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Autor Thema: kl. Anfrage (SPD): Vollstreckungshilfe der Kommunen für Rundfunkgebühren  (Gelesen 4248 mal)

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,
ich habe eine Interessante "Kleine Anfrage" an die Landesregierung von der SPD gefunden:

Vollstreckungshilfe der Kommunen für Rundfunkgebühren
https://www.parlamentsspiegel.de/ps/suche/Suchergebnisse_Parlamentsspiegel.jsp?m=1&w=native%28%27vherkvnrreihnr%3D%27%27NDS_V-393234_0000%27%27+%27%29&order=&maxRows=50&view=kurz&db=psakt

Zitat
Niedersächsischer Landtag ? 17. Wahlperiode Drucksache 17/6339

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Vollstreckungshilfe der Kommunen für Rundfunkgebühren

Anfrage der Abgeordneten Maximilian Schmidt, Hans-Dieter Haase und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 17.08.2016

Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge sind nach § 7 Abs. 4 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) die Gemeinden zuständig. Sie erhalten dafür nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Nieder-sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (DVO-NVwVG) einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 27,10 Euro je Vollstreckungshilfeersuchen.

Nach Berichten von der kommunalen Ebene wird der bei den Vollstreckungsbehörden entstehende Aufwand damit allerdings nur unzureichend gedeckt. Vielfach müssen die Vollstreckungsbeamten die Gebührenpflichtigen über die Grundlagen der Gebührenpflicht aufklären, hierdurch entsteht be-sonderer Aufwand - zusätzlich werden die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten bei der Voll-streckung der Gebühren immer mehr besonderen Anfeindungen ausgesetzt. So wird seitens der Kommunen eine unbotmäßige Belastung mit der o. a. Aufgabe beklagt.

Von kommunaler Seite wird deshalb u. a. eine Anpassung des Pauschalbetrages für Vollstre-ckungshilfeersuchen an die allgemeine Kosten- und insbesondere Personalkostenentwicklung ge-fordert. Hierbei ist anzumerken, dass eine Anpassung des Pauschalsatzes letztmalig 2012 stattge-funden hat; hierbei wurde allerdings lediglich der Betrag aus 1998 in Euro umgerechnet. Zudem wird gefordert zu prüfen, ob und wie der NDR selbst mit der Vollstreckung betraut werden kann.

1. Wie viele Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 7 Abs. 4 NVwVG sind von 2006 bis 2016 an die Gemeinden gerichtet worden (nach Jahren aufgeschlüsselt)?

2. Inwieweit waren die o. a. Vollstreckungshilfeersuchen erfolgreich?

3. In welcher Höhe sind von 2006 bis 2016 an die Gemeinden Mittel gemäß § 3 DVO-NVwVG zur Kostenabgeltung der Vollstreckungshilfeersuchen geflossen (nach Jahren aufgeschlüs-selt?)

4. Welche Kosten entstehen landesseitig für die Durchführung der o. a. Vollstreckungsmaßnah-men?

5. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts der im Vergleichszeitraum vorliegenden Lohn- und Preisentwicklung die Gestaltung der Kostenabgeltungspauschale gemäß § 3 DVO-NVwVG?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxis der o. a. Regelung insgesamt?

7. Wie würde sich in diesem Kontext eine Betrauung des NDR mit der o. a. Aufgabe auswirken, und wie beurteilt die Landesregierung diese Regelungsalternative?


(Ausgegeben am 24.08.2016)


Info: Dieser Bericht dient zur Information und nicht als Wahlwerbung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2016, 12:07 von Bürger«

  • Beiträge: 4
Findet sich auch irgendwo eine Antwort darauf?!


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  • IP logged

M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Hier ist die Antwort des niedersächsischen Innenministeriums vom 16.9.2016:
https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/6587-vollstreckungshilfe-der-kommunen-fuer-rundfunkgebuehren

zu 1:
ab November 2014 Verdoppelung der Vollsteckungsaufträge.
Für 2015: 143.784 Vollstreckungsaufträge an niedersächsische Kommunen
Für 2016:  71.942 (Stichtag: 30.6.2016)

zu 2:
Erfolgsquote: 25% innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, 45% innerhalb von 2 Jahren

Anmerkung: Bis zum Forderungserhalt benötigt der NDR in mehr als jedem 2.Vollstreckungsauftrag länger als 2 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Vollstreckungsersuchens.

Zitat:
Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hat hierzu mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit von Vollstreckungsersuchen  sehr  unterschiedlich  ist und  zum  Teil  mehrere  Jahre beträgt.
8)

zu 7:
Zitat
Die  Frage,  ob  der  Norddeutsche  Rundfunk  zukünftig  die  rückständigen  Rundfunkbeträge  und Rundfunkgebühren selbst vollstrecken solle, kann bereits allein aufgrund ihrer grundsätzlichen Natur  nicht  ohne  Beteiligung  des  Norddeutschen  Rundfunks  beantwortet  werden.  Die  Staatskanzlei  hat aus diesem Grund den Norddeutschen Rundfunk gebeten, zu dieser Forderung der Arbeitsgemeinschaft  der  kommunalen  Spitzenverbände  Niedersachsen  Stellung  zu  nehmen.  Eine  Antwort  des  Norddeutschen  Rundfunks  steht  noch  aus.  Erst  wenn  diese  vorliegt,  kann  sich  die  Landesregierung eine  Meinung  bilden.  Hier  wäre  gegebenenfalls auch  eine  Abstimmung  mit  den  übrigen  NDR-Staatsvertragsländern   (Freie   und   Hansestadt   Hamburg,   Mecklenburg-Vorpommern   und   Schleswig-Holstein) vorzunehmen.

Dann beobachten wir mal, wie der NDR sich um diese Aufgabe drücken wird...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 15:24 von Maverick«

C
  • Beiträge: 70
zu Punkt 7 ist sehr Interessant:

zu 7:
Zitat
Die  Frage,  ob  der  Norddeutsche  Rundfunk  zukünftig  die  rückständigen  Rundfunkbeträge  und Rundfunkgebühren selbst vollstrecken solle, kann bereits allein aufgrund ihrer grundsätzlichen Natur  nicht  ohne  Beteiligung  des  Norddeutschen  Rundfunks  beantwortet  werden.  Die  Staatskanzlei  hat aus diesem Grund den Norddeutschen Rundfunk gebeten, zu dieser Forderung der Arbeitsgemeinschaft  der  kommunalen  Spitzenverbände  Niedersachsen  Stellung  zu  nehmen.  [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2016, 19:05 von Bürger«

f

faust

... das wird mit Sicherheit interessant !


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