Will uns das für Verfassungsfragen nicht zuständige Verwaltungsgericht seine unbegründeten Meinungen zur Verfassungsfragen in Form von ausweichenden Copy & Paste Urteilen erneut auftischen?
Siehe auch:
Ehem. Richter am BVerwG widerlegt absurde Argumente im Rundfunkurteil vom 18.03.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20115.0.html
Das glaube ich nicht. Die haben sich ja im Urteil bezüglich der Wohnungsabgabe ja schon ein wenig in diese Richtung geäußert und spekuliert, dass eine mögliche Rechstwidrigkeit der Betriebsstättenabgabe sich nicht auf die Haushaltsabgabe auswirken würde. Seltsam, dass das damals schon feststand.....
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"