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Autor Thema: Der ORF stellt um. Schließlich zahlen die Bayern ja keine Rundfunkgebühren  (Gelesen 7844 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://www.bayernwelle.de/img/logo-bayernwelle-suedost.png
Der ORF stellt um. 
Schließlich zahlen die Bayern im Nachbarland ja keine Rundfunkgebühren.


Quelle: Bayernwelle 19.04.2016

Da schauen die Bayern in die Röhre. Ab heute stellt der ORF sein Programm auf Digital um.

Die Umstellung auf Digital HD hat vor allem rechtliche Gründe. Ab heute sind die Programme nur noch verschlüsselt zu empfangen. In der bayerischen Grenzregion haben wir den Vorteil, ohne Probleme ORF, ATV, ServusTV und die anderen österreichischen Sender zu empfangen. Das ist aber eigentlich nicht erlaubt. Schließlich zahlen die Bayern im Nachbarland ja keine Rundfunkgebühren.

weiterlesen auf:

http://www.bayernwelle.de/berchtesgadener-land-und-salzburg/der-orf-stellt-um


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  • Beiträge: 811
Gut zu wissen, vielleicht nehmen sich unsere Dummfunk-Anstalten ja ein Beispiel daran - freiwillig bestimmt nicht!

Vielleicht können sie von irgendwem gezwungen werden, ihre Bildungs- und Informationsprogramme auch zu verschlüsseln, so dass diejenigen, die sich auf anderem Weg- und vor allem ungehindert- informieren und bilden möchten. Und das diejenigen, die die Inhalte der präsentierten Programme so wichtig und gut finden, das sie sich FREIWILLIG zum Konsum derselben bereit erklären und dafür FREIWILLIG bezahlen.

Die Frage, die sich dann jedoch stellt: Es werden nicht so viele freiwillige Konsumenten und somit freiwillige Zahler übrigbleiben, die die exorbitanten Zusatzrenten der Altfunker finanzieren werden und ausserdem ein Leben der Intendanten in Saus und Braus, ohne jeden Bezug zur Realität und ohne Kostenkontrolle. Den Rest der Zahler möchte ich dann sehen.... >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

v
  • Beiträge: 1.196
Zitat
Aufgrund der Rechtslage wird auch Deutschland - voraussichtlich im Herbst 2016 - auf die digitalen HD-verschlüsselten Programme umstellen.

Hat jemand eine Ahnung, welche "Rechtslage" hier gemeint ist?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
es geht um die terrestrische Verbreitung digitaler Signale mittels terrestrischer Übertragung(DVB-T2).

Zwar werden die Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 ihre TV-Programme via DVB-T2 HD in Full HD ausstrahlen, allerdings werden die privaten TV-Sender schon während des Pilotbetriebs mit einer Verschlüsselung versehen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/DVB-T2-HD-Pilotbetrieb-beginnt-mit-Verschluesselung.136471.0.html

Im August 2014 stellte die Bundesnetzagentur die Pläne zum beschleunigten Umstieg auf DVB-T2 vor. Die von den Sendeanstalten favorisierte Lösung per Simulcastverfahren bis 2019 DVB-T und DVB-T2 zur gleichen Zeit anzubieten, kann die Bundesnetzagentur aufgrund der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 nicht mehr befürworten, weil bereits 2017 die Räumung der Kanäle 49 bis 60 abgeschlossen sein soll. Für die Nutzer der terrestrischen Sendetechnik hieß das im Vorfeld der Umstellung bei Neuanschaffungen DVB-T2 taugliche Endgeräte zu bevorzugen, die bis zum endgültigen Umstieg auf DVB-T2 auch DVB-T dekodieren können.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/DVB-T_in_Deutschland


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

m

mb1

  • Beiträge: 285
Wieder mal ein schlecht formulierter (recherchierter) Presseartikel.
In der Tat geht es um die Umstellung auf DVB-T2.

Die österreichischen Sender kaufen Senderechte nur für Österreich. Insofern sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Inhalte nur in Österreich gesehen werden können. Das kann nur durch Verschlüsselung und Ausgabe von Dekodierungskarten an österreichische Inländer sichergestellt werden.

Anders ist das in Deutschland:
Deutsche Sender (ÖR und Private) kaufen Ausstrahlungsrechte für ganz Europa. Insofern sind Beschränkungen wie eine ortsgebundene Verschlüsselung/Entschlüsselung rechtlich nicht notwendig.
Daher werden ÖR-DVB-T2-Programme jetzt und auch zukünftig unverschlüsselt empfangbar sein, auch einige (hundert) Kilometer weit in die Nachbarländer.
Anders ist das bei den Privaten.
Die wollen durch die Verschlüsselung weitere Einnahmen durch kostenpflichtige Entschlüsselung generieren. Da sie außerdem die Rechte an z.B. den ORF sublizensieren, verlangen sie im Gegenzug zusätzlich entsprechende Empfangsbegrenzungen für Nachbarländer wie Deutschland.

Der letzte Absatz bei bayernwelle.de entlarvt deren technische und tatsächliche Ahnungslosigkeit zusätzlich.



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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Wieder mal ein schlecht formulierter (recherchierter) Presseartikel.
In der Tat geht es um die Umstellung auf DVB-T2.

Die österreichischen Sender kaufen Senderechte nur für Österreich. ...

Anders ist das in Deutschland:
Deutsche Sender (ÖR und Private) kaufen Ausstrahlungsrechte für ganz Europa. Insofern sind Beschränkungen wie eine ortsgebundene Verschlüsselung/Entschlüsselung rechtlich nicht notwendig.

Gibt es denn eine offizielle Begründung, warum der ÖRR Ausstrahlungsrechte für ganz Europa kauft, statt nur für Deutschland?
Begründen sie den möglichen Empfang auf Gran Canaria durch dort dauerurlaubende deutsche Rentner, die ihr dortiges Fernseh"vergnügen" von jedem "ehrlichen" Beitragszahler fianziert bekommen, mit der notwendigen "Grundversorgung"?

Wäre doch mal einer der tausend Ansatzpunkte, die hemmungslose Verschwendung auf die sogenannte Grundversorgung zurückzuschrauben, die Ausstrahlung des miesen Programms auf Deutschland zu beschränken. Das wäre noch immer eine Zumutung und schlimm genug ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2016, 01:51 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

m

mb1

  • Beiträge: 285
Es macht finanziell nahezu keinen Unterschied, ob ich die Rechtekosten für 80 Mio. Deutsche oder für 100 Mio. Deutschsprachige erwerbe. Anders natürlich für Österreich, knapp 9 Mio. zu 100 Mio.

Die Hauptabgrenzung zum europäischen Ausland ist die Sprachbarriere Deutsch. Unbezahlbar wäre es für die ÖR, würden sie auch die englische Lizenz (für Zweikanalton) erwerben. Wenn überhaupt gibt es eine zusätzliche englische Tonspur nur über DVB-T (wirklich selten). Oder es wird stattdessen Englisch mit festen deutschen Untertiteln gezeigt.

Alternative zur Verschlüsselung könnte auch ein enger Sat-Spotbeam sein, aber wir wissen ja, dass die ÖR das alles nicht wollen.


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Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 710
Deutsche Sender (ÖR und Private) kaufen Ausstrahlungsrechte für ganz Europa.

Wenn es so wäre würde das aber auch bedeuten das Beiträge europaweit an die Ausstrahlung und deren Kosten beteiligt werden muss.
Das würde einen weiteren Widerspruch und Klagegrund erzeugen, weil Landesgesetze in Deutschland so auch europaweit gelten würden...
Beiträge europaweit angerechnet werden...
Was würden denn Ausstrahlungsrechte und Kosten dafür für Europa nutzen wenn man nur in Deutschland austrahlt und Beiträge kassiert?
Das wäre ein Missverhältnis zu Lasten der Beitragszahler.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 110
Richtig! Nur bräuchte man jemanden, der Einblick in diverse Unterlagen hat, um dieses auch beweisen zu können. So eine Art "ÖR-Papers".
Ich möchte nicht wissen, was sonst noch so von den Beiträgen bezahlt wird.


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v
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Zitat
Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger.
Unabhängig davon sind Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet abrufbar.

In einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.Mai 2014 über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S) heißt es: "(…) insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 9. Juli 2015 (Az. AN 6 K 15.00006, Fundstelle: openJur 2015, 13872, RZ 31) beschlossen: "Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

In beiden zitierten Quellen steht also ausdrücklich, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, was aber nicht der Fall ist.

Fazit: zahlungspflichtige "Wohnungsinhaber" werden diskriminiert!
- gegenüber anderen europäischen Mitbürgern,
- gegenüber allen anderen Nutzern, die nicht zahlungspflichtig sind oder nicht belästigt werden
- gegenüber dem Rest der Welt, der die Programme (angeblich) problemlos über Internet empfangen kann

...aber ein Grundrechtsverstoß ist dabei natürlich nicht erkennbar.

...allerdings könnte man auch die Frage stellen, ob der "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" überhaupt bis in die Wohnung reicht, wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind?!?


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Einfach.
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Einfach nicht zahlen.

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...allerdings könnte man auch die Frage stellen, ob der "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" überhaupt bis in die Wohnung reicht, wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind?!?
Wenn der Rundfunkbeitrag wegen dem Einwirkungsbereich nicht in Europa abgerechnet wird, dürfte er in Deutschland genausowenig abgerechnet werden. Stichwort "Vollzugsdefizit".


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Wenn der Rundfunkbeitrag wegen dem Einwirkungsbereich nicht in Europa abgerechnet wird, dürfte er in Deutschland genausowenig abgerechnet werden. Stichwort "Vollzugsdefizit".

GENAU das habe ich auch in meine Klageschrift geschrieben. Und noch ein wenig ausgeführt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 710
Klingt nach sich im Kreis drehen:
Müssen wir zahlen wenn die ihren Scheiß in die Welt schicken, in den Äther, das Weltall etc.?
Die Frage "ist das Notwendig"?

Wenn das EU-weit ist sollte man mal jemanden im Ausland fragen....aber im Netz ist ein großer Teil der Mediatheken mit dem Programm bestückt


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 7.306
Das wird voraussichtlich nicht umgestellt werden dürfen, bzw. wird eu-seitig nur unter Auflagen zugelassen.

Hier zu einem britischen Fall:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.141.01.0013.01.DEU&toc=OJ:C:2016:141:TOC

Zitat
Mitteilung der Kommission nach Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in der Sache AT.40023 — Grenzübergreifender Zugang zu Pay-TV

Grundfazit des Dokumentes:
Jeder Rundfunk eines EU-Landes muß in einem anderen beliebigen EU-Land empfangbar sein können.

Im Falle Österreich heißt das, daß es für Bürger aus anderen EU-Ländern möglich sein muß, zur Entschlüsselung des ORF entsprechende Decoderkarten erhalten zu können; verschlüsselt sein darf Rundfunk ja.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Im Falle Österreich heißt das, daß es für Bürger aus anderen EU-Ländern möglich sein muß, zur Entschlüsselung des ORF entsprechende Decoderkarten erhalten zu können; verschlüsselt sein darf Rundfunk ja.
interessant!
Muss man dann dafür zahlen oder ist das kostenlos?


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