Neulich habe ich zum ersten Mal von einem sogenannten "Zwischenbescheid" gehört und frage mich, ob diese Praxis geläufig ist und was dahinter steckt. Da ich unter der Suchfunktion nur einen Treffer bei dem Wort erhielt, dachte ich mir, ich stelle die Frage einmal hier.
Ein Bekannter schilderte mir den Fall eines fiktiven Freundes dabei so:
Person A war seit dem 01.01.13 beim BS gemeldet und legte gegen Bescheide im Jahr 2015
fristgerecht Widerspruch ein (solange dauerte es, bis sie diese erhielt).
Mitte 2015 meldete sie die Wohnung ab, um zurück zu ihren Eltern zu ziehen. Seitdem hörte sie nichts mehr vom BS. Jetzt, über ein Jahr nach dem Umzug, erhält A wieder Post vom BS, in der festgestellt wird, dass seit Ende 2014 ein ehemaliger Mitbewohner von A den Beitrag bezahlt hat, womit sich die Zahlungspflicht von diesem Datum bis zur Ummeldung erledigt hat.
Nun verlangt der BS zu wissen, ob bereits ein Beitrag seit dem Umzug entrichtet wird für die Wohnung, in die A gezogen ist (ja, wird er durch A's Eltern).
Zum
Widerspruch, den A bereits anderthalb Jahre vorher einschickte, wird nur in der
Anfangszeile Bezug genommen, um zu zeigen, dass es sich um ein
Antwortschreiben handeln soll.
Der Widerspruch wird nicht abgelehnt, noch wird ihm stattgegeben.Am Ende des Schreibens heißt es:
"Hören wir innerhalb dieses Zeitraums nichts von Ihnen, entscheiden wir nach unseren Unterlagen."
Nun ist meine Frage:
Ist ein solcher "Zwischenbescheid" ein einfacher Köder vom BS, um A zu suggerieren, dass die "Schulden" von 2013-14 vergessen sind, wenn nun vom Elternhaus ein Beitrag entrichtet wird und gleichzeitig zu ermitteln, wie hoch die Summe, die im nächsten Bescheid drinstehen soll, sein muss?Falls noch eine Chance auf Stattgeben des Widerspruchs bestünde, könnte A natürlich kooperieren und melden, dass der Beitrag von den Eltern entrichtet wird. Gerade im Zusammenhang vom letzten Satz des Schreibens, der oben zitiert steht, wäre dies denkbar.
Was genau will der BS
"nach unseren Unterlagen" entscheiden?
Die Beitragshöhe? Ob dem Widerspruch stattgegeben wird?Da A dem BS keineswegs traut, weiß sie genau, dass sie mit dieser Praxis dem BS auch das Leben ungewollt leichter machen könnte.
Sollte sie daher von einer Antwort absehen oder in der Hoffnung kooperieren, dass die Beiträge der Vergangenheit erlassen werden?PS.: Stutzig machte Person A auch, dass der Umschlag mit einem Datum versehen war, was ihn von der üblichen Werbepost vom BS abhebt. Könnte das etwas bedeuten?Beste Grüße
Wayne
Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Zwischenbescheid beantworten?" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.