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Autor Thema: Der ORF stellt um. Schließlich zahlen die Bayern ja keine Rundfunkgebühren  (Gelesen 8460 mal)

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Zitat
Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger.
Unabhängig davon sind Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet abrufba.

In einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.Mai 2014 über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S) heißt es: "(…) insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 9. Juli 2015 (Az. AN 6 K 15.00006, Fundstelle: openJur 2015, 13872, RZ 31) beschlossen: "Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

In beiden zitierten Quellen steht also ausdrücklich, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, was aber nicht der Fall ist.

Fazit: zahlungspflichtige "Wohnungsinhaber" werden diskriminiert!
- gegenüber anderen europäischen Mitbürgern,
- gegenüber allen anderen Nutzern, die nicht zahlungspflichtig sind oder nicht belästigt werden
- gegenüber dem Rest der Welt, der die Programme (angeblich) problemlos über Internet empfangen kann

...aber ein Grundrechtsverstoß ist dabei natürlich nicht erkennbar.

...allerdings könnte man auch die Frage stellen, ob der "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" überhaupt bis in die Wohnung reicht, wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind?!?

Bitte meine Hervorhebungen im Zitat beachten!

Gerade DAS ist ja der Knackpunkt, den ich in meinem eigenen Thread moniere!
Sendungen des örR sind z. T. eben NICHT via Internet zu empfangen! Etliche Sendungen werden hier blockiert!
Dies werde ich auch in meinen Wiederspruch aufführen, da ich leider keine andere Möglichkeit außer dem Internet habe, Medien zu empfangen, bzw. es nur mit sehr großem technischen Aufwand und dem Einsatz enormer finanzieller Mittel möglich wäre.


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Muss man dann dafür zahlen oder ist das kostenlos?
Das wäre sicher eine zu klärende Frage; würde es doch einer innereuropäischen Diskriminierung entsprechen, wenn die einen zahlen und die anderen nicht.

Allerdings könnte hier das Argument greifen, daß für in Österreich lebende Bürger Rundfunk bereits mit der Rundfunkgebühr, (etc.), abgegolten ist und deswegen keine weiteren Kosten entstehen.


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Da muss nur noch ein findiger Politiker auf den
"Europäischen Rundfunk-Finanzausgleich" kommen.
Ist das so abwegig?


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 3.238
Das Thema gab es schon:
Inländerdiskriminierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15792.0.html
Die Deutschen werden gegenüber dem Rest der Welt benachteiligt, zudem besteht ein Vollzugsdefizit, wenn nicht jeder im Einwirkungsbereich des örR abkassiert werden kann.


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