Wir hatten diesen Beschluss neulich am Runden Tisch Hamburg erörtert. Es muss hier deutlich gemacht werden, dass die LRA - wohlwissend, dass der Bescheid nicht zugegangen ist (Der Rücklaufnachweis befand sich in den Gerichtsdokumenten der LRA!) - die Vollstreckung eingeleitet hat. Das ist, ich glaube der erste dokumentarisch wirklich nachweisbare Betrugsversuch einer LRA, auch wenn das Gericht es nicht so ausgedrückt hat. (Sicherlich, um nicht eine Strafverfolgung anleiern zu müssen)
Es ist nicht bedeutend, warum der Brief - , sondern dass er zurückgegangen ist!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)