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Autor Thema: Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung  (Gelesen 64214 mal)

a
  • Beiträge: 34
Lies dich mal hier ein: der Umgang mit dem Beschluss 06/2015:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

Das hilft dir weiter. Viel Erfolg.


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Grundsätzlich hilft hier europäisches Recht.

EuGH C-424/97

Zitat
Jeder Mitgliedstaat muß sicherstellen, daß dem einzelnen der Schaden ersetzt wird, der ihm durch einen verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entstanden ist, gleichgültig, welche staatliche Stelle diesen verstopß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat.
[...]
Ein dem Beamten oder der Stelle, die den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begangen haben, gegebenenfalles nach nationalem recht eingeräumtes Ermessen ist daher insoweit unbeachtlich.
Siehe auch Europathema, wo das Urteil verlinkt ist.

Mindestens das Datenschutzrecht dürfte verletzt sein, weil Gemeinschaftsrecht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 860
Dokumente hängen unten an. Da PersonX jetzt fast 1 Jahr nichts mehr von der Sache gehört hat ist sie ziemlich raus aus dem aktuellen Geschehen. PersonX liest sich jetzt wieder gerade ein, wäre aber für Hinweise und Tipps dankbar. Auch welche Kosten jetzt durch das LG entstehen können (außer den 30 Euro).   

Ich lese :  LRA , vertr. d. den BS
Der BS will also die LRA vertreten in rechtlichen Angelegenheiten. Es ist mir unklar, wie das gehen soll?
Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung zum Zwecke des Einzugs, die ebenso nicht parteifähig ist, soll vertreten?

Zu den 30.- kommen noch ca. 3.50 Porto.


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m
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Grundsätzlich hilft hier europäisches Recht.

EuGH C-424/97

Zitat
Jeder Mitgliedstaat muß sicherstellen, daß dem einzelnen der Schaden ersetzt wird, der ihm durch einen verstoß gegen Gemeinschaftsrecht entstanden ist, gleichgültig, welche staatliche Stelle diesen verstopß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat.
[...]
Ein dem Beamten oder der Stelle, die den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begangen haben, gegebenenfalles nach nationalem recht eingeräumtes Ermessen ist daher insoweit unbeachtlich.
Siehe auch Europathema, wo das Urteil verlinkt ist.

Mindestens das Datenschutzrecht dürfte verletzt sein, weil Gemeinschaftsrecht.
Auf was genau bezieht sich jetzt deine Antwort?  :o


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Nochmal was wichtiges. Die Verfügung vom LG Dresden hat das Datum 06.04.2016. PersonX hat 2 Wochen Zeit darauf zu antworten. Das ist doch aber ab Eintreffen, was der 08.04.2016 war. PersonX hat jetzt ihre Stellungnahme fertig. Jetzt am besten heute noch per Fax und dann zusätzlich gemütlich per Post oder lieber Einschreiben? Oder sollte es reichen wenn ich es heute in die Post gebe?


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Fiktive Personen versenden ein Fax mit dem Vermerk "Vorab per Fax zur Fristwahrung" und schicken den Brief hinterher. Das Fax muss pünktlich beim Gericht ankommen, Poststempel beim Brief reicht nicht, aber die Frist wird durch das Fax gewahrt.


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P
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Zitat
Oder sollte es reichen wenn ich es heute in die Post gebe?

Es muss pünktlich dort sein! In die Post geben reicht vielleicht nicht aus, weil diese zu spät kommen könnte.

Möglich wäre selber hinbringen, soweit PersonX bekannt ist, hat ein Amtsgericht einen 24:00 Briefkasten. Also alles was vor 00:00 da rein kommt gilt als an dem Tag zugestellt.

Also unter Zeugen vor 23:59 eingeworfen sollte auch die Frist erhalten.

Ein Fax tut es wahrscheinlich auch, die Frage ist dennoch noch, wie sich die Frist berechnet.

Das hängt mit der Zustellung zusammen, bei Zustellung mit Einfacher Post, würde die Frist wenn nichts anders angegeben ist, am Tag nach der Zustellung 0:00 Uhr beginnen

Beispiel

Zustellung 06.04.2016 -> Frist Start: 07.04.2016 und 14 Tage später also mit Ablauf des Tags 14 enden also nach der Rechnung von PersonX am 20.04.2016 23:59 Uhr

1. Woche
Tag 1 07
Tag 2 08
Tag 3 09
Tag 4 10
Tag 5 11
Tag 6 12
Tag 7 13
2.Woche
Tag 1 14
Tag 2 15
Tag 3 16
Tag 4 17
Tag 5 18
Tag 6 19
Tag 7 20

Erfolgte die Zustellung mit gelber Post, könnte es sein, dass angegeben ist, wann die Frist startet.
Dabei kann es folgende Angaben geben: Tag später, am gleichen Tag, mit Bekanntgabe (Achtung Uhrzeit)

Beginnt die Frist am gleichen Tag

Zustellung 06.04.2016 -> Frist Start: 06.04.2016 und 14 Tage später enden also nach der Rechnung von PersonX am 19.04.2016 23:59 Uhr

Ein Rechner, hier muss der Fristbeginn angeben werden und die Erklärung, ob es eine
Termin- oder Ereignisfrist ist

http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/



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Soweit Mr.X bekannt, ist der 08. der erste Tag. Dann bis heute 24:00 Uhr.
Es zählt das normale eingescannte und über Tel.-Nr. abgesetzte Fax mit Fax-Protokoll. (wenn man selbst nicht hat, dann bei der Poststelle). 
Ein Computerfax (vollelektronisches) wird
i.d.R. nicht anerkannt.


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  • Beiträge: 1.548
Ein Computerfax (vollelektronisches) wird
i.d.R. nicht anerkannt.

Doch, wenn ein eigenhändig unterschriebenes Dokument eingescannt wird und dann per Computerfax versendet wird.


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H
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  • Richterliche Unabhängigkeit ist Wunschdenken
Die Fristen in gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach den §§ 187 ff. BGB:

Bei Wochenfristen:

Beispiel: In einer Verfügung steht: “Frist 4 Wochen zur Stellungnahme“ (ohne ein genaues Datum des Fristbeginns), Zugang der Verfügung erfolgte am Mittwoch, den 01.09.99.

Fristbeginn: Beginn des nächsten Tages nach Zustellung (Kenntniserlangung) - im Beispiel: Mittwoch, 01.09.99, 24.00 Uhr
Fristablauf: 4 volle Wochen = 4 * 7 Tage = 28 Tage – im Beispiel: Mittwoch, 29.09.99, 24.00 Uhr

Auf den konkreten Fall bezogen:
Verfügung des LG Dresden vom 06.04.2016, Zugang der Verfügung bzw. Kenntniserlangung am 08.04.2016 - Frist 2 Wochen zur Stellungnahme

Fristbeginn: Freitag, 08.04.2016, 24.00 Uhr
Fristablauf: 2 volle Wochen = 14 Tage; Freitag, 22.04.2016, 24.00 Uhr


Fristwahrung (nur) gegenüber Behörden/ Gerichte:
Nur für fristwahrende Zustellung an Behörden/ Gerichte reicht der Einwurf im (Nacht-) Briefkasten genau dieser Behörde/ genau dieses Gerichts um 23.59 Uhr zur Fristwahrung für diesen Tag. Ein Einwurf in den (Nacht-) Briefkasten einer anderen Behörde/ eines anderen Gerichts reicht zur Fristwahrung nur, wenn das Schriftstück INNERHALB der Frist bei der richtigen Behörde/ beim richtigen Gericht ANKOMMT. Dies bedingt ein hohes Risiko, ebenso die Versendung des Schriftstücks auf dem Postweg!!

Faxsendungen sind grundsätzlich KEINE Originale! Faxe werden daher nur von Behörden/ Gerichte und auch von diesen nur dann als fristwahrend anerkannt, wenn sie korrekt unterschrieben sind und genau dieses gefaxte Dokument (KEIN DUPLIKAT hiervon) alsbald im Original nachgereicht wird. Das Fax selbst ersetzt ein Dokument, das die Schriftform wahren muss, NICHT!! Ein Fax von einem unterschriebenen Original gilt im privaten/ geschäftlichen Rechtsverkehr als Kopie und daher nicht als wirksam unterschriebenes Original!!


Person M, der bezüglich der Wahrung von Fristen schon immer ein Fuchs war und sein Gegenüber oftmals verunsichert hat, weil dieser davon ausgegangen war, dass die Frist bereits abgelaufen war, insbesondere wenn der Tag des Fristablaufs ein Sonntag war. ;)

Grüße aus Hamburg


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"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)

I
  • Beiträge: 1
Hallo Leute,

ich hatte gestern ein gelben A3 Zettel im Briefkasten ohne Umschlag mit Auftrag zur Zwangsvollstreckung. Forderung, Name, Angelegeheit wurde per Hand geschrieben. Ich hab mich hier einwenig versucht reinzulesen versteh aber nur Bahnhof.

Es ist so das wir in unseren alten Wohnung immer GEZ gezahlt haben, nachdem wir umgezogen sind bekammen wir beide immer wieder Post von der GEZ welche wir einfach wieder ungeöffnet an den Absender zurückgesendet haben. NAtürlich besitzen wir einen TV usw..

Schreiben ist vom OGV K____ aus LE. Meine Frau bekommt nun Panik und will es bezahlen damit sie Ruhe hat. Was sollen wir jetzt genau tun und wie geht so eine Sache denn am Ende aus?

VG


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B
  • Beiträge: 422
Zitat
Faxsendungen sind grundsätzlich KEINE Originale! Faxe werden daher nur von Behörden/ Gerichte und auch von diesen nur dann als fristwahrend anerkannt, wenn sie korrekt unterschrieben sind und genau dieses gefaxte Dokument (KEIN DUPLIKAT hiervon) alsbald im Original nachgereicht wird. Das Fax selbst ersetzt ein Dokument, das die Schriftform wahren muss, NICHT!! Ein Fax von einem unterschriebenen Original gilt im privaten/ geschäftlichen Rechtsverkehr als Kopie und daher nicht als wirksam unterschriebenes Original.

Da muss ich dir widersprechen. Sämtliche Korrespondenz mit dem BS verlief meinerseits via Fax. Der BS hat genau dieses angefochten, da er die Schriftform nicht gewahrt sah.

Das habe ich unter anderen auch zum Punkt in meiner Klage gebracht und vom VG Minden recht zugesprochen bekommen.
Wichtig ist, dass das Fax mit handschriftlicher Unterschrift (Vor und Zuname) versehen ist. Die eingescannte Unterschrift im wird Dokument ist nicht gültig. Daher Brief in Word etc. Tippen, ausdrucken, unterschreiben, evtl. einscannen und per Fax schicken.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

D
  • Beiträge: 4
Gibt es hier eigentlich schon wieder Neuigkeiten?
Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich fiktive Person K mit diesem Thema und ist gerade dabei sich einzulesen, braucht aber noch Hilfe...

Person K hat in ihrem ganzen Leben noch keine Beiträge gezahlt oder auf Briefe geantwortet.
Nun kam ein förmlich zugestelltes Schreiben vom OGV.
Kann so vorgegangen werden wie in dem fall von 2014 unter
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.0.html


Edit "Bürger":
Groß-/Kleinschreibung ausnahmsweise nachträglich angepasst. Zukünftig bitte selbst darauf achten.
Für allgemeine Infos siehe bitte
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
sowie insbesondere auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort dann
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Bewusstes Ignorieren von Bescheiden wird im Forum nicht diskutiert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2017, 23:25 von Bürger«
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K
  • Beiträge: 215
Re: Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
#88: 02. Februar 2017, 14:24

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.

Zitat

§ 4 SächsVwVG – Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungshilfe

(1) Vollstreckungsbehörden sind:

    1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Zahlung verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des Freistaates Sachsen erlassen worden sind,
    2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
    3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte erlassen haben,
    4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im Wege der Vollstreckungshilfe vollstrecken.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=148603025443772147&sessionID=1992150372677107625&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=148368,6

unbedingt seine LRA anfragen ob sie eine Behörde ist !! Wenn nicht ist im Einzelfall dem Wortlaut des Gesetzes folgend die Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben oder die Kompetenz gar nicht vorhanden eine solche beim AG zu beantragen ! ( Beispiel hier: Sachsen )


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

 
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