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Autor Thema: Ungleichbehandlung Single- und Mehrpersonenhaushalte - Warum sagt niemand was?  (Gelesen 3391 mal)

P
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Hallo Zusammen,

Folgendes kann ich einfach nicht verstehen:

Es gibt genau einen Punkt, wo die Ungleichbehandlung klar erkennbar und auch gut mit Zahlen belegt werden kann.
Es betrifft die Anzahl der Singlehaushalte gegenüber den Mehrpersonenhaushalten. Es liegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes dazu vor.
Diese wesentliche Ungleichbehandlung ist so offensichtlich, dass selbst das Bundesverwaltungsgericht zu einem Kniff in seiner "Begründung" gegriffen hat, es wurde nur eine einfache Behauptung aufgestellt  und dann schnell das Thema gewechselt.

Warum sagt man vor Gericht bei den entscheidenen höchsten Instanzen nicht einfach anhand dieser Zahlen klar was Sache ist?!?  Damit meine ich nicht die Verwaltungsgerichte und auch nicht die Oberverwaltungsgerichte.
Denen traue ich persönlich nicht zu, dass sie den Mut aufbringen, eine andere Ansicht als ihr "höchstes" Gericht zu vertreten.
Was ich nicht verstehe ist, warum die Richter am Bundesverwaltungsgericht von den Anwälten nicht direkt mit den Zahlen konfrontiert wurden.

Mein Eindruck ist, dass die Anwälte viel zu viel Respekt vor diesen "hohen" Instanz haben und lieber zu auschweifenden Formulierungen greifen und sich dann wundern, wenn sie ebensolche zurückbekommen, in denen dann zwischen den Zeilen offen eingebaut ist "wir finden den Rundfunkbeitrag so wie er ist gut, und ihr könnt so nichts dagegen machen".

Sämtliche Themen, die mit Worten "weggebügelt" werden können, werden weggebügelt.

Bei 35% Singlehaushalten findet eine wesentliche Ungleichbehandlung statt, welche den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Und bei 50% ist die maximal mögliche Ungleichbehandlung erreicht (nicht erst bei 100%!)
Diese Zahlen sind da. Die Zahl der Singlehaushalte wird wohl eher noch zunehmen.

Wie heißt es im Märchen des Kaisers neue Kleider: "Der Kaiser ist nackt". Da braucht man doch nicht groß seitenweise über seine nicht vorhandene Unterwäsche philosophieren. 

Das Steuerargument wird als gerade noch tolerabel weggeputzt werden. Die Klagen der Unternehmen über die pauschalierten Beitragssätze werden als gerade noch vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz ebenfalls beibehalten, ggf. später angepasst.

Das einzige wo ich noch eine weitere Chance und Hoffnung drin sehe, neben unseren Widerstand, ist eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages als Ganzes. Einfach weil er mit heißer Nadel gestrickt wurde.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:41 von Bürger«

M
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Ich brachte das Thema schriftlich vor dem VG Berlin, ich betonte und ergänzte es in der mündlichen Verhandlung. Siehe §4 in http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm

Trotzdem war es, als hätte ich nichts vorgetragen.

Der Trick der Richterin war, sanft zu bleiben, zwar hören, aber eine Erörterung zu vermeiden.

Die Richterin tat das, obwohl ich am Anfang der Verhandlung monierte, dass es keine echte Dialektik in der Sache gab, dass es keine echte Diskussion gibt, dass nur Kirchhofs Argumente immer wieder wiederholt werden. Zu meinen Argumenten sagte die Richterin mal ganz vorsichtig, "man" könne anderer Meinung sein. Das war der einzige "Widerspruch" von ihr.

Danach bekam ich per Post das Urteil von "man": http://stmichael.tk/2016-07-27VG.txt

Mein Fehler!

Ich hätte sofort sagen sollen: "nein, man darf nicht anderer Meinung sein, man darf nicht das offensichtliche und offenkundige leugnen, in Deutschland kann das sogar strafbar sein, abhängig davon, was man leugnet."

Es war also eher eine Psychologin, die Kirchhofs Argumentation durchsetzte, als jemand, der dialektisch argumentiert. Und so ist es wahrscheinlich in allen Instanzen.

Meine Empfehlung: die Diskussion nicht scheuen, notfalls freundlich provozieren, den Widerspruch des Gerichtes zapfen, um ihn zu widerlegen. Die Richterin hat die Diskussion mehr gescheut als ich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:42 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
Lieber Michael,

genauso wie Dir wird es mir im November vor dem VG Berlin wohl auch ergehen.

Hier liegt eine sehr starke Unterwürfigkeit bei den Verwaltungsgerichten gegenüber
dem Staat und ihrer "höchsten" Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht vor.

Wenn das BVG in einer Urteilsbegründung behauptet hätte, dass die Erde nun doch eine
Scheibe ist oder die Sonne sich um die Erde dreht, würde wohl auch nicht widersprochen
werden.

Mit Rechtstaat hat dies alles nichts mehr viel zu tun. Es ist wirklich wie bei "des Kaisers
neue Kleider". Der ganze "Hofstaat" hat keinen Mut.

Viele Grüße

Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:43 von Bürger«

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Zitat
Der ganze "Hofstaat" hat keinen Mut.

Vielleicht ein Kind mit hin zur Verhandlung nehmen ;-).
Kinder sprechen doch öfters aus, was Erwachsene nicht hören wollen.


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genauso wie Dir wird es mir im November vor dem VG Berlin wohl auch ergehen.

Hoffentlich nicht genauso. Ich schrieb oben, was mein Fehler war, damit man es nicht wiederholt.

Vielleicht kannst Du sagen: "Wenn das VG Berlin die Abstrusitäten des BVerwG trotz meinem Widerspruch ohne Begründung wiederholt, dann ist es befangen". Einfach die Dialektik provozieren.

Meine Ergänzungen zum schriftlichen Vorbringen in der mündlichen Verhandlung:

Ich wies erneut darauf hin, dass bei der Ungleichbehandlung abhängig von der Anzahl der Mitbewohner die Verfassungswidrigkeit am deutlichsten sei.
Dass der angebliche Vorteil personenbezogen sei, erkenne man auch darin, dass Personen und nicht Wohnungen befreit werden. Die Abgabe sei offensichtlich nicht ein Erschließungsbeitrag: da gewinne das Grundstück an Wert, was ein Vorteil den Eigentümern bringt. Dass Personen und nicht Wohnungen Geräte besitzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:44 von Bürger«

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Michael, hab Dir eine PM geschickt, ich werde möglicherweise die gleiche Richterin haben.
Klar werde ich auf den Punkt der Ungleichbehandlung eingehen und auch eine verbale
Konfrontation nicht scheuen.
Das Problem besteht aber wohl darin, dass hier schon vorher feststeht, wie die Sache ausgeht.
Einfach weil man sich nicht traut, da man sonst erhebliche Unannehmlichkeinten und Nachteile
auf dem weiteren Berufsweg haben wird.

LG Peli


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n
  • Beiträge: 1.457
Und alle wichtigen Argument explizit zu Protokoll geben ( und die Mitschrift nach der Verhandlung lesen?)
Jemanden im Publikum/Mittstreiter bitten mitzuschreiben.

Ein fieser Trick ist einfach in der Verhandlung zu diskutieren, aber im Protokoll taucht das nicht auf.
Es ist dann einfach nicht existent und muss im Urteil auch nicht berücksichtigt werden.

(Vielleicht sollten wir mal einen Thred aufmachen: Tips und Tricks in der mündlichen Verhandlung??)

Siehe u.a. auch unter
mündliche Verhandlung > nachweisliche Dokumentation/(Wort-)Protokoll einfordern?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19948.0.html


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

M
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Klar werde ich auf den Punkt der Ungleichbehandlung eingehen und auch eine verbale
Konfrontation nicht scheuen.

Ich wiederhole: "nicht scheuen" genügt nicht.

Es geht nicht um Konfrontation, sondern um echte Diskussion, Argumentenaustausch, Dialektik, Dialog.

Man muss die dialektische Diskussion freundlich hervorrufen, denn die andere Seite nicht nur scheut sie, sondern ganz diplomatisch vermeidet, dass sie entstehe. Sie macht so, als würde sie Deine Argumente wahrnehmen, alles verläuft harmonisch, vornehm, um erst per Post Dich derb zu enttäuschen.


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@ dont worry

wenn ich merke wohin die Sache läuft, werde ich deutlich.

LG Peli


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M
  • Beiträge: 448
wenn ich merke wohin die Sache läuft, werde ich deutlich.

Das Gericht wird sich bemühen, dass Du es nicht merkst. Genau das ist, was ich ganz oben schrieb.


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g
  • Beiträge: 860
Trotzdem war es, als hätte ich nichts vorgetragen.
Der Trick der Richterin war, sanft zu bleiben, zwar hören, aber eine Erörterung zu vermeiden.

Bei Mr.X nahezu das Gleiche, jedoch in Schriftform. Diese Gilde geht nicht auf das eigentliche Problem ein und lenkt immer wieder ab und wiegelt ab.
Es schreibt Niemand von denen: Der BS ist der Gläubiger. Das vermeidet man.

Es ist doch deren Job, die Tatsachen geschickt zu deren Gunsten zu verdrehen, darin sind diese Burschen geübt. Das machen die jeden Tag und das seit Jahren. Dafür werden die gut bezahlt.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht über vom Kern-Thema abschweifende Nebenthemen "chatten", sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Ungleichbehandlung Single- und Mehrpersonenhaushalte - Warum sagt niemand was?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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J
  • Beiträge: 88
Vielleicht kannst Du sagen: die Abstrusitäten des BVerG trotz meinem Widerspruch ohne Begründung zu wiederholen ist Befangenheit.

Das ist ein sehr guter Vorschlag.

Auch ein Gebet an den Heiligen Nikolaus von Myra kann helfen.

Ich würde gerne mehr für meine Gesundheit beten, wenn ich könnte.
Meine Sorgen ist dieser Verhandlungstag körperlich und seelisch durchzustehen.


Edit "Bürger":
Leider hat sich die Diskussion abseits vom Kern-Thema dieses Threads entwickelt, muss zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht und zielgerichteten Diskussion moderiert und der Thread zu diesem Zweck vorerst geschlossen bleiben.
Im Forum bitte immer eng am Kern-Thema (Einstiegsbeitrag + Betreff) diskutieren.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis, mehr Selbstdisziplin und zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 00:48 von Bürger«

 
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