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Autor Thema: Schwarzseher im Visier - Immer mehr Vollstreckungen wegen Rundfunkbeiträgen  (Gelesen 12439 mal)

  • Beiträge: 7.279
Weisst Du, wo man eine rechtlich verbindlichen Definition für Rundfunk findet?
Schau einfach in die Rundfunkstaatsverträge, da ist genau definiert, was Rundfunk ist.

Umgekehrt heißt das, daß alles, was nicht dieser Definition entspricht, kein Rundfunk ist und folglich auch nicht mit "Beiträgen" belastet werden darf.

Vom BGH wurde zudem letztens erst national bestätigt, was vom europäischen Recht vorgegeben wird, nämlich, daß, (gemäß europäischem Recht), Rundfunk nur jenes ist, was tatsächlich der Allgemeinheit auch zur Verfügung steht. Wurde hier im Forum auch schon behandelt.

Bist Du ans Kabelnetz angeschlossen, wirst Du nicht mit Rundfunk versorgt, da nicht die Allgemeinheit Zugang zum Kabelanschluß Deines Vermieters, (bspw.), hat, sondern eben nur seine Mieter.

Manchmal ist es aber besser, Du unterhältst Dich mit einer Wand; da weißt Du vorher nämlich schon, daß sie Dir erstens ganz genau zuhört und zweitens doch nix kapiert.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.279
Käme es Ihnen vielleicht in den Sinn, dass es sich bei dieser Gruppe um Menschen handelt, die das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen einfach nicht nutzen wollen?
Käme es Ihnen vielleicht in den Sinn, dass es sich bei dieser Gruppe um Bürger handelt, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Übereinstimmung zum Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union bei Umsetzung europäischen Rechts von jeder staatlichen Stelle eines Mitgliedslandes eigenverantwortlich und verbindlich einzuhalten ist, einfach nicht nutzen wollen und gemäß des schon genannten Artikels 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch nicht müssen, weil der Artikel bestimmt, daß der Bürger das Recht hat, sich ohne behördliche Einwirkung in einem Medium seiner Wahl zu informieren?


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Sollte ich noch etwas hinzufügen oder weglassen oder kann ich das so abschicken?

Ja, das die Nichtnutzer des öfR vielleicht auf ihr Blatt zugreifen!
Sone Praktikantin!  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 23:46 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Schlechte Zeiten für Schwarzseher: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio) treibt zunehmend mit Hilfe der Justiz ausstehende Rundfunkbeiträge ein.
Eigentlich bestätigen diese Zeiten den Schwarzseher nur: Denn wer bei solchen Verleumdungen nicht pessimistisch wird...
Zwangsfinanzierung nichtstaatlicher Behörden bei nachgewiesener Wettbewerbsverzerrung und Grundrechtverletzung sind wirklich schwarze Zeiten für unsere Demokratie.

Andererseits ist es aber doch auch interessant, daß von ca. 40,66 Mio. Wohnungsinhabern [ausgerechnet aus den Zahlen aus Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2014, S. 31 u. 50] etwa 4,5 Mio. nicht zahlen wollen. Das sind ja dann schon über 10 %, wodurch sich auch nicht mehr pauschalisieren läßt, daß die Deutschen den Zwangsbeitrag akzeptieren. Die Zahlen wären noch deutlich höher, wenn es einen Pro-Kopf-Beitrag gäbe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 00:49 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.279
nichtstaatlicher Behörden
Was soll dieser Schmarrn? Eine Behörde ist immer staatlich.


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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
nichtstaatlicher Behörden
Was soll dieser Schmarrn? Eine Behörde ist immer staatlich.
Das war im Sinne von "Anstalten des öffentlichen Rechts" gemeint, von denen der Normalsterbliche natürlich gedacht hat, das wären staatliche Institutionen, die kein Interesse an wirtschaftlichem Vorteil haben. Das trifft ja auf die LRA nicht zu. Dennoch haben sie hoheitliche Rechte bzgl. des Beitragseinzuges und dürfen behördliche Tätigkeiten (Erstellen von Verwaltungsakten) ausüben.


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 721
Andererseits ist es aber doch auch interessant, daß von ca. 40,66 Mio. Wohnungsinhabern [ausgerechnet aus den Zahlen aus Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2014, S. 31 u. 50] etwa 4,5 Mio. nicht zahlen wollen. Das sind ja dann schon über 10 %, wodurch sich auch nicht mehr pauschalisieren läßt, daß die Deutschen den Zwangsbeitrag akzeptieren. Die Zahlen wären noch deutlich höher, wenn es einen Pro-Kopf-Beitrag gäbe.

4,5 Millionen zahlten schon Ende 2014 nicht, dürften mittlerweile ein paar Millionen mehr sein.
Die meisten anderen zahlen zwar noch, aber doch nur zähneknirschend und/oder aus Unwissenheit, sie brauchen das "Angebot" örr heute gar nicht mehr, schon gar nicht für 13000 Euro zahlbar in lebenslangen monatlichen Raten.
Nur eine Minderheit (und die Profiteure dieser Riesen-Zwangsabzocke von TÄGLICH 22 Millionen Euro) braucht heute noch örr!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 09:56 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Moderator
  • Beiträge: 3.167
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Ich wollte dieser Tante jetzt mal eine Antwort schreiben, ungefähr so:

An das Naumburger Tagblatt, z.Hd. Frau Anja Förtsch

Super Idee und Text finde ich auch klasse.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Nur eine Minderheit (und die Profiteure dieser Riesen-Zwangsabzocke von TÄGLICH 22 Millionen Euro) braucht heute noch örr!

Nein, nur die Profiteure selbst brauchen den örR noch. Die angesprochene "Minderheit" glaubt nur, dass sie ihn braucht, würde ihn aber nicht vermissen.


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K
  • Beiträge: 2.239
auch gestern wieder: das Naumburger Tageblatt

Naumburger Tagblatt, 23.05.2016 > Stadt Aschersleben - Parkkrallen für notorische Schwarzseher? von Marko Jeschor

Habe den für den "Inhalt Verantwortlichen" angemailt:
Stadt Aschersleben - Parkkrallen für notorische Schwarzseher?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18905.msg123182.html#msg123182


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2016, 03:02 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 47
"Schließlich könne im digitalen Zeitalter auch niemand mehr tatsächlich behaupten, er würde keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, so Gebhardt."
Doch, kann man behaupten, weil das, was "Rundfunk" ist, national wie international klar definiert ist.

Zeitungen bspw. senden auch dann keinen Rundfunk, wenn sie auf ihren Webseiten bspw. zu einem ihrer Themen ein kurzes oder langes Video eingebunden haben.
In der Tat ein absoluter Unsinn. Die 18 Euro GEZ decken Spotify und Netflix ab, damit fahre ich seit Jahren sehr gut und brauche keinen ÖR, auch nicht im Auto oder sonstwo. Beides nutze ich täglich und vermisse nichts.


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