Hallo Zusammen,
Folgendes kann ich einfach nicht verstehen:
Es gibt genau einen Punkt, wo die Ungleichbehandlung klar erkennbar und auch gut mit Zahlen belegt werden kann.
Es betrifft die Anzahl der Singlehaushalte gegenüber den Mehrpersonenhaushalten. Es liegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes dazu vor.
Diese wesentliche Ungleichbehandlung ist so offensichtlich, dass selbst das Bundesverwaltungsgericht zu einem Kniff in seiner "Begründung" gegriffen hat, es wurde nur eine einfache Behauptung aufgestellt und dann schnell das Thema gewechselt.
Warum sagt man vor Gericht bei den entscheidenen höchsten Instanzen nicht einfach anhand dieser Zahlen klar was Sache ist?!? Damit meine ich nicht die Verwaltungsgerichte und auch nicht die Oberverwaltungsgerichte.
Denen traue ich persönlich nicht zu, dass sie den Mut aufbringen, eine andere Ansicht als ihr "höchstes" Gericht zu vertreten.
Was ich nicht verstehe ist, warum die Richter am Bundesverwaltungsgericht von den Anwälten nicht direkt mit den Zahlen konfrontiert wurden.
Mein Eindruck ist, dass die Anwälte viel zu viel Respekt vor diesen "hohen" Instanz haben und lieber zu auschweifenden Formulierungen greifen und sich dann wundern, wenn sie ebensolche zurückbekommen, in denen dann zwischen den Zeilen offen eingebaut ist "wir finden den Rundfunkbeitrag so wie er ist gut, und ihr könnt so nichts dagegen machen".
Sämtliche Themen, die mit Worten "weggebügelt" werden können, werden weggebügelt.
Bei 35% Singlehaushalten findet eine wesentliche Ungleichbehandlung statt, welche den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Und bei 50% ist die maximal mögliche Ungleichbehandlung erreicht (nicht erst bei 100%!)
Diese Zahlen sind da. Die Zahl der Singlehaushalte wird wohl eher noch zunehmen.
Wie heißt es im Märchen des Kaisers neue Kleider: "Der Kaiser ist nackt". Da braucht man doch nicht groß seitenweise über seine nicht vorhandene Unterwäsche philosophieren.
Das Steuerargument wird als gerade noch tolerabel weggeputzt werden. Die Klagen der Unternehmen über die pauschalierten Beitragssätze werden als gerade noch vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz ebenfalls beibehalten, ggf. später angepasst.
Das einzige wo ich noch eine weitere Chance und Hoffnung drin sehe, neben unseren Widerstand, ist eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages als Ganzes. Einfach weil er mit heißer Nadel gestrickt wurde.
LG Peli