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Autor Thema: Widerspruchsbescheid f. alle Widersprüche/ Ablehnungsbescheid zu Härtefallantrag  (Gelesen 11015 mal)

  • Beiträge: 691
Man hört weiterhin, dass PersonA einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid zum Härtefallantrag einlegen wird.

Hintergrund:

- 08.2014 Befreiungsantrag wegen Härtefall bei der LRA eingereicht mit Eingangsstempel
- bei jedem Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide Hinweis auf noch nicht bearbeiteten Befreiungsantrag
- 02.2016 Antwort vom Beitragsservice, dass kein Befreiungsantrag vorläge
- 04.2016 neuer Widerspruch mit Hinweis auf Befreiungsantrag 08.2014 (in Kopie mit Eingangsstempel beiliegend)
- 07.2016 ablehnender Bescheid:
Zitat
Sie haben am XX.04.2016 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls gestellt. Dieser ist am XX.04.2016 eingegangen. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird abgelehnt.

Welche Empfehlung könntet Ihr PersonA für die Argumente gegen den Bescheid geben?

Ich selbst habe ihm empfohlen, dem Bescheid zu widersprechen mit der Begründung, dass dieser sich nicht auf den Befreiungsantrag bezieht, den PersonA eingereicht hatte. Sie sollen ihm einen Bescheid erstellen, der den Befreiungsantrag vom 08.2014 behandelt.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2016, 00:40 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Hallo,

meines Wissens ist eine Klage die sich ausschliesslich auf die Befreiung richtet, Gerichtskostenfrei (ist noch zu verifizieren).
Von daher kann sich A überlegen, ob die Klage erstmal ausschliesslich auf die Befreiung gerichtete wird.

Andererseits kann (sollte) es nach meinem laienhaften Rechtverständniss so sein, dass der Rundfunk die Klage gegen den Bescheid verliert, da der Antrag auf Befreiung nicht beschieden wurde.
Also nicht die Klage zurückziehen, weil dann die Kosten bei A bleiben, sondern für erledigt erkären, wenn es mal dazu kommt.

Interessante Konstellation!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2016, 14:28 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Z
  • Beiträge: 1.564
Kläger Z gönnt sich den Luxus und führt zwei Klagen gleichzeitig, da er tagesgleich beide Ablehnungsbescheide erhalten hat.
Deshalb klagt er auf Befreiung von der Beitragspflicht (wegen Nichtbesitzes von Möglichkeiten) und in einem getrennten Verfahren gegen seine Bescheide.
Das Verwaltungsgericht Berlin war so gnädig, den Streitwert auf unter 500 festzulegen, so daß nur jeweils 105 Euronen Klagegebühr fällig waren.
Idee von Z ist je nach Entwicklung der Sache vollkommen gegenteilige Argumente zu verwenden, eine von beiden Klagen muß doch dann zum Erfolg führen...


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  • Beiträge: 691
Hallo liebe Leute,

es ist mir heute zu Ohren gekommen, dass PersonA einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid zum Befreiungsantrag bei Radio Bremen eingelegt hat.

Es klang in etwa so:


Zitat
Willi Mustermann                            Bremen, XX.08.2016
Rechtsweg 1a
28XXX Bremen

Radio Bremen
Diepenau 10
28195 Bremen

Widerspruch gegen den Bescheid von Radio Bremen vom XX.07.2016
über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am X.07.2016 einen Bescheid über die Ablehnung der Befreiung
von der Rundfunkbeitragspflicht
erstellt und geben als Gegenstand dieses
Bescheids einen Befreiungsantrag meinerseits an, den ich angeblich am
X.04.2016 erstellt haben soll und der Sie am (X+2).04.2016 erreicht hat,
wie
Sie behaupten. Diese Annahme ist falsch!

Ich habe lediglich am X.04.2016 ein Schreiben bei Radio Bremen eingereicht
(bestätigt durch den Eingangsstempel von Radio Bremen mit dem Datum des
X.04.2016), das den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom
X.03.2016 enthält, den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und den
Widerspruch gegen die 8€ Säumniszuschlag
. Als Beweis lege ich Ihnen
besagtes Schreiben in Kopie als Anlage bei.
In der Widerspruchsbegründung beziehe ich mich auf einen bisher unbeschiedenen
Befreiungsantrag vom X.08.2014
, den ich mit dem deutlichen Aufdruck „KOPIE“
versehen in kopierter Form als Anlage beilegte. Dieser trägt den Eingangsstempel
von Radio Bremen mit dem Datum vom X.08.2014
und ist der bisher einzige
Befreiungsantrag, den ich bisher bei Radio Bremen eingereicht habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihren Bescheid vom X.07.2016 wegen Nichtigkeit
zurückzunehmen und meinen Befreiungsantrag vom X.08.2014* zu bearbeiten.


Anlagen:   Kopie des Widerspruchs vom X.04.2016

Mit freundlichen Grüßen

Willi Mustermann


*Edit "Bürger":
Korrektur gem. Angabe Kommentarersteller.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 00:12 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Besonders witzig finde ich, dass im Ablehnungsbescheid behauptet wird, dass dieser von Radio Bremen erstellt wurde. Gleichzeitig wird aber angegeben, dass das Schreiben von PersonA erst zwei Tage nach Eingangsstempel bei Radio Bremen eingegangen wäre. Wenn da nicht wieder der Beitragsservice dahinter steckt! ....

Speziell ist auch die Methode, den 2014 gestellten Befreiungsantrag zu ignorieren und frech dessen Kopie als neuen Antrag auf Befreiung zu werten!

Warten wir gespannt, ob und wie sie darauf reagieren.

Was wird wohl das VG Bremen dazu sagen, wenn das Antragsverfahren über die Befreiung noch läuft, auf das sich sämtliche Widersprüche von PersonA beziehen, gegen die Klage erhoben wurde?


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1
  • Beiträge: 443
Ich habe das "Gefühl" solange ein Antrag auf Befreiung "läuft" wird nicht versucht zu vollstrecken ( die bereits ergangenen Bescheide.. )
Kann das jemand bestätigen oder dementieren ?
Jede 6 Wochen immer den selben Befreiungsantrag ( mit frischem Datum ) an die LRA zu faxen kann schon etwas Verwirrung stifften (-:
Jeder dieser Anträge muss schließlich beschieden werden .... (-:
Ob nach der jeweils eingereichten gerichtskostenfreien Klage auf jeden abgelehnten Widerspruchbescheid am Ende "das geringe Einkommen"
nachgewiesen werden kann ( oder man dem Gerichtstermin fernbleibt) ... ist ja erstmal ne andere Geschichte (-:

In manchen Fällen versendet mein Fax Anträge " Antrag auf Befreiung ab 1.1.2013 "  - Datum 1.8. -
und "Antrag auf Befreiung ohne Datum" - Datum 3.8.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2016, 14:08 von 12121212«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ich habe das "Gefühl" solange ein Antrag auf Befreiung "läuft" wird nicht versucht zu vollstrecken ( die bereits ergangenen Bescheide.. )

Hallo @12121212,

Auch im Saarland wird nach einer fiktiven Aussage der LRA bestätigt, dass nach den „Saarländischen Gepflogenheiten“ die Vollstreckung während eines anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht angestrebt wird. +++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2016, 23:33 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 691
Doch doch! PersonA bestätigt, dass dieses Jahr schon versucht wurde, die ausstehenden Beiträge über das Finanzamt Bremen zu vollstrecken. Dies konnte jedoch angeblich mit dem Vorlegen des Befreiungsantrags abgewehrt werden, so dass die Vollstreckung an den Beitragsservice zurückgegeben wurde.

Siehe:
Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18480.0.html


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  • Beiträge: 691
Mir ist erneut zugetragen worden, dass der Beitragsservice erneut versucht, die Vollstreckung bei PersonA von Anfang des Jahres durchzuführen - siehe unter
Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18480.msg129974.html#msg129974
Diesmal hat er gewartet, bis der Widerspruchsbescheid sowie die Ablehnung des Befreiungsantrags verschickt wurden. Jetzt hat sich die Landeshauptkasse gemeldet. Beim letzten Mal war es noch die Vollstreckungsstelle vom Finanzamt Bremen-Nord. Vielleicht sind die aber auch zusammengelegt worden. Der zu vollstreckende Betrag ist identisch mit der letzten Forderung.

Interessant ist diesmal, dass ein Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice beigelegt ist, das mit keinem Wort Radio Bremen erwähnt.

Inzwischen hat PersonA Klage gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid beim VG Bremen eingelegt sowie dem Ablehnungsbescheid zum Härtefallantrag widersprochen.

PersonA wird erstmal Kontakt mit den Mitarbeitern der Landeshauptkasse aufnehmen und schauen, wie diese reagieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2016, 17:19 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

ein Kumpel hat mir erzählt, das er einen Bericht in der Zeitung (konnte sich nicht erinnern welche) gelesen hat, das sich das Finanzamt Nord und die Landeshauptkasse Bremen zusammen getan haben (Kooperation), um Beibetreibungen schneller abarbeiten zu können, weil nicht nur säumige Rundfunkbeiträge (stand wörtlich drin) beizutreiben wären sonder auch noch andere offene Forderungen.


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 691
Und es geht fiktiv weiter...
Ich hörte, dass heute Nacht eine Klagebegründung im Briefkasten des VG Bremen liegt.

Euer Mork vom Ork


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M
  • Beiträge: 508
ein Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice

Da würde möglicherweise
Zitat
Rein fiktiv.
Folgendes interessieren? - Oder!?
Zitat
Aufforderung zur namentlichen Bekanntgabe des „Amtsträgers“
„Elektronische Akte“
1.
Der klagegegenständlichen „Vollstreckungsanordnung“ (§ 3 VwVG) des Beklagten vom XX.08.2016 zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen folgte ein an die örtliche Vollstreckungsbehörde des Bundeslandes Berlin, dem Finanzamt X, gerichtetes „Vollstreckungsersuchen“.

Der Beklagte wird hiermit aufgefordert

bis zum XX.XX.2016

schriftlich bekanntzugeben, welcher Amtsträger für dieses „Vollstreckungsersuchen“ unter Bezeichnung des Namens, Dienst- bzw. Amtsbezeichnung, Dienststelle bzw. Dienstsitz verantwortlich zeichnet und wann diese natürliche Person durch den Senat von Berlin eingestellt bzw. ernannt wurde. Der Beklagte wird ausdrücklich auf Art. 77 der Verfassung des Bundeslandes Berlin hingewiesen.

2.
Der Beklagte wird hiermit aufgefordert dieses „Vollstreckungsersuchen“ als Ausdruck seines „elektronischen Aktensystems“ unter Beachtung des § 416 a ZPO zur Gerichtsakte zu geben.
Der Beklagte wird ferner aufgefordert einen Ausdruck der „Historien-Übersicht“, ebenfalls unter Beachtung des § 416 a ZPO, zur Gerichtsakte zu geben. Der Beklagte gibt hierzu ferner eine schriftliche Erklärung ab, auf welchem Blatt dieses „Urkundenbeweises“ und in welcher Zeile sich die EDV-Bearbeitungsvermerke, sowohl zur „Vollstreckungsanordnung“ als auch dem „Vollstreckungsersuchen“, befinden.

3.
Der Beklagte wird ferner aufgefordert

bis zum XX.XX.2016

bekanntzugeben, welche natürliche Person sich hinter der Abkürzung „GIM“ verbürgt und ob es sich dabei um die Intendantin des RBB Frau S. handelt.

4.
Der Beklagte wird ferner aufgefordert bekanntzugeben, wo sich meine Originalschriftsätze
Quelle:  "Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.msg129287.html#msg129287


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PersonA hätte folgende fiktive wichtige Frage:

Mein Befreiungsantrag von 2014 aufgrund eines Härtefalls wurde bisher nicht beschieden, anstatt dessen aber ein Bescheid zu einem Schreiben von 2016 erstellt, dessen Inhalt fälschlicherweise vom Beitragsservice als Befreiungsantrag gewertet wird. Der Originalantrag von 2014 blieb bisher unbeantwortet.

Auf diesen ablehnenden Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde durch einen Widerspruchsbescheid abgewiesen, gegen den ich jetzt klagen kann.

Frage: Macht eine Klage gegen diesen ablehnenden Bescheid Sinn, wenn er schon deshalb nichtig ist, weil er an einen nicht existierenden Befreiungsantrag anknüpft?
Ich mache mir Sorgen, dass ein offensichtlich nichtiger Bescheid Rechtskraft erlangen kann, wenn er nicht weiter angefochten wird.


schöne Grüße
Mork von Ork


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Gerade das ist der Sinn einer Klage, dass nichtige Verwaltungsakte vom Gericht korrigiert werden, sofern der Beklagte uneinsichtig ist. Es kann aber auch passieren, dass wegen fehlender Befreiungsmöglichkeit trotzdem bezahlt werden muß, der Widerspruchsbescheid ist nicht automatisch nichtig, sondern nur aus falschen Gründen abgelehnt, aber dennoch gültig.
Ob der Befreiungsantrag aus 2014 damit anerkannt werden muss, kann auch direkt mit geklärt werden.


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Hmm, ich dachte, dass ein Bescheid zu einem falschen Schreiben, selbst wenn er rechtskräftig wird, keine rechtliche Wirkung entfalten kann, da er gegenstandslos ist.
Die Nichtigkeit könnte in meinen Augen das Ass im Ärmel sein, dass man in der mündlichen Verhandlung der Hauptklage zücken könnte. Eine parallele Klage gegen den gegenstandslosen ablehnenden Bescheid zu einem vermeindlichen Befreiungsantrag würde diesen Fehler zu früh aufzeigen und sogar der Rundfunkanstalt die Gelegenheit dazu geben, ihn zu korrigieren.


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