Hier ist die Antwort des niedersächsischen Innenministeriums vom 16.9.2016:
https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/6587-vollstreckungshilfe-der-kommunen-fuer-rundfunkgebuehrenzu 1:
ab November 2014 Verdoppelung der Vollsteckungsaufträge.
Für 2015: 143.784 Vollstreckungsaufträge an niedersächsische Kommunen
Für 2016: 71.942 (Stichtag: 30.6.2016)
zu 2:
Erfolgsquote: 25% innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, 45% innerhalb von 2 Jahren
Anmerkung: Bis zum Forderungserhalt benötigt der NDR in mehr als jedem 2.Vollstreckungsauftrag länger als 2 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Vollstreckungsersuchens.
Zitat:
Der Norddeutsche Rundfunk hat hierzu mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit von Vollstreckungsersuchen sehr unterschiedlich ist und zum Teil mehrere Jahre beträgt.
zu 7:
Die Frage, ob der Norddeutsche Rundfunk zukünftig die rückständigen Rundfunkbeträge und Rundfunkgebühren selbst vollstrecken solle, kann bereits allein aufgrund ihrer grundsätzlichen Natur nicht ohne Beteiligung des Norddeutschen Rundfunks beantwortet werden. Die Staatskanzlei hat aus diesem Grund den Norddeutschen Rundfunk gebeten, zu dieser Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen Stellung zu nehmen. Eine Antwort des Norddeutschen Rundfunks steht noch aus. Erst wenn diese vorliegt, kann sich die Landesregierung eine Meinung bilden. Hier wäre gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit den übrigen NDR-Staatsvertragsländern (Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) vorzunehmen.
Dann beobachten wir mal, wie der NDR sich um diese Aufgabe drücken wird...