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Autor Thema: Unter dem Radar - gerne auch weiterhin  (Gelesen 5693 mal)

l
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Unter dem Radar - gerne auch weiterhin
Autor: 18. Juli 2016, 21:02
Hallo allerseits,

rein hypothetisch: Mal angenommen ein Student hat sich noch zu alten GEZeiten (weil er eh durch Bafögbezug befreit war und keine Lust auf die unnütze Bürokratie hatte) in dem Saftladen abgemeldet und auf Löschung seiner Daten bestanden. Seitdem ist er auf dem Radar der Eintreiber nicht wieder erschienen, weil er auch nach Umstellung auf das neue System keinen Staub aufgewirbelt hat.

Wenn dieser Frechdachs nun vor einem Monat umgezogen wäre, und sich auch gern ummelden würde, um nicht illegal durch die Weltgeschichte zu laufen, wie könnte er das bewerkstelligen, ohne dass die MedienMafia klopfen und die Hand für die letzten drei Jahre aufhalten würde? Zumal über den gesamten Zeitraum hinweg Bafög gezahlt wurde, müsste er sich nicht mal moralische Vorwürfe machen, wäre er in der Theorie ja ohnehin befreit gewesen.

Am liebsten wäre ihm natürlich weiterhin die Nichtexistenz in den Datenbanken der Öffentlich-Rechtlichen. Aber mit einer Zahlung des normalen Satzes ab Einzug in die neue Wohnung könnte er sich noch arrangieren.
Geht das überhaupt? Oder stellen die sofort die Frage, warum er mit seinem alten Wohnsitz nicht gemeldet war? Und übermittelt die Meldebehörde auch den alten Wohnsitz, oder nur den neuen? Dann könnte besagte Person ja theoretisch auch bei seinen fleißig zahlenden Eltern gelebt haben.

Vielleicht befindet sich hier ja jemand, der Zeit und Lust hat, sich an der Gestaltung des Ausgangs dieser rein fiktiven Geschichte zu beteiligen  :angel:


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P
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Zitat
Und übermittelt die Meldebehörde auch den alten Wohnsitz, oder nur den neuen?
Ja, es wird der Datensatz als vorhergehend übermittelt, welcher beim EMA bekannt sei.
Ist keiner bekannt, wird das EMA sicherlich von A wissen wollen wo A zuvor gewohnt hat.

mögliche Abhilfe:
Person A meldet sich zunächst nur ab -> mit Wohnort unbekannt, minimale Dauer wahrscheinlich 1 Monat, also Leben auf der Straße obdachlos oder wie auch immer es bezeichnet werden kann. -> Perso -> Adresse entfernen -> also die sollte wohl bei der Abmeldung überklebt werden)

Die Abmeldebestätigung auch gut aufheben.

Später neu anmelden, jetzt sollte, der vorhergehende Wohnort ja unbekannt sein und laut den Regeln wird nur der aktuelle und der davor bekannte Wohnort übertragen. (Natürlich müsste das mal überprüft werden, was bei der Übermittlung tatsächlich übermittelt wurde, -> Selbstauskunft beim EMA machen -geht wohl erst nach der Abmeldung/Anmeldung).
Bei Fragen des EMA, wo zuvor gewohnt wurde drauf achten keine Angaben zu machen, ebenso das beim Perso keine Adresse sichtbar drauf steht und der Perso auch nicht digital gelesen wird.

Im Registe müssten somit 3 Datensätze vorhanden sein

A) Einzug Wohnung Alt
B) Auszug Wohnung Alt nach ubbekannt
C) Einzug Wohnung Neu

Übermittelt werden sollte nur B und C, ob das tatsächlich so sei würde sich dann zeigen oder wäre im Nachgang noch zu prüfen.

Ob eine Abmeldung auch Übermittelt wird ist dabei jedoch unklar, in Abhängigkeit der übermittelten Daten dürfte ein Bezug zwischen dem Auszug/Abmeldung und Einzug/Neue Anmeldung nicht ohne Probleme oder Unsicherheiten möglich sein. Ist der Name von A releativ selten, dann könnte eine Zuordnung darüber möglich erscheinen, inbesondere weil wahrscheinlich Angaben zum Alter übermittelt werden.


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  • Beiträge: 3.287
Hallo allerseits,
....
Am liebsten wäre ihm natürlich weiterhin die Nichtexistenz in den Datenbanken der Öffentlich-Rechtlichen. Aber mit einer Zahlung des normalen Satzes ab Einzug in die neue Wohnung könnte er sich noch arrangieren.

Bitte erstmal verinnerlichen, warum dieses Forum gez-boykott heisst. Threads, die sich nur um das Drücken von Zahlungen aus der der Vergangenheit beschäftigen, aber nicht kritisch mit dem Gesamtkonstrukt Rundfunkbeitrag umgehen, werden u.a. aus Kapazitätsgründen stillgelegt und höchstwahrscheinlich gelöscht. Mit der Bitte um eine Stellungnahme des Thread-Erstellers.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
  • Beiträge: 2.249
...

Ob eine Abmeldung auch Übermittelt wird ist dabei jedoch unklar, in Abhängigkeit der übermittelten Daten dürfte ein Bezug zwischen dem Auszug/Abmeldung und Einzug/Neue Anmeldung nicht ohne Probleme oder Unsicherheiten möglich sein. Ist der Name von A releativ selten, dann könnte eine Zuordnung darüber möglich erscheinen, inbesondere weil wahrscheinlich Angaben zum Alter übermittelt werden.

Stichwort:  Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) > http://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Meldedaten%C3%9Cbermittlungsverordnung

hier SWR:
Zitat
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:

1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. fru?here Namen,
4. Doktorgrad,
5. Tag der Geburt,
6. gegenwärtig und letzte frühere Anschriften,
7. Tag des Ein- und Auszugs,

8. Familienstand,
9. Sterbetag

...

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
  • Beiträge: 860

hier SWR:
Zitat
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. fru?here Namen,
4. Doktorgrad,
5. Tag der Geburt,
6. gegenwärtig und letzte frühere Anschriften,
7. Tag des Ein- und Auszugs,

8. Familienstand,
9. Sterbetag

...

Diese Daten sind personenbezogene Daten .
Was haben die denn mit "jede Wohnung", lt. RBStV  zu tun? Nicht das Geringste.
Demzufolge handelt es sich nicht um einen Wohnungsbeitrag.


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K
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...
Diese Daten sind personenbezogene Daten .
Was haben die denn mit "jede Wohnung", lt. RBStV  zu tun? Nicht das Geringste.
Demzufolge handelt es sich nicht um einen Wohnungsbeitrag.

ist jetzt nicht Dein Ernst !?

RBStV:
Zitat
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein
Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als
Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

PS: ich hab's weder erfunden noch mag noch akzeptiere ich es. Aber es ist existent.

Gruß
Kurt


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g
  • Beiträge: 860
ist jetzt nicht Dein Ernst !?

RBStV:
Zitat
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich
ist für jede Wohnung
von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein
Rundfunkbeitrag zu entrichten.

PS: ich hab's weder erfunden noch mag noch akzeptiere ich es. Aber es ist existent.

Das ist der volle Ernst.
Es ist jedoch keine Kritik an dich. Es ist nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen diesen Widerspruch im RBStV.
Es richtet sich gegen diesen Müll, den man im RBStV da mal so schreibt.
Bei der Mietwohnung ist der Eigentümer für die Wohnung zuständig und nicht der Mieter/ Inhaber. Der hat lediglich leere Räume angemietet, die aber auch keinen Rundfunkempfang direkt zur Verfügung stellen.
Das sind zwei Paar Schuhe.
Es heißt jede Wohnung, wird aber dann auf einmal auf das Innehaben umgepolt. Das passt nicht zusammen. Was in dem Abzockvertrag steht, ist Schmarrn.


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m
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In Österreich ist "Inhaber" sogar gesetzlich definiert

Zitat
Inhaber:
Jemand hat eine Sache tatsächlich in seiner Macht (Gewahrsam). Der Inhaber hat aber nicht den Willen, die Sache als die Seine zu besitzen. Er besitzt sie für einen Anderen.

Besitzer:
Neben der tatsächlichen Sachherrschaft (Innehabung) hat jemand auch den Willen, die Sache als die Seine zu behalten (Besitzwillen). Der Besitzer kann rechtlich über die Sache verfügen.

Eigentümer:
Die unbeschränkte Befugnis einer Person über eine Sache (Herrschaftsrecht). Der Eigentümer kann rechtlich und tatsächlich mit seinem Eigentum machen was er will.

In deutschen Gesetzen wird jedoch nur Besitzer und Eigentümer unterschieden, jedenfalls im BGB
Was ist denn ein Inhaber nach deutschem Gesetz?


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Z
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Auch wenn das Forum GEZ-Boykott heißt, so finde ich es selbstverständlich, daß wir uns auch über Datenschutzbelange austauschen, es geht die Bande gefälligst gar nichts an, wo man vorher mal gewohnt hat!

Und ja, der Trick mit dem obdachlos melden und zwei Monate später eine richtige Wohnung offiziell beziehen führt tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis.
Argumente gegeüber der Meldebehörde (falls die das für ungereimt halten): Wurde vom Vermieter gekündigt und muß erst eine Wohnung suchen, fahre erstmal in den Urlaub, habe einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und weiß noch nicht weiter, wohne dann solange halt im Hotel, Möbel sind eingelagert/verbrannt/geklaut...


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@Zeitungsbezahler
wenn das so einfach wäre......
Zitat
es geht die Bande gefälligst gar nichts an, wo man vorher mal gewohnt hat!
Nach Datenschutz dürften die auch nicht wissen wo ich jetzt (aktuell) wohne!

Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17174.15

Zitat
Im Sachenrecht ist der Inhaber der, der eine Sache in seiner Verfügungsgewalt (dem Gewahrsam) hat (Innehabung, corpus). Den Inhaber kennzeichnet der Inhaberwille (Animus rem alteri habendi). Den „Willen, eine Sache für einen anderen zu besitzen“ (nicht für sich selbst).
Hierzu fällt mir der Pfandleiher ein.

Zitat
Der Besitzer hat über die reine Innehabung hinaus den Eigenbesitzwillen (animus rem sibi habendi), den Willen, „eine Sache für sich zu behalten“.
Univ.-Prof. Dr. Heinz Barta, et al.: Sachenrecht: Besitz, Eigentum, Innehabung. In: zivilrecht.online (Hrsg.):

Bin ich also Eigentümer und Besitzer eines Eigenheimes, kann ich nicht Inhaber sein.
"Animus rem sibi habendi" steht "Animus rem alteri habendi" diametral entgegen.

Demnach muß ich als Inhaber nicht zwangsläufig in einer Wohnung tatsächlich wohnen da ich die Sache (Wohnung) nicht für mich selbst behalte.
Wenn überhaupt wäre der Besitzer einer Wohnung pflichtig.


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Re: Unter dem Radar - gerne auch weiterhin
#10: 20. Juli 2016, 21:55
Zitat
Bin ich also Eigentümer und Besitzer eines Eigenheimes, kann ich nicht Inhaber sein.
"Animus rem sibi habendi" steht "Animus rem alteri habendi" diametral entgegen.

Im RBStV wird aber von Inhaber geschrieben.
Bedeutet das etwa, dass die Eigenheimer gar nicht bebeitragt werden dürften? Nach dem exakten Wortlaut wäre es so.

Da es im RBStV um jede Wohnung geht, müssten die Wohnungen erfasst werden.
Diese Meldedatenabfragen seitens des BS wären damit gesetzeswidrig. Nach Mr.X sind sie es.
Die Personendaten sind bei "jede Wohnung" doch gar nicht erforderlich. Man hat alle Wohnungen und wer da wohnt, interessiert nicht. So wäre es zumindest nach dem erstellten Text richtig.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Unter dem Radar - gerne auch weiterhin
#11: 23. Juli 2016, 23:29
Zitat
Bin ich also Eigentümer und Besitzer eines Eigenheimes, kann ich nicht Inhaber sein.
"Animus rem sibi habendi" steht "Animus rem alteri habendi" diametral entgegen.
Im RBStV wird aber von Inhaber geschrieben.
Bedeutet das etwa, dass die Eigenheimer gar nicht bebeitragt werden dürften? Nach dem exakten Wortlaut wäre es so.

Wer sich den "exakten Wortlaut" mal zu Gemüte führt, wird erkennen, dass "Inhaber i.S.d. RBStV" sehr wohl auch "Eigenheimer"/ "Eigentümer und Besitzer eines Eigenheimes" sein können, sofern sie die "Wohnung [...] selbst bewohnen"...

"Inhaber" und "Wohnung" im Sinne des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19654.0.html


Bitte nicht in Begriffsdiskussionen abdriften die a) nichts an der Begriffsdefinition per RBStV ändern und hier vor allem b) vom eigentlichen Kern-Thema des Threads abdriften.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Unter dem Radar - gerne auch weiterhin
#12: 06. August 2016, 13:17
Ich wollte euch gern um eine Einschätzung zu zwei weiterführenden Frage bezüglich dieses hypothetischen Falls fragen:

- Person A ist wie oben beschrieben nicht mehr im Datensatz der BS vorhanden und wurde nie angeschrieben.
- Person A möchte nun nicht mehr alleine in die neue Wohnung ziehen, sondern mit Person B.
- Person B lebte bisher in einem Haushalt X, in dem Beitrag gezahlt wurde, aber selber nicht gemeldet.
- Person A wird sich entsprechend der Empfehlung beim EMA abmelden.
- Langfristig wollen weder Person A noch B aber ordnungswidrig ungemeldet bleiben.
- Person B will zudem den Beitrag für die neue gemeinsame Wohnung in Zukunft nicht komplett verweigern. Person A kann sie nicht umstimmen, möchte aber ungern die angelaufenen Ansprüche seit 2013 dem 'Gegner' zur Verfügung stellen.
- Das EMA meldet jeweils die vorige Wohnungen beider (Person A=keinen Wohnsitz; Person B im vorigen Beitragszahlerhaushalt X) an die BS.

FRAGE 1:
=> Sollte Person A sich also bei der BS anmelden, um sozusagen einen sauberen Strich unter die aufgelaufenen Forderungen zu machen. Oder sollte Person B sich anmelden?

FRAGE 2:
=> Hier steht, dass man sich mindestens 4 Wochen abmelden sollte. Woher stammt diese Zahl und wie berechnet sich diese (d.h. einen Monatswechsel, oder vier Zeitwochen ab z.B. Mitte des Monats)?

Ich bin gespannt für eure Einschätzungen zu diesem spannenden Fall.


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