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Autor Thema: Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Einzelrichter  (Gelesen 4683 mal)

l
  • Beiträge: 16
Person A hat Klage bei Verwaltungsgericht eingereicht und wollte die Begründung nach einer gesetzten Frist einreichen. Schnell kam das Aktenzeichen und die Aufforderung sich zur Einzelrichter-, bzw. "Berichterstatter" - Lösung zu äußern die auch an die Rundfunkanstalt gesendet wurde.

Selbstverständlich wurde bereits im Klageschreiben dazu Stellung bezogen und ein Gremium von Richtern zur Entscheidung gefordert, welches offenbar unberücksichtigt blieb.

Zwischenzeitlich wurde auf den Frage des Gerichts erneut mit der Klagebegründung von der Person A geantwortet. Kurz davor hat sich auch die Rundfunkanstalt geäußert (wie erst später heraus kam) und selbstverständlich eine Einzelrichterverhandlung favorisiert. Unverzüglich, also ohne die Frist einzuhalten und nur 2 Tage nach der Rundfunkanstalt setzten sich die Richter zusammen und beschlossen die Billiglösung. Also nur der Berichterstatter, weil der Fall ja überhaupt gar keine Bedeutung hätte.

Erst die Klageeinreichung nicht richtig lesen, dann "scheinheilig" nachfragen und schließlich ohne überhaupt eine weitere Frist abzuwarten, einfach die billige und unkomplizierte Lösung auswählen!!!

Der unbeteiligte Leser könnte eine gewisse Voreingenommenkeit (Befangenheit) des Gerichts entdecken, oder?

Oder ist es wegen der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit - weil ja alles schon klar ist - üblich?? Weiß einer was dazu zusagen?


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n
  • Beiträge: 1.456
Was soll man dazu sgen, ja das ist übliche Praxis.
Die Argumentation ist, dass das BVerwG alle Klagen abgebügelt hat, damit haben die unteren Ebenen keine Spielraum.
Ich habe sogar gehört dass es Ihnen untersagt ist die Klage auszusetzen bis das BVerfG entschieden hat.
Für eine Ruhestellung muss der Gegner, d.h. die Rundfunkanstalt, zustimmen, das macht sie natürlich nicht.
So arbeitet man Hand in Hand, willkommen im Rechtstaat.

Vielleicht ist eine Möglichkeit, in der Verhandlung die Klage zurückzuziehen, (dann kostet es nur 35Eur) und dann mit (neuer ?)
Begründung neu zu Klagen. Und sich dann solange fortzuhangeln bis das BVerfG entschieden hat.Ob das geht weiss ich nicht.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

K
  • Beiträge: 810
Oder ist es wegen der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit - weil ja alles schon klar ist - üblich?? Weiß einer was dazu zusagen?

Du machst gerade am eigenen Fall wertvolle Erfahrungen mit der deutschen Justiz. Selbstverständlich sind viele Aspekte rund um die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Rundfunkbeitrages alles andere als bedeutungslos. Für einen Verwaltungsrichter sind Fälle über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags jedoch ohnehin von vornherein klar. Der setzt sich in sein Kämmerlein, startet die Juris-Datenbank und schaut dort nach, wie seine Richterkollegen vor ihm entschieden haben. Weil er danach beurteilt wird, wieviele Fälle er abarbeitet, wird er sich nicht lange mit dem Fall aufhalten. Seine Richterkollegen haben alle in eine Richtung entschieden, also wird er das auch machen, insbesondere deshalb, weil er nicht als Querulant unangenehm im System auffallen will. Die entsprechenden Textbausteine nimmt er aus den bereits vorher ergangenen Urteilen, die sich in der Juris-Datenbank befinden – und fertig ist der Fall. Der Nächste, bitte.


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l
  • Beiträge: 16
Wenn jetzt nur ein sog. Berichterstatter eingesetzt wird, erwarte ich, dass die Gerichtskosten auch geringer sind ( die tun ja viel weniger und müssen nicht mal diskutieren)....aber das ist bestimmt ein Trugschluss, oder?  8) ;D


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j
  • Beiträge: 5
Die übliche Praxis.

Person S. hatte in seinem Antrag explizit einen Protokollbeamten gefordert. Die Antwort des Richters nach kurzem abklären mit der Beklagtenseite (MDR) zu Beginn der Verhandlung war lapidar:

[Zitat] Dem Antrag des Klägers wird nicht stattgegeben. Wie die Verhandlung geführt und protokolliert wird, entscheide ich!

Soweit zu den Möglichkeiten der Kläger in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag.


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c

cleverle2009

Dem Richter darf gar keine Entscheidungsmöglichkeit bleiben.
Einfach für alle - einfach nicht zahlen.
Denn das Grundgesetz hält die Lösung parat.

siehe dazu:

http://rundfunkbeitragsklage.de

Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zum Nachweis der Übereinstimmung hoheitlichen Handelns mit dem Grundgesetz

Bei mir kam kein Gerichtsvollzieher und auch kein Eintrag ins Schuldenregister.

Ich zahle schon seit 2013 nichts an die LRA


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Also so ein ähnliches Schreiben hilft evtl. ...?

Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zum Nachweis der Übereinstimmung hoheitlichen Handelns mit dem Grundgesetz

Sie sind gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht sowie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden.

Als auf die Grundrechte und das Grundgesetz Verpflichtete/r sind Sie dementsprechend zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres hoheitlichen Handelns gegenüber dem Adressaten dieser Handlungen verpflichtet.

Aus diesem Grunde und zur Überpüfung der Übereinstimmung der im Schreiben vom … angekündigten hoheitlichen Handlung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland werden Sie hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zur genauen Angabe der gesetzlichen Grundlagen mit Angabe der entsprechenden Einzelnormen zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert.

Dazu setze ich Ihnen eine Frist von 8 Werktagen zum ….

Für den Fall, dass Sie dieser Forderung zum Nachweis der Gesetzmäßigkeit Ihres Handelns nicht nachgekommen, wird davon ausgegangen, dass Ihr hoheitliches Handeln demnach nicht den Vorschriften des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG entpricht.

Denn »Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten.« (vgl. BVerfGE 49, 220 231 – Zwangsversteigerung III).

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

c
  • Beiträge: 1.025
Moin. Also so ein ähnliches Schreiben hilft evtl. ...?

Nö, glaub ich nicht...! Wenn es etwas hilft, dann höchstens deshalb, weil es dem Empfänger die Sprache verschlägt angesichts der Formulierungen.

Oder nein, der Empfänger sitzt unter der Couch, zitternd, fingernägelkauend, traut sich nicht mehr raus... deshalb die Sache dann einige Zeit liegen bliebe. Es soll Ärzte geben, die wegen sowas Störungen diagnostizieren...?

@knax
Zitat
Der [Richter] setzt sich in sein Kämmerlein, startet die Juris-Datenbank und schaut dort nach, wie seine Richterkollegen vor ihm entschieden haben. Weil er danach beurteilt wird, wieviele Fälle er abarbeitet, wird er sich nicht lange mit dem Fall aufhalten. Seine Richterkollegen haben alle in eine Richtung entschieden, also wird er das auch machen, insbesondere deshalb, weil er nicht als Querulant unangenehm im System auffallen will. Die entsprechenden Textbausteine nimmt er aus den bereits vorher ergangenen Urteilen, die sich in der Juris-Datenbank befinden – und fertig ist der Fall. Der Nächste, bitte.

So was kommt von sowas, Kommunen und Staatswesen bluten finanziell aus, Angestellte, Richter blutleer...! Ausgepresst unter dem finanziellen Druck leerer Kassen? Seit die Vermögenssteuer endlich abgeschafft wurde zugunsten Not leidender Teile der Bevölkerung, findet, so könnte man meinen, eine fast systematische effektive Stärkung des Staatswesens statt... selbstverständlich zugunsten der armen Bevölkerung... perfide das Ergebnis. Da wird das Anliegen der grundrechtsverfechter ja fast verständlich...

@lorbas24
Zitat
Vielleicht ist eine Möglichkeit, in der Verhandlung die Klage zurückzuziehen, (dann kostet es nur 35Eur) und dann mit (neuer ?) Begründung neu zu Klagen.

interessant, wie geht so was aus? Ich vermute sehr, der dann rechtskräftige Beitragsbescheid würde vorher eine/n Gerichtsvollzieher/in in Aktion setzen (vermittels eines von nicht-rechtsfähiger Gemeinschaftseinrichtung? Verwaltungsgemeinschaft? Betrugsehrfies - wunderschöner Name, nicht von mir - stammenden Vollstreckungsersuchens).

Dann können wir einfach wieder oben anfangen, fragend

Moin. Also so ein ähnliches Schreiben hilft evtl. ...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2016, 01:19 von cecil«
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