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Autor Thema: Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?  (Gelesen 4097 mal)

M
  • Beiträge: 1
Hallo :-)

folgendes Problem:

Eine Person A hatte mehrere Jahre eine WG, dessen Mittbewohner hat GEZ bezahlt (deshalb musste Person A nicht auch noch bezahlen)...
Nun ist der Mitbewohner Anfang 2014 ausgezogen und Person A ist quasi alleine in der Wohnung geblieben (bis heute)!

Der ehemaliger Mitbewohner meldete dann seinen Umzug der GEZ und da er nun bei seiner Mutter wohnt, muss er da keine GEZ mehr bezahlen.

Das Problem ist nun:
Person A hat sich nach dem Auszug des Mitbewohners nicht bei der GEZ gemeldet!
Aber die GEZ hat Person A auch selbst NICHT angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert...

Was kann Person A nun machen?
Wenn Person A so weiter macht (sich nicht meldet und nicht bezahlt) und die kommen irgendwann dahinter, dann gibts wohl riesigen Ärger!

Wenn Person A nun allerdings hingeht und sagt "Ja ich habe vergessen mich zu melden" dann gibt es wohl auch Ärger...

Was meint ihr soll Person A machen?
Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Viele Grüße,
Matze


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 10:55 von Matze1979«

P
  • Beiträge: 4.011
Im schlimmsten Fall gibt es eine Nachzahlungsforderung. Alles was bis vor 3 Jahren nicht gefordert wurde könnte verjähren. Also sollten die Beträge aus 2015 nicht bis Ende 2019 mit Bescheid festgesetz sein, dann dürfte Person A möglicherweise ca. 200 € behalten. 2016 dann also 2020 usw.. Für 2018 ist ein neuer Datenabgleich mit EMA geplant, an dieser Stelle könnte bekannt werden das in Wohnung X Person A wohnt. Nach dem ersten Abgleich hatten die Anstalten ca. 1 Jahr Zeit bevor Daten zu löschen waren. Auch müssten nicht benötige Daten gelöscht werden, möglicherweise wurde das unvollständig gemacht. Wäre das der Fall könnte eine Anstalt bereits jetzt erkennen, dass in Wohnung X noch Person A wohnen würde und Person A anschreiben.

Es kann also 4 Fälle geben:
die Daten liegen aktuell vor und Person A wird irgendwann angeschrieben
die Daten liegen aktuell nicht vor
die Daten können vorliegen mit dem geplanten aber noch nicht abschließend beschlossenen Abgleich
die Daten würden vorliegen wenn Person A umzieht oder sich selbst anmeldet

Bei so einer automatischen Übermittlung werden aktuelle Daten der aktuellen Wohn Situation und der vorherigen übertragen.

Aus Sicht der Person X würde Person X in ähnlicher Situation wahrscheinlich gar nichts machen und die Zeit arbeiten lassen. Das Einzige was dazukommen würde sind pro Festsetzung minimal 8,- bzw. der auszurechende Säumniszuschlag, dieser wurde ja willkürlich auf 8 € festgelegt. Würden mehrere Bescheide kommen könnten auch öfters 8 € dabei sein. Aber bei einem längeren Zeitraum dürfte 1 Bescheid über den gesamten Zeitraum kommen oder erstmal eine Miniforderung und dann der Nachschlag oder gleich ein vermeintliches Ratenzahlungsangebot. Der Säumniszuschlag wird wahrscheinlich normal wie eine Mahngebühr prozentual berechnet und unterhalb 8 € eben auf 8 € aufgerundet, so das dieser bei einem großen Zeitraum auch über 8 € liegen könnte.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 19:42 von PersonX«

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  • Beiträge: 4.011
Das Verhalten einer Person A, also das nicht Anmelden könnte eine Ordnungswidrigkeit oder das Ausüben der Grundrechte nach Grundgesetz Art. 5 sein, je nach Betrachtungswinkel.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Zitat von: PersonX
Also sollten die Beträge aus 2015 nicht bis Ende 2019 mit Bescheid festgesetz sein, dann dürfte Person A möglicherweise ca. 200 € behalten. 2016 dann also 2020 usw..
Beträge aus 2014 (Auszugszeitpunkt Mitbewohner) verjähren zum 01.01.2018.
Beträge aus 2015 verjähren zum 01.01.2019 usw.


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  • IP logged
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

P
  • Beiträge: 4.011
Das kann auch so sein, dass es so ist. Es verjährt wohl mit dem Ende des dritten Jahrs in welchem der Anspruch entstanden wäre. Irgendwo gibt es dazu auch einen Fristenrechner.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wenn Person A so weiter macht (sich nicht meldet und nicht bezahlt) und die kommen irgendwann dahinter, dann gibts wohl riesigen Ärger!
Ärger ist übertrieben - es kommen irgendwann vielleicht erstmal mehrere rechtlich irrelevante Droh- und Bettelbriefe vom Beitragsservice, und dann irgendwann ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung, gegen den man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann. Sollte dann irgendwann ein negativer Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung von der Rundfunkanstalt kommen, kann man dagegen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen (kostet 105 €), und die Begründung irgendwann nachreichen, und, und, und... (so ähnlich wie bei der Situation einer fiktiven Person F, siehe Signatur).

Frei  8)

P.S.: Und um auf die Frage im Titel zurück zu kommen, "Nicht bei der GEZ gemeldet... Was kann man nun tun?" - Ich würde mich da drüber freuen und einfach mein Leben leben, solange die sich nicht melden!


Edit "Bürger" - an den Thread-Ersteller und alle mit ähnlichen Fragen:

Bitte mit dem generellen Ablauf vertraut machen...
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
sowie auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2016, 21:45 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 721
Wenn Person A das tolle örR Angebot 13000 Euro (in monatlichen Raten a 17,50 lebenslang) wert ist, sollte sie bezahlen. Wenn nicht, sollte sie das nicht tun, auf Festsetzungsbescheide warten und, wie vom Beitragsservice angeboten, kostenlos Widerspruch einlegen.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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