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Autor Thema: Aus dem Elternhaus nach Berlin gezogen, Angemeldet  (Gelesen 1967 mal)

A
  • Beiträge: 2

Wunderschönen Guten Tag,

X war heute beim Bürgeramt und musste sich anmelden. (Alleine wohnend, 20 Jahre, 1.400€ Bruttoeinkommen)
Nun wird die Tage der GEZ-Zettel eintrudeln und X weiß nicht recht, was er dann machen soll. Eigentlich ist ja nun alles offen.
X hat sich viel im Internet durchgelesen und viele Videos angeschaut, nur gibt es überall andere Informationen und überall ist alles super komplex erklärt.
X möchte die GEZ wirklich ungern zahlen. Was soll X nun tun, um mit Erfolg, den Beitrag zu umgehen?
Irgendwann kommt es dann zur Vollstreckung/Pfändung und dann? Man liest nichts mehr, kommen die wieder, was macht man dann oder bleiben die weg?
Tübinger Urteil? Wurde doch gekippt, oder doch nicht, manche berufen sich immer noch darauf, manche schreiben, dass es vergessen werden kann.

X hab wirklich viel gelesen und weiß nicht wirklich, was er jetzt tun soll.
X überlegt ersthaft einfach den Beitreag zu zahlen und dann ruhe zu haben. Aber 17€ Fixkosten im Monat sind auch nicht wenig. Das sind 200€ im Jahr, die könnte X lieber in ein schönes Weihnachtsgeschenk für seine Eltern oder so investieren, da gibt es so viele Möglichkeiten. X hat nicht mal einen Fernsehr, kein Radio, nur PC, Handy und Internet.

Jemand, wie X aus Berlin, der Erfahrung hat?
Jemand aus der Republik, der ihm helfen kann?


Beste Grüße


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P
  • Beiträge: 3.999
Der Ablauf ist gewöhnlich wie folgt:
Meldet sich Person A nicht selbst bei der LRA an dann Punkte 0 und 1 und zahlt auch nicht Punkte 2,3,4 ...:

Die Anmeldung beim EMA hat ja nichts mit der Anmeldung der Wohnung bei der LRA zu tun, außer dass es einen automatischen Datenabgleich gibt.

0. Dialogpost
0.1. Dialogpost
0.2. Dialogpost
0.3. Dialogpost
...
1. Zwangsanmeldung
...
2. Zahlungsaufforderung
3. Zahlungserinnerung

... irgendwand kommt
4. Bescheid mit Rechtsbelehrung (teilweise auch betitelt als Festsetzungsbescheid)


an dieser Stelle sollte Person A reagieren mit einer Zurückweisung/Widerspruch inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 (4) VwGO



Aber reagiert Person A bei Punkt 4 einem Bescheid nicht, dann folgen
5. Mahnung
6. Vollstreckung


Also nur bei Personen, welche den Kopf in den Sand stecken kommt die Vollstreckung in einer Art, wo es sehr schwer sei diese wieder los zu werden.

Reagiert Person A zu bestimmten Zeiten richtig, dann kann es einige Zeit geschoben werden. Die Zeit arbeitet dabei für Person A, weil andere Personen bereits vor dem Bundesverfassungsgericht stehen und dort eine Entscheidung wahrscheinlich 2017/2018 fallen wird.

Beispiel einer Zurückweisung

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

nach ca. 13 Monaten kam auf die erste Zurückweisung eine Antwort wo wieder reagiert werden musste
in Antwort 60, gleiches Thema ist die 8 Seiten starke PDF auf Seite 8 unter Teil B kann gesehen werden, dass der
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung positiv beschieden wurde, es also bis zum Abschluß des Rechtsverfahren keine Zahlung zu leisten sei. -> Das Verfahren verlängert sind entprechend, wenn eine Klage erhoben wird.

Die Kosten dabei sind überschaubar.


Zulesen sei noch der Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

und
Zitat
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


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n
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Deshalb vor der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg107836.html#msg107836

Die letzte Version des Formulars wird diese hier sein:
gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Und wenn man keines Stress haben will mit dem alten Einwohnermeldeamt, dann  bei der Abmeldung "auf Reisen" oder "Ausland" angeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2016, 04:30 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

s
  • Beiträge: 173
Und auch hier wieder der Tip:

Sobald die erste Post kommt, NICHT öffnen, sondern selbst (oder von Freund/Freundin) aufs Postamt bringen mit der Aussage: "lag im Briefkasten, Hausflur, Zeitungsrohr, der ist hier nicht bekannt..."

Funktioniert bei Lebensgefährtin von Person A seit Dezember 2014! 2 mal Briefe zurückgebracht und seitdem nie wieder etwas gehört...

Person A selbst hat sich mit dem oben verlinkten "Widerspruch gegen die Datenweitergabe" im Oktober 2015 angemeldet und hat bisher immer noch keine "Liebesbriefe" bekommen. Sollten die irgendwann kommen, verfährt er genauso wie Eingangs erklärt.

Viel Erfolg und nicht einfach resignieren!! Hier gibts IMMER Hilfe bei der Problemlösungsfindung!

Grüße


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Deshalb vor der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg107836.html#msg107836

Die letzte Version des Formulars wird diese hier sein:
gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519

Und wenn man keines Stress haben will mit dem alten Einwohnermeldeamt, dann  bei der Abmeldung "auf Reisen" oder "Ausland" angben,


Meinste Person A kann das jetzt noch nachreichen und bei jeglichen Briefen wie ihr nachposter fortfahren.?


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