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LG Tübingen 5 T 232/16 (16.09.2016) > Welche Folgen für andere Bundesländer?

Begonnen von daddeln2303, 28. September 2016, 11:24

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frau x

 @ MMichael

Person A hat deinen Rat befolgt und an die Samtgemeinde geschrieben, noch ist nichts zurückgekommen.

Zitat§ 7 Vollstreckungshilfe
(1) Die Vollstreckungsbehörden leisten Behörden, die nicht selbst Vollstreckungsbehörde sind, Vollstreckungshilfe. Die Vorschriften über Vollstreckungshilfe gelten entsprechend, wenn die Vollstreckungsbehörde aufgrund einer Rechtsvorschrift für den Vollstreckungsgläubiger tätig wird. 3 § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 sowie die §§ 6 und 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten entsprechend. Die ersuchende Behörde hat der Vollstreckungsbehörde zu bescheinigen, dass der Leistungsbescheid oder die sonstige Vollstreckungsurkunde vollstreckbar ist.

Das hat Person A auch dann noch in dem Schreiben aufgeführt...

mal sehen....


Edit "Bürger":
Vorsorglich "anonymisiert". Zudem musste die Groß-/Kleinschreibung angepasst werden, auch wenn dies ebenfalls nicht Aufgabe der Moderatoren ist. Im Forum ist gem. Regeln normale deutsche Recht-/Groß- und Kleinschreibung vorgesehen. Dies soll keine Schikane sein, sondern der besseren Lesbarkeit, schnelleren Erfassbarkeit und somit effektiveren Diskussion dienen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Bürger

Siehe nunmehr auch aktuelle Zusammenfassung/ Übersicht/ Erkenntnisse/ Diskussion u.a. unter

Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Hier bitte weiter eng am Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
LG Tübingen 5 T 232/16 (16.09.2016) > Welche Folgen für andere Bundesländer?
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Bürger

Aus aktuellem Anlass siehe bitte auch neueren Beschluss des LG Tübingen...

LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html

...welches seine Haltung in der Sache professionell bekräftigt und argumentativ untersetzt - auch in Bezug auf eine zwischenzeitliche, nicht überzeugende Entscheidung des VGH Mannheim/ Baden-Württemberg - im Forum thematisiert u.a. unter
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html
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