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Autor Thema: suche Anwalt > Probleme mit "Akzeptanzschreiben" (Anzeige von GV gegen Person A)  (Gelesen 2261 mal)

J
  • Beiträge: 2
Ihr lieben Mit-Boykottierer,

mein Aufruf hat nur indirekt etwas mit der GEZ zu tun. Ich hoffe trotzdem, bei euch einen pfiffigen Rechtsanwalt zu finden, der sich der Sache kurz annimmt.

Zum Punkt:
Person A wehrt sich seit langem gegen die GEZ. Mithilfe des Akzeptanzschreibens und der AGBs (Beschreibung der Sachlage hier: ***) funktioniert das ganz gut. Der Gerichtsvollzieher GV hat auch diese Schreiben bekommen, aber wohl so wenig Kenntnis von der rechtlichen Materie, dass er fröhlich weitere Schreiben verfasste. Darufhin bekam er von A immer brav eine Rechnung ausgestellt. Diese sammelte Person A ca. 1 Jahr bis sie einen Mahnbescheid in Aschersleben für die Summe der Rechnungen anstrebte. Um diese Zeit war Person A aber schon hochschwanger und mit den Gedanken woanders. Aschersleben widersprach dem Mahnbescheid (und meinte nebenbei, dass der Gerichtskostenbeihilfe-Antrag, der dem Mahnantrag beigefügt wurde, gar nicht dabei war) und wollte einiges an Geld sehen, um die Einforderung des Geldes gerichtlich zu verfolgen. Das konnte A aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht.

Es verging ein gutes halbes Jahr, da flatterte eine Anzeige der Staatsanwaltschaft bei A ein, denn der GV hatte sie aufgrund des Mahnbescheides wegen versuchten Betruges angezeigt.

Person A hat sich mit den "Urhebern" des Schreibens in Verbindung gesetzt und erhält von da Unterstützung. Sie benötigt / möchte gern trotzdem, dass ein pfiffiger Anwalt das Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft von seinem Papier aus versendet, da das mehr "Eindruck" macht als die Antwort von einer Privatperson.

Bitte meldet euch, liebe Juristen und schreibt auch gleich, welche Kosten damit einhergehen würden.

Liebe Grüße!


***Edit "Bürger":
Link entfernt, da die Verfasser Inhalte verbreiten, die den Foren-Regeln widersprechen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2016, 15:11 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.593
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A hat sich hier leider augenscheinlich in eine Vorgehensweise manövrieren lassen, die vom Forum aus guten Gründen eben nicht gutgeheißen wird - ja, vor der explizit gewarnt sei.

Person A hat sich an Quellen orientiert, die augenscheinlich von irrigen/ irreführenden/ falschen Grundannahmen ausgehen und z.B. nicht realisiert haben, dass es sich beim sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) nicht um einen klassischen "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" handelt, sondern um ein offiziell eingetragenes und somit (wenn auch augenscheinlich verfassungswidrig) geltendes LandesGESETZ handelt...
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

...sowie nach dem Willen des Gesetzgebers VERWALTUNGsvollstreckung greift
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Der Fall von Person A scheint diesem hier bereits diskutierten Fall zu ähneln...
31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html

Insofern wäre hier weniger die Frage, wie Person A diese Sache rechtlich weiterverfolgen könnte,
sondern vielmehr die Frage, wie Person A sich ohne größeren Schaden noch daraus zurückziehen kann...
...und im Falle des Falles ggf. auch Ansprüche gegenüber den "Urhebern des Schreibens" geltend machen könnte - was aber ggf. nicht einfach werden könnte, da ja auch jeder für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich ist.

Person A hat sich mit den "Urhebern" des Schreibens in Verbindung gesetzt und erhält von da Unterstützung.
Vor einer "Unterstützung" seitens der "Urheber des Schreibens" kann somit nur ausdrücklich gewarnt werden!!!

Tut mir leid für diese Nachrichten, aber es dürfte wohl nichts helfen, hier die Tatsachen zu verdrängen.


Eventuell könnte/ sollte Person A versuchen, den Anwalt in obigem Verfahren ausfindig zu machen.

Ob die Anwälte in Sachen "Rundfunkbeitrag" hierfür "verschlissen" werden sollten oder überhaupt Kapazitäten haben, würde ich bezweifeln...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html


Person A sollte sich ein Grundverständnis verschaffen und daher im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2016, 15:43 von Bürger«
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