Und übermittelt die Meldebehörde auch den alten Wohnsitz, oder nur den neuen?
Ja, es wird der Datensatz als vorhergehend übermittelt, welcher beim EMA bekannt sei.
Ist keiner bekannt, wird das EMA sicherlich von A wissen wollen wo A zuvor gewohnt hat.
mögliche Abhilfe:
Person A meldet sich zunächst nur ab -> mit Wohnort unbekannt, minimale Dauer wahrscheinlich 1 Monat, also Leben auf der Straße obdachlos oder wie auch immer es bezeichnet werden kann. -> Perso -> Adresse entfernen -> also die sollte wohl bei der Abmeldung überklebt werden)
Die Abmeldebestätigung auch gut aufheben.
Später neu anmelden, jetzt sollte, der vorhergehende Wohnort ja unbekannt sein und laut den Regeln wird nur der aktuelle und der davor bekannte Wohnort übertragen. (Natürlich müsste das mal überprüft werden, was bei der Übermittlung tatsächlich übermittelt wurde, -> Selbstauskunft beim EMA machen -geht wohl erst nach der Abmeldung/Anmeldung).
Bei Fragen des EMA, wo zuvor gewohnt wurde drauf achten keine Angaben zu machen, ebenso das beim Perso keine Adresse sichtbar drauf steht und der Perso auch nicht digital gelesen wird.
Im Registe müssten somit 3 Datensätze vorhanden sein
A) Einzug Wohnung Alt
B) Auszug Wohnung Alt nach ubbekannt
C) Einzug Wohnung Neu
Übermittelt werden sollte nur B und C, ob das tatsächlich so sei würde sich dann zeigen oder wäre im Nachgang noch zu prüfen.
Ob eine Abmeldung auch Übermittelt wird ist dabei jedoch unklar, in Abhängigkeit der übermittelten Daten dürfte ein Bezug zwischen dem Auszug/Abmeldung und Einzug/Neue Anmeldung nicht ohne Probleme oder Unsicherheiten möglich sein. Ist der Name von A releativ selten, dann könnte eine Zuordnung darüber möglich erscheinen, inbesondere weil wahrscheinlich Angaben zum Alter übermittelt werden.