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Autor Thema: "Zwischenbescheid"/ Antwort auf Widerspruch beantworten? (Teilbeträge erlassen)  (Gelesen 3168 mal)

B
  • Beiträge: 28
Neulich habe ich zum ersten Mal von einem sogenannten "Zwischenbescheid" gehört und frage mich, ob diese Praxis geläufig ist und was dahinter steckt. Da ich unter der Suchfunktion nur einen Treffer bei dem Wort erhielt, dachte ich mir, ich stelle die Frage einmal hier.

Ein Bekannter schilderte mir den Fall eines fiktiven Freundes dabei so:

Person A war seit dem 01.01.13 beim BS gemeldet und legte gegen Bescheide im Jahr 2015 fristgerecht Widerspruch ein (solange dauerte es, bis sie diese erhielt).

Mitte 2015 meldete sie die Wohnung ab, um zurück zu ihren Eltern zu ziehen. Seitdem hörte sie nichts mehr vom BS. Jetzt, über ein Jahr nach dem Umzug, erhält A wieder Post vom BS, in der festgestellt wird, dass seit Ende 2014 ein ehemaliger Mitbewohner von A den Beitrag bezahlt hat, womit sich die Zahlungspflicht von diesem Datum bis zur Ummeldung erledigt hat.

Nun verlangt der BS zu wissen, ob bereits ein Beitrag seit dem Umzug entrichtet wird für die Wohnung, in die A gezogen ist (ja, wird er durch A's Eltern).

Zum Widerspruch, den A bereits anderthalb Jahre vorher einschickte, wird nur in der Anfangszeile Bezug genommen, um zu zeigen, dass es sich um ein Antwortschreiben handeln soll.
Der Widerspruch wird nicht abgelehnt, noch wird ihm stattgegeben.
Am Ende des Schreibens heißt es:
Zitat
"Hören wir innerhalb dieses Zeitraums nichts von Ihnen, entscheiden wir nach unseren Unterlagen."

Nun ist meine Frage:

Ist ein solcher "Zwischenbescheid" ein einfacher Köder vom BS, um A zu suggerieren, dass die "Schulden" von 2013-14 vergessen sind, wenn nun vom Elternhaus ein Beitrag entrichtet wird und gleichzeitig zu ermitteln, wie hoch die Summe, die im nächsten Bescheid drinstehen soll, sein muss?

Falls noch eine Chance auf Stattgeben des Widerspruchs bestünde, könnte A natürlich kooperieren und melden, dass der Beitrag von den Eltern entrichtet wird. Gerade im Zusammenhang vom letzten Satz des Schreibens, der oben zitiert steht, wäre dies denkbar.

Was genau will der BS "nach unseren Unterlagen" entscheiden?
Die Beitragshöhe? Ob dem Widerspruch stattgegeben wird?

Da A dem BS keineswegs traut, weiß sie genau, dass sie mit dieser Praxis dem BS auch das Leben ungewollt leichter machen könnte.

Sollte sie daher von einer Antwort absehen oder in der Hoffnung kooperieren, dass die Beiträge der Vergangenheit erlassen werden?

PS.: Stutzig machte Person A auch, dass der Umschlag mit einem Datum versehen war, was ihn von der üblichen Werbepost vom BS abhebt. Könnte das etwas bedeuten?

Beste Grüße
Wayne


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Zwischenbescheid beantworten?" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 21:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der Begriff "Zwischenbescheid" dürfte wohl u.a. deshalb nicht auffindbar sein, weil er vermutlich auch nicht zutrifft, d.h. das Schreiben vermutlich keinen "Bescheid"-Charakter trägt (u.a. keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält).

Eher dürfte wohl davon auszugehen sein, dass es sich um eine
- verspätete und
- mit zwischenzeitlichen Kontostands-Sachverhalten vermengte
Antwort auf einen oder mehrere Widersprüche handeln dürfte.


Die Suchfunktion liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es auch schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422



Genaueres wird man aber erst sagen können, wenn das
- Antwort-Schreiben ("Zwischenbescheid") sowie nach Möglichkeit auch
- einer der ursprünglichen Widersprüche
vollständig anonymisiert hier als Dokumente hochgeladen werden.


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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B
  • Beiträge: 28
Hier habe ich noch einmal die anonymisierten Schreiben von A, welche sie mir vor einiger Zeit geschickt hat und das aktuelle. Ich hoffe, es wird hier aufgrund der Datei-Größe vom eingescannten Schreiben ein Auge zugedrückt, aus irgendeinem Grund ist sie Größer. (Edit: schon gut, hab's gefixt!)

Die konkrete Frage ist nun:
Was gewinnt A dadurch, dass sie antwortet, was dadurch, dass sie schweigt?

Was genau bedeutet:

Zitat
"Hören wir innerhalb dieses Zeitraums nichts von Ihnen, entscheiden wir nach unseren Unterlagen."

Soll suggeriert werden, dass meinem Widerspruch stattgegeben wird oder wird ausgelotet, wie hoch der nächste Bescheid sein muss?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2016, 21:36 von Bürger«

B
  • Beiträge: 28
Oh und Verzeihung, hier sind noch A's Widerspruch! Der zweite ähnelt dem ersten sehr, so habe ich nur den ersten von A erhalten, um ihn zu posten.



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