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Autor Thema: Zahlungsaufforderung von Stadtkasse trotz nicht abgelehnten Widerspruchs...  (Gelesen 14208 mal)

L
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Danke erstmal fuer die antworten (#) nix zu machen waere ja die entspannteste varianta :) person a ueberlegt es sich noch und wird eine der beiden vorgeschlagenen loesungen uebernehmen. Person a stellt updates dazu hier rein. Gruss


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L
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Update: 29.94.2016:

Person A hat nach dem letzten Brief nix gemacht und nun hat sie eine "Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" (siehe Anhang) erhalten und bekommt natürlich nun ein wenig Schiss...  :o

Was würden die Experten hier nun der Person A anraten, was zu tun ist?
Ich finde, die Briefe werden ja immer "bedrohlicher"....

Dennoch euch eine schönen Feierabend. (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2016, 23:46 von Bürger«

  • Beiträge: 43
Nanu, warum ist denn die Summe auf 300 Euro geschrumpft? Waren vom BS anfangs nicht über 500 Euro gefordert worden?

Gruß

BMF


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

L
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ja genau, das ist das Komische: Ursprünglich warens ca. 550 €...

Keiner eine Vorschlag?
Gruß Lala


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Moin.

Wahrscheinlich sind die 317,20 € die Forderungen aus den angeblich rechtskräftig gewordenen Bescheiden, die per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden sollen, und die Summe von über -550 € die angebliche Zahlungsverpflichtung bis heute, der aktuelle "Kontostand" wie die das auch so gerne nennen...

Frei  8)


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

L
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Hat keiner weitere Vorschläge, damit sich Person A eine bessere Übersicht verschaffen kann? Per Netz wurde sie leider nicht so wirklich fündig. Wäre es angebrachter zur Auskunft zu gehen und Face2Face mit denen zu reden oder gibt es eine postalische Variante, wie man das per Brief regeln kann bzw sich dagegen stelln kann? :police:


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Moin.

Zum Problem: Person A hat in unregelmäßigen Abständen Festsetzungsbescheide bekommen - dann mal eine Mahnung - dann komischerweise wieder einen Festsetzungsbescheid. Auf diesen einen FB hat Pers. A  fristgemäß Widerspruch eingelegt ... Dann halt wieder ein FB. Und dann vorgestern auf einmal eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. ...
Das Problem, warum keine Antworten mehr kommen, könnte sein, dass nicht klar wird, ob ein oder mehrere Bescheide gekommen sind und wirklich auf jeden Bescheid Widerspruch eingelegt wurde...!?

Falls auf einen oder mehrere Bescheide kein Widerspruch eingelegt wurde, was die angeordnete Vermögensauskunft erklären würde, müsste der BS/die RA nachweisen dass der Bescheid überhaupt korrekt zugestellt wurde.

Frei  8)


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L
  • Beiträge: 30
hh naja Person Y hat nur nach einem Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt. Weitere hat er leider nich zu Gesicht bekommen... Quasi sollte Person Y ein Schreiben festsetzen, in dem der BS die Zusellung des anderen nachweisen müsste? :-)
Gruß


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