@ MMichael
Person A hat deinen Rat befolgt und an die Samtgemeinde geschrieben, noch ist nichts zurückgekommen.
§ 7 Vollstreckungshilfe
(1) Die Vollstreckungsbehörden leisten Behörden, die nicht selbst Vollstreckungsbehörde sind, Vollstreckungshilfe. Die Vorschriften über Vollstreckungshilfe gelten entsprechend, wenn die Vollstreckungsbehörde aufgrund einer Rechtsvorschrift für den Vollstreckungsgläubiger tätig wird. 3 § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 sowie die §§ 6 und 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten entsprechend. Die ersuchende Behörde hat der Vollstreckungsbehörde zu bescheinigen, dass der Leistungsbescheid oder die sonstige Vollstreckungsurkunde vollstreckbar ist.
Das hat Person A auch dann noch in dem Schreiben aufgeführt...
mal sehen....
Edit "Bürger":
Vorsorglich "anonymisiert". Zudem musste die Groß-/Kleinschreibung angepasst werden, auch wenn dies ebenfalls nicht Aufgabe der Moderatoren ist. Im Forum ist gem. Regeln normale deutsche Recht-/Groß- und Kleinschreibung vorgesehen. Dies soll keine Schikane sein, sondern der besseren Lesbarkeit, schnelleren Erfassbarkeit und somit effektiveren Diskussion dienen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.