Weisst Du, wo man eine rechtlich verbindlichen Definition für Rundfunk findet?
Schau einfach in die Rundfunkstaatsverträge, da ist genau definiert, was Rundfunk ist.
Umgekehrt heißt das, daß alles, was nicht dieser Definition entspricht, kein Rundfunk ist und folglich auch nicht mit "Beiträgen" belastet werden darf.
Vom BGH wurde zudem letztens erst national bestätigt, was vom europäischen Recht vorgegeben wird, nämlich, daß, (gemäß europäischem Recht), Rundfunk nur jenes ist, was tatsächlich der Allgemeinheit auch zur Verfügung steht. Wurde hier im Forum auch schon behandelt.
Bist Du ans Kabelnetz angeschlossen, wirst Du nicht mit Rundfunk versorgt, da nicht die Allgemeinheit Zugang zum Kabelanschluß Deines Vermieters, (bspw.), hat, sondern eben nur seine Mieter.
Manchmal ist es aber besser, Du unterhältst Dich mit einer Wand; da weißt Du vorher nämlich schon, daß sie Dir erstens ganz genau zuhört und zweitens doch nix kapiert.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;