilt:
1) "örtliche Zuständigkeit" des VG Gera sei bei den
"Feststellungsanträgen" nicht gegeben, stattdessen sei das VG Leipzig zuständig.
> Dies könnte damit zusammenhängen, dass für übliche
Anfechtungsklagen gegen die
Bescheide das jeweils örtlich zuständigen Gericht des Bescheid-Adressaten zuständig ist.
Dies wäre dann wohl auch dasjenige im Bescheid angegebene Gericht.
Für
Feststellungsklagen/ -anträge, die sich hier jedoch
direkt gegen die LRA richten, könnte mglw. das örtlich zuständige Gericht am Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt sein - hier Leipzig, da MDR-Sitz in Leipzig ist.
Da Feststellungsklagen/ -anträge aber nach bisheriger Kenntnis ohnehin mit erhöhten VerfahrensKosten einhergehen, sollte Person A ggf. prüfen, ob sie auf diese Feststellungsanträge verzichtet. Hierzu bitte
Suchfunktion des Forums bemühen mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Anfechtungsklage", "Feststellungsklage", "Kosten" etc.
2) Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung/ Anträge auf Eilrechtsschutz werden - sofern
nicht akut eine Vollstreckung ansteht - nach bisheriger Kenntnis
kostenpflichtig abgewiesen.
Auch hierzu sollte Person ggf. prüfen, diese Anträge ggf. für (vorerst?) "erledigt zu erklären". Hierbei ist zu beachten, dass es Unterschiede zu machen scheint, ob "erledigt erklärt" oder "zurückgezogen". Auch hierzu bitte
"Suchfunktion" mit eben diesen Begriffen.
Ob eine "Erledigterklärung" in vorbeschriebener fiktiver Fallkonstellation unter den jetzigen Umständen möglich wäre - keine Ahnung...
...zum Thema "Antrag auf Eilrechtsschutz" (allenfalls bei *akut* drohender Vollstreckung beim zuständigen Verwaltungsgericht und wohl auch nur bei vorher erfolgtem, aber noch nicht beschiedenem Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid) - kein Allheilmittel - eingehend einlesen:
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.htmlallgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.phpHilfreich scheint in diesem Falle insbesondere, schon beim Widerspruch einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt zu haben...
(Beachte: öffentliche Abgabe = Widerspruch hat nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung)
3) (Un-)Zulässigkeit der (Anfechtungs-)Klage für Person A (Ehemann) in Vertretung für Person B (Bescheid-Adressatin)Da die (gegen die Rundfunkanstalt selbst gerichteten)
Feststellungsanträge wohl
unabhängig vom Bestehen eines Bescheides sind, könnte wohl
jede Person - auch
ohne Bescheide - Feststellungsanträge stellen.
So scheint das Gericht die Anträge der Person A auch gewertet zu haben.
Eine gegen einen jeweiligen
Bescheid gerichtete
Anfechtungsklage müsste aber wohl vom Bescheid-Adressaten selbst geführt werden oder, falls eine
Vertretung innerhalb der Ehegemeinschaft vorgesehen ist, dies wohl wenigstens mit Bevollmächtigung o.ä. untersetzt werden. Absurdes Konstrukt, diese per RBStV übergeholfene
"Gesamtschuldnerschaft".
Dieses Problem gab es schon einmal vor längerer Zeit im Forum in einem anderen fiktiven Fall - bitte mal per
Suchfunktion mit "Person A B Vollmacht" o.ä. versuchen, dies aufzufinden...
Siehe u.a. unter
Ohne Vollmacht Widerspruch für Partner unzulässig? Widerspruchsbescheid BRhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11542.0.htmlBeitragsbescheid, Frage zur Vollmacht, Widerspruch.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9932.0.htmlFestsetzungsbescheid - in Vertretung beantworten?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15925.0.htmlWiderspruch als Ehepaar absenden?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17339.0.htmlVielleicht war dies der Thread, den ich eigentlich meinte...?
Person A+B > vereintes Beitragskonto auf B, Vertretung im Verfahren durch A?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13899.0.htmlHierzu auch noch mal das Thema
"Beistand" (z.B. innerfamiliär) sichten...
Person B könnte ggf. auch einfach Person A als ihren "Beistand" benennen...?
Hierzu ggf. beim VG selbst direkt anfragen, was als Nachweis für die Vertretungsbefugnis erforderlich ist.
Wie ist dies denn beim Widerspruch gelaufen?
Wer hat diesen denn eingereicht?
Wurde im Widerspruchsbescheid auch schon darauf eingegangen?