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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: dreamliner am 25. August 2016, 08:58
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Hallo Mitstreiter,
ich habe eine Interessante "Kleine Anfrage" an die Landesregierung von der SPD gefunden:
Vollstreckungshilfe der Kommunen für Rundfunkgebühren
https://www.parlamentsspiegel.de/ps/suche/Suchergebnisse_Parlamentsspiegel.jsp?m=1&w=native%28%27vherkvnrreihnr%3D%27%27NDS_V-393234_0000%27%27+%27%29&order=&maxRows=50&view=kurz&db=psakt
Niedersächsischer Landtag ? 17. Wahlperiode Drucksache 17/6339
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Vollstreckungshilfe der Kommunen für Rundfunkgebühren
Anfrage der Abgeordneten Maximilian Schmidt, Hans-Dieter Haase und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 17.08.2016
Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge sind nach § 7 Abs. 4 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) die Gemeinden zuständig. Sie erhalten dafür nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Nieder-sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (DVO-NVwVG) einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 27,10 Euro je Vollstreckungshilfeersuchen.
Nach Berichten von der kommunalen Ebene wird der bei den Vollstreckungsbehörden entstehende Aufwand damit allerdings nur unzureichend gedeckt. Vielfach müssen die Vollstreckungsbeamten die Gebührenpflichtigen über die Grundlagen der Gebührenpflicht aufklären, hierdurch entsteht be-sonderer Aufwand - zusätzlich werden die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten bei der Voll-streckung der Gebühren immer mehr besonderen Anfeindungen ausgesetzt. So wird seitens der Kommunen eine unbotmäßige Belastung mit der o. a. Aufgabe beklagt.
Von kommunaler Seite wird deshalb u. a. eine Anpassung des Pauschalbetrages für Vollstre-ckungshilfeersuchen an die allgemeine Kosten- und insbesondere Personalkostenentwicklung ge-fordert. Hierbei ist anzumerken, dass eine Anpassung des Pauschalsatzes letztmalig 2012 stattge-funden hat; hierbei wurde allerdings lediglich der Betrag aus 1998 in Euro umgerechnet. Zudem wird gefordert zu prüfen, ob und wie der NDR selbst mit der Vollstreckung betraut werden kann.
1. Wie viele Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 7 Abs. 4 NVwVG sind von 2006 bis 2016 an die Gemeinden gerichtet worden (nach Jahren aufgeschlüsselt)?
2. Inwieweit waren die o. a. Vollstreckungshilfeersuchen erfolgreich?
3. In welcher Höhe sind von 2006 bis 2016 an die Gemeinden Mittel gemäß § 3 DVO-NVwVG zur Kostenabgeltung der Vollstreckungshilfeersuchen geflossen (nach Jahren aufgeschlüs-selt?)
4. Welche Kosten entstehen landesseitig für die Durchführung der o. a. Vollstreckungsmaßnah-men?
5. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts der im Vergleichszeitraum vorliegenden Lohn- und Preisentwicklung die Gestaltung der Kostenabgeltungspauschale gemäß § 3 DVO-NVwVG?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxis der o. a. Regelung insgesamt?
7. Wie würde sich in diesem Kontext eine Betrauung des NDR mit der o. a. Aufgabe auswirken, und wie beurteilt die Landesregierung diese Regelungsalternative?
(Ausgegeben am 24.08.2016)
Info: Dieser Bericht dient zur Information und nicht als Wahlwerbung
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Findet sich auch irgendwo eine Antwort darauf?!
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Hier ist die Antwort des niedersächsischen Innenministeriums vom 16.9.2016:
https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/6587-vollstreckungshilfe-der-kommunen-fuer-rundfunkgebuehren
zu 1:
ab November 2014 Verdoppelung der Vollsteckungsaufträge.
Für 2015: 143.784 Vollstreckungsaufträge an niedersächsische Kommunen
Für 2016: 71.942 (Stichtag: 30.6.2016)
zu 2:
Erfolgsquote: 25% innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, 45% innerhalb von 2 Jahren
Anmerkung: Bis zum Forderungserhalt benötigt der NDR in mehr als jedem 2.Vollstreckungsauftrag länger als 2 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Vollstreckungsersuchens.
Zitat:
Der Norddeutsche Rundfunk hat hierzu mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit von Vollstreckungsersuchen sehr unterschiedlich ist und zum Teil mehrere Jahre beträgt.
8)
zu 7:
Die Frage, ob der Norddeutsche Rundfunk zukünftig die rückständigen Rundfunkbeträge und Rundfunkgebühren selbst vollstrecken solle, kann bereits allein aufgrund ihrer grundsätzlichen Natur nicht ohne Beteiligung des Norddeutschen Rundfunks beantwortet werden. Die Staatskanzlei hat aus diesem Grund den Norddeutschen Rundfunk gebeten, zu dieser Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen Stellung zu nehmen. Eine Antwort des Norddeutschen Rundfunks steht noch aus. Erst wenn diese vorliegt, kann sich die Landesregierung eine Meinung bilden. Hier wäre gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit den übrigen NDR-Staatsvertragsländern (Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) vorzunehmen.
Dann beobachten wir mal, wie der NDR sich um diese Aufgabe drücken wird...
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zu Punkt 7 ist sehr Interessant:
zu 7:
Die Frage, ob der Norddeutsche Rundfunk zukünftig die rückständigen Rundfunkbeträge und Rundfunkgebühren selbst vollstrecken solle, kann bereits allein aufgrund ihrer grundsätzlichen Natur nicht ohne Beteiligung des Norddeutschen Rundfunks beantwortet werden. Die Staatskanzlei hat aus diesem Grund den Norddeutschen Rundfunk gebeten, zu dieser Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen Stellung zu nehmen. [...]
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... das wird mit Sicherheit interessant !