Hinweis vorab:
Bei Vollstreckungen zählt jeder Tag! Mit jeder Stufe wird es schwieriger!
Person A scheint sich hier - zumindest in Teilen - ohne Not in Bedrängnis gebracht zu haben.Am besten als erstes die neueren Erkenntnisse zur
"sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen beachten - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387Person A könnte darauf aufbauend
sehr freundlich die Vollstreckungsstelle ersuchen, die Maßnahmen - und zwar insbes. den Termin zur Vermögensauskunft (bei dessen Nichtwahrnehmung Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgt) - auszusetzen bzw. ausreichend zu verschieben - mindestens bis weit in den Januar hinein, um Gelegenheit zu erhalten, mit dem "Gläubiger" eine Sachverhaltsklärung herbeizuführen (und sich auch selbst erst mal Überblick über die Lage zu verschaffen). Weit in den Januar auch deshalb, weil vor Jahresende kaum mit einer Antwort der vollkommen überlasteten Gegenseite zu rechnen sein dürfte.
ACHTUNG:Bei zu vollstreckenden Beträgen über 500€ bestand für die Vollstreckungsstellen (und somit auch für ARD-ZDF-GEZ) schon in der Vergangenheit die Möglichkeit, die Vermögensauskünfte unter Umgehung des Betroffenen einfach über Dritte zu erlangen, d.h. z.B. Bankenauskünfte usw. zu erhalten.
Seit neuestem scheint es sogar möglich, diese
Vermögensauskünfte via Dritte unterhalb von 500€ abzufragen... - siehe u.a. unter
Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13219.msg135901.html#msg135901Mit diesen Auskünften wäre dann für ARD-ZDF-GEZ ohne weitere Umschweife eine Pfändung möglich - ist auch schon mehrfach geschehen. Damit ist also nicht zu spaßen.
Person A sollte sich ggf. rein vorsorglich schon mal mit dem Gedanken eines
Pfändungsschutzkontos befassen... hierzu bitte die web- und die
Forum-Suche nutzen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Weiterer Überblick u.a. unter
"Reform der Sachaufklärung" (umfangreiche Präs. zu Vollstreckung/ Rechtsmitteln)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21125.0.htmlHinweis noch:
Falsch adressierte Schreiben von ARD-ZDF-GEZ könnten ein
gutes Argument für fehlerhafte Zustellung sein. Hierzu müsste Person A sich von ARD-ZDF-GEZ ggf.
nachweisen lassen, wie die angeblich an sie ergangenen Schreiben adressiert waren.
Person A sollte mglw. auch gleich von Anfang an betonen, dass für die von ihr bewohnte
Wohnung bereits bezahlt wird - dies
könnte ARD-ZDF-GEZ ggf. schon mal etwas
"defensiver" stimmen...
Genauere Angaben sollte sie vielleicht nicht gleich liefern, sondern würde diese dann nach Aufforderung geben.
Hierbei könnte Person ggf. auch nachfragen,
wie sie die zahlende Person B dazu bringen soll, Person A ihre persönlichen Daten zu geben... siehe u.a. teilweise ähnlich gelagerter Fall unter
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg132550.html#msg132550Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.