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Autor Thema: Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung (Direktanmeldung)  (Gelesen 11221 mal)

  • Beiträge: 710
WER?

Nun, es heißt doch die Minister der Bundesländer haben den RBStV für ihr Bundesland unterschrieben, und somit allen Bürgern die Zwanghaftigkeit bescheert.

Ob die das dürfen?

Theoretisch gibt es da so staatliche Schleichwege um den omnipräsenten Rundfunk finanzieren zu können/ zu dürfen, welcher ja ein wichtiges staatliches Instrument ist.
Da hat der dumme Bürger eh keine Ahnung von daher kann man das ja machen.
Mit Hilfe von diversen Regelungen und Personen hat man das auf den Weg gebracht, mitunter wegen der schlechten Funktionsweise der GEZ welche zum umdenken führte.
Erfunden hat es der Paul  Kirchhof mitsamt der Intendanten. Zumindest baut das auf seiner Arbeit auf. Der Bruder von Paul Kirchhof, Ferdinand ist beim Verfassungsgericht ansässig, hat es wohl beim Verfassungsgericht "durchgewunken". Der genaue Werdegang ist mir nicht bekannt.

Dazu heißt es ja auch, man (die Bürger des Bundeslandes) habe diese dazu ermächtigt, oder wie wird man Minister eines Bundeslandes?
Und überhaupt, ist das ein echtes Argument?

In einer fiktiven Antwort in einem fiktiven Widerspruchsbescheid steht der entscheidende Satz der dazu führt obriges zu denken:

Bei dem RBStV handelt es sich - entgegen ihrer Ansicht (Also der Ansicht es gäbe keinen Vertrag zwischen X und Y und somit wäre das nichtig) - nicht um einen ohne Zustimmung der Beitragszahler geschlossener Vertrag zu Lasten Dritter, sonden um einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern zum Ziel bundeseinheitlicher Regelungen, durch Zustimmungsgesetze zum Landesgesetz verbindlich wurde.
-> Also soll das heißen, weil es ein Staatsvertrag ist, hat man die Zustimmung des Volkes *räusper*
-> Das heißt, es brauch keinen Vertrag zwischen Schuldner und Dienstleister um Dritte zu belasten. Man kann das einfach auf staatl. Ebene vertraglich regeln und so alle Bürger knechten.
-> Der Weg der Direktanmeldung ist im RBStV nicht vorgesehen. Vielmehr hätte man versuchen sollen Auskunft zu erlangen und nicht direkt anzumelden. Dieser Weg wird aber umgangen indem man sich "bedient" mittels der vermutlichen "Befugnisse".

Der Auftrag ist "Grundversorgung".
Finanziert werden damit 22 Fernseh-, 67 Radiosender, sowie mehr als 25.000 feste Mitarbeiter.

Ja, das hier schweift ab...daher back to Topic.

Direktanmeldung folgte daher auf die Nichtbeantwortung des Fragebogens zur Anmeldung. Insofern man auch schon wusste dass der RBStV unsinnig ist.
Wenn man diese Anmeldung nicht bekommen hat und ihr nicht nachkommt, hätte es um eine weitere schriftliche Form erweitert werden müssen um die Daten vom Bürger einzuholen.
Da aber sowieso jeder verpflichtet ist der eine Wohnung hat, kann man auch gleich anmelden. Auch jeder andere Weg führt nicht dazu dass man evtl. befreit würde.
Daher ist dieser Weg trotz der Dreistigkeit auch eher eine logische Konsequenz. Unter Umständne hätte es nur länger gedauert bis man angemeldet wird oder sich angemeldet hätte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2016, 19:40 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Amtsmissbrauch

Dann halt „Amtsanmaßung“ oder irgendeine andere in Frage kommende Straftat. Es ist klar, dass Intendanten kein Recht hatten, die Direktanmeldung zu beschließen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/132.html

Solche Strafanträge sollten auch aufklärerischen Charakter haben, da der RBStV Unrecht ist und der Justiz dies offensichtlich nicht bewusst ist.
Wenn aber auf Grund einer solchen offensichtlich rechtswidrigen Handlung durch Vollstreckungsmaßnahmen Menschen Schaden zugefügt wird, hört die Aufklärung auf und es muss geklärt werden, wie es dazu gekommen ist.


Unter Umständne hätte es nur länger gedauert bis man angemeldet wird oder sich angemeldet hätte.

Nö, für einen Totalverweigerer fängt der Widerstand hier schon an! 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2016, 23:01 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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Also einmal Klarstellung.
-------------------------------------------
Im anschließenden Geschäftsbericht für 2014 hat der Beitragsservice formuliert: Eine Anmeldung "durch" den Beitragsservice.

Daraufhin erfolgte an den RBB Berlin im Hinblick auf Unmöglichkeit dieser "Geschäftsführung ohne Auftrag" mangels Status der Rechtspersönlichkeit:

Die Aufforderung, den Gesamtvorgang zu annullieren und von Null neu zu beginnen (siehe Kurzwiedergabe des Inhalts weiter oben in diesem Thema).
Das endgültige Schreiben mit allen rechtlichen Ausführungen ist etwa 2 Seiten lang. Es ist öffentlich zugänglich, aber nicht völlig kostenfrei. Werbung für Kostenpflichtiges in eigener Sache gehört nicht in ein Forum.

Die Aufforderung erfolgte Mitte August 2016 an die Intendantin persönlich. Hier gilt grundsätzlich, alle Post an die Intendanten persönlich zu richten. Diese leiden richtiggehend darunter, soll es heißen: Wohltäter-Image und Prestige verfallen hausintern?

Betreff: Beispielsweise:
"Infosteuer" mit "Steuerkonto" .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag", "Beitragsnummer")

Und wenn angerufen wird bei der Sender.Anstalt:
-----------------------------------------------------
"Bitte verbinden Sie mich mit Ihrer Außenstelle des Finanzamts."
"WAS?"
"Sie nennen das Beitragsservice. Aber ich hasse Heuchelei."

Das ist sehr image-bildend. Sie haben dann Wiedererkennungswert bei späteren Anrufen: "Sie haben bereits einen Vorgang. Reichen Sie Ihre Frage schriftlich ein und Sie erhalten dann Antwort."

Also... ??? ... "Scheint bei Ihnen gerade die Sonne?" - "Reichen Sie Ihre Frage bitte schriftlich ein und Sie erhalten dann Antwort." ...???...


Nun zurück zum Ernst der Sache: Aufforderung an die Intendantin persönlich, Frau S....
-----------------------------------------------------------------------------
Nochmals, Sie finden den Kerninhalt weiter oben in diesem "Thema" / "Faden" / "thread".
Frist 1 Monat. Diese ist nun in etwa um.


Nun September 2016 folgt: Aufforderung wegen eigener Geschäftsführung ohne Auftrag
-----------------------------------------------------------
"den Spieß umdrehen"...
Ein Brief, der einen Betrag ... Euro in Rechnung stellt für eigene Geschäftsführung ohne Auftrag,
darin alle Rechtsfehler der Sender-Anstalt (der Kölner Service ist ja für Außenwirkung inexistent mangels Rechtspersönlichkeit).
Die landesrechtlichen Ermächtigungen für Außenwirkung sind unmaßgeblich, weil entgegenstehendes Bundesrecht stärker ist.

Nun zum Brief:  Aufhebungsaufforderung - befristet.
Bitte, den Betrag von ??? Euro dem "Steuerkonto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto") gutzuschreiben.
... deckt den Betrag für ab 1. 1. 2013 bis Jahr X in alle Zukunft.

Nach Fristablauf kann beim Amtsgericht auf Zahlung geklagt werden.
Die rechtlichen Konsequenzen für den Anspruch der Rundfunkangabe sind bei richtigem Vorgehen recht lustig.

Auch hierfür gilt:
Für das Brief-Beispiel ist in diesem kostenfreien Forum nicht der richtige Platz. Aber mit dieser Grundidee sollte Ihr Anwalt den Text für Sie zu entwerfen schaffen für maximal 100 Euro und dürfte wohl dazu bereit sein. Wenn 10 000 Leute das machen, könnte sich etwas rühren.   



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 09:17 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Dieses Thema will eigentlich einen Schwerpunkt auf die mögliche Strafverfolgung der Intendanten setzen und sollte nicht in das Thema
„Strafantrag gegen Beitragservice oder Gerichtsvollzieher“ abdriften, dass an anderer
Stelle behandelt wird:
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0.html
 
Fakt ist es, dass ich auch weiterhin vom Beitragsservice in regelmäßigen Zeitabständen Zahlungserinnerungen zu einem angeblichen Beitragskonto erhalte, das lediglich auf eine durch die Intendanten legitimierte Direktanmeldung beruht.

Daher negieren viele Totalverweigerer auch weiterhin, dass sie angemeldet sind.

Ich kenne sogar eine Person D, die in ihrer Anfechtungsklage mittlerweile sogar die Aufhebung von Festsetzungsbescheid und Widerspruchsbescheid mit Verweis auf das hier vorgetragene Zitat aus dem Jahresbericht 2014 beantragt hat.

Es wird wahrscheinlich so sein, dass die Richter dieses Thema weiter ignorieren werden, so wie sie es bisher getan haben. Ich habe jedenfalls bisher kein Urteil gefunden, indem sich eine Gericht ernsthaft mit der rechtlichen Legitimierung der Direktanmeldung auseinandergesetzt hätte. Dies ist letztendlich auch ein Beleg für die einseitige Rechtsprechung in der Sache RBStV zugunsten der Rundfunkanstalten und Landesregierungen. Derartiges bezeichnet man auch als Bruch des Rechtsfrieden, worunter zu verstehen ist, dass beide Seiten in einem Rechtsstreit nicht dieselben Möglichkeiten haben, „ihr Rechtsschutzziel zu erreichen und im Prozess zu obsiegen“ (siehe hierzu Wikipedia). Zu den möglichen Ursachen für ein derartiges Ungleichgewicht verweise ich beispielsweise auf die Artikel von Jürgen Liminski, Dr. Nikolaus Fest, Dr. Hugo Müller-Vogg und Prof. Michael Thomas P. Sprenger-Menzel in der Zeitschrift ACADEMIA 3, 2016 (ebda. S. 22-29 : auch online verfügbar) und die vielen Beiträge in diesem Forum zu diesem Thema.
Der Nachweis des Bruches des Rechtsfrieden, der am Beispiel der rechtlich nicht legitimierten Direktanmeldung vorgenommen werden kann, wird daher in den wohl immer notwendiger werdenden internationalen Verfahren (Klagen vor UNESCO und Europäischen Gerichtshof) eine wichtige Argumentationshilfe sein. Denn kein Richter in Deutschland wird wohl den Mut haben, 3,5 Millionen Direktanmeldungen für ungültig zu erklären, obwohl dies eigentlich nach Recht und Gesetz geschehen müsste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 14:46 von Bürger«
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Die Unzulässigkeit der Direktanmeldung wird gegenwärtig in Berlin gegen RBB Berlin per Schriftsatz und Verfahren ausgetragen.
Nochmals sei angemerkt, dass laut späterem Geschäftsbericht für 2014 die Direktanmeldungen "durch" den Beitragsservice vorgenommen wurden. Vielleicht wollten sich die Intendanten damit aus der Schusslinie genommen wissen. Diese "Geschäftsführung ohne Auftrag" muss aber als nichtig angesehen werden, da der Beitragsservice die dafür nötige Eigenschaft einer "Rechtsperson" zweifelsfrei nicht besitzt. Also sämtliche Verfahren zurück auf Ausgangsstatus Null.

Was ich noch nicht nachvollziehen kann vom vorstehenden Beitrag:
Zitat
Bruch desRechtsfrieden, worunter zu verstehen ist, dass beide Seiten in einem Rechtsstreit nicht dieselben Möglichkeiten haben, „ihr Rechtsschutzziel zu erreichen und im Prozess zu obsiegen“ (siehe hierzu Wikipedia).

Das ist sehr wichtig. Denn der Kern der Sache ist die jahrelange und jahrzehntelange Manipulation der Rechtsprechung durch die steuernde Übermacht der Sender-Juristen gegen praktisch Null-Budgets der Einzelbürger. Man nennt das in der Theorie eine "extrem asymmetrische" Konstellation.

Nur fand ich das leider nicht im vorstehenden Sinn des Zitats bei Wikipedia. Der Begriff "Rechtsfrieden" dort meint etwas anderes. Gibt es da irgend etwas im Sinn des von mir gerade hervorgehobenen Zitats?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 18:20 von Hailender«
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S
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Die Unzulässigkeit der Direktanmeldung wird gegenwärtig in Berlin gegen RBB Berlin per Schriftsatz und Verfahren ausgetragen.
Nochmals sei angemerkt, dass laut späterem Geschäftsbericht für 2014 die Direktanmeldungen "durch" den Beitragsservice vorgenommen wurden. Vielleicht wollten sich die Intendanten damit aus der Schusslinie genommen werden. Diese "Geschäftsführung ohne Auftrag" muss aber als nichtig angesehen werden, da der Beitragsservice die dafür nötige Eigenschaft einer "Rechtsperson" zweifelsfrei nicht besitzt. Also sämtliche Verfahren zurück auf Ausgangsstatus Null.
[...]

Und das ist auch richtig so, denn der RBB offenbart in seiner Satzung sehr große Lücken:

Zitat
§ 2
Die  im  Rahmen  einer  nicht  rechtsfähigen  öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft  betriebene gemeinsame  Stelle  der  öffentlich-rechtlichen  Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.

Die gemeinsame  Stelle wird hier sehr wahrscheinlich bewusst nicht namentlich benannt und ebenfalls auch nicht deren Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV. konkretisiert. Um dieser Luftnummer noch die Krone aufzusetzen darf die nicht benannte gemeinsame Stelle ihre nicht definierten Aufgaben sogar noch ganz oder teilweise wahrnehmen.

Schwammiger GEZ nicht um sich als Intendant aus der Schusslinie zu nehmen.

In § 16 der Satzung
Zitat
§ 16
Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)
[...]

wird dann noch weitergeschwurbelt, doch letztendlich tritt dann Lupus auf den Plan und meint die nicht benannte gemeinsame Stelle zu sein und seine nicht definierten Aufgaben ganz oder teilweise wahrnehmen zu dürfen.

Sowas geht gar nicht! Doch zum Glück hat ein Prof(ät)Di.Abolix das bereits erkannt und auch schon entsprechende (noch experimentelle) Maßnahmen ergriffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 14:50 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Nur fand ich das leider nicht im vorstehenden Sinn des Zitats bei Wikipedia. Der Begriff "Rechtsfrieden" dort meint etwas anderes. Gibt es da irgend etwas im Sinn des von mir gerade hervorgehobenen Zitats?

Das Wort „Bruch“ verwandelt das, was in WIKI steht in eine Negation, womit ich sagen will, dass es keinen Rechtsfrieden gibt, was ich sehr bedenklich finde, weil es gegen meine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundüberzeugungen verstößt.

Es ist in der Sache RBStV noch nichts definitiv entschieden, dennoch musste ich mich schon mit einem Schreiben von der Stadtkasse (mit der Androhung des Gerichtsvollzieher von Zwangsmaßnahmen zur Vermögensauskunft) herum ärgern. Auch wenn nach Angaben des Tagesspiegel vom 13. September 2016 es keine Verhaftungen von Angehörigen einer Minderheitengruppe und / oder Gegnern des Systems des örR mehr geben soll, so erfolgt dies nicht auf Grund eines Beschlusses einer unabhängigen Justiz, sondern auf der Basis einer vorgetäuschten Generosität der Rundfunkanstalten (kotz brech, mir wird übel!). Wenn die eine Seite in einem Rechtsstreit sich ihre eigenen Gesetze machen kann, wie es in dem Fall der Direktanmeldung offensichtlich der Fall ist, dann herrscht hier auch kein Zustand des Rechtsfriedens, da beide Seiten in einem Rechtsstreit nicht dieselben Möglichkeiten haben, „ihr Rechtsschutzziel zu erreichen und im Prozess zu obsiegen“ (das ist aus Wikipedia).
 Es muss der Zustand des Rechtsfriedens, der meiner Ansicht nach derzeit nicht besteht, erst wieder hergestellt werden.
Es ist schön, dass es in Berlin einen solchen Antrag gegen die Direktanmeldung gibt. In NRW kenne ich eine Person D, die dies mit Verweis auf das Zitat mit den Intendanten auch getan hat. Da sich die Klage gegen den WDR richtet, kann dieser ja dann in dem Verfahren die Schuld auf den Beitragsservice abwälzen, wie es scheinbar auch in dem ungehörlichen Vorgang der Verhaftung der RBStV-Kritikerin aus Thüringen mittlerweile passiert. 

Dennoch bleiben alle Kläger im Widerspruchsverfahren von der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht. Auch dies verstößt gegen meine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundüberzeugungen, da solche Maßnahmen jederzeit eingeleitet werden können, wenn irgendein Mitarbeiter des Beitragsservices meint, dass jemand sich zu kritisch zum System der Finanzierung seiner Rundfunkanstalten äußert. Auch hier gibt es offensichtlich ein System, dass auf Willkür und nicht auf der Grundlage einer Rechtsordnung basiert, die eigentlich den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit kennen sollte.
Nach meiner Meinung sind die beiden bekannten Kritikerin, die fast zur selben Zeit verhaftet wurden, auch gerade deshalb verhaftet worden, weil sie in den sozialen Foren wie Facebook und Youtube besonders offen gegen den RBStV vorgegangen sind. Denn es gab zur Zeit ihrer Verhaftung etwa 4 Millionen andere Beitragskonten im Defizit, so dass man es für mich keine andere logische Erklärung gibt.
Dieser Auffassung muss man natürlich nicht folgen, dennoch möchte ich die Frage geklärt bekommen, warum gerade bekannte Persönlichkeiten für solche fragwürdigen Inhaftierungen ausgewählt wurden. Es drängt sich mir hier der Eindruck geradezu auf, dass diese Personen bewusst ausgewählt wurden, um die anderen Gegner des RBStV damit einzuschüchtern. Dadurch wird eine demokratiefeindliche Gesinnung in den Rundfunkanstalten offen gelegt, die aus meiner Sicht zu diskutieren ist.


Edit "Bürger":
Hier bitte keine vertiefenden Diskussionen zum Thema der Inhaftierungen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung (Direktanmeldung)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2016, 00:48 von Bürger«
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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