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Autor Thema: Nach 6seitigem unterschriebenen Widerspruchsbescheid > Klage? Alternativen?  (Gelesen 3246 mal)

M
  • Beiträge: 3
Hallo,

eine fiktive Person A hat seit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag keinen einzigen cent bezahlt und sich tapfer mit Widersprüchen gewehrt und nun heute einen handunterschriebenen 6seitigen (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) Widerspruchsbescheid erhalten, indem seine Widersprüche und sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, und ist nun verzweifelt.

Zum einen weigert er sich strikt aus Gewissensgründen die Beiträge zu zahlen, zum anderen weiss er nicht wie er sich zukünftig weiter verhalten soll. Bisher hat er versucht sich an den Tips hier im Forum zu orienteren und pauschal überblickend bleibt ihm nun nur in der Situaltion entweder zu Klagen oder zu warten und eine mögliche Zwangsvollstreckung abzuwehren.

Eine Klage ist aufgrund seiner finanziellen und sozialen Situation fraglich ... wenn nicht unmöglich.

Trotz allem um ihm die Möglichkeiten aufzuzeigen ...
1) Wie funktionert so was, als Privatmann selber eine Klage einzureichen und welchen Kosten dies verbunden?
2) Welche anderen Möglichkeiten hat man, wenn man nicht klagt und eine Vollstreckung abwartet?
3) Gibt es Anwälte im Ruhrgebiet, die sich mit dem Rundfunkstaatsvertrag und den verbunden Zwangsabgaben befassen?

Mit besten Grüssen
M.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 00:56 von Bürger«
Ungebeugt Ungezähmt Ungebrochen

  • Moderator
  • Beiträge: 11.601
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Widerspruchsbescheid erhalten, indem seine Widersprüche und sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, und ist nun verzweifelt.
Person A ist da nicht allein... und möge Zuversicht schöpfen.

[...] pauschal überblickend bleibt ihm nun nur in der Situaltion entweder zu Klagen oder zu warten und eine mögliche Zwangsvollstreckung abzuwehren.
Also trotz abschlägigem WiderspruchsBESCHEID eine Zwangsvollstreckung "abzuwehren" dürfte schwierig bis aussichtslos sein... Wie würde Person A sich das vorstellen?


Eine Klage ist aufgrund seiner finanziellen und sozialen Situation fraglich ... wenn nicht unmöglich.
Das wirft die Frage auf, ob Person A ggf. Befreiungstatbestände erfüllt oder ggf. einen Härtefallantrag stellen könnte. Hierzu bitte die Suchfunktion nutzen...

1) Wie funktionert so was, als Privatmann selber eine Klage einzureichen und welchen Kosten dies verbunden?
Hierzu bitte ebenfalls vor dem Erstellen allgemeiner Fragen erst die Suchfunktion ausgiebig nutzen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ein paar Grundlagen-Infos zum Thema Klage... ;)
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

2) Welche anderen Möglichkeiten hat man, wenn man nicht klagt und eine Vollstreckung abwartet?
...dazu fällt mir spontan leider nichts Schlaues ein.

3) Gibt es Anwälte im Ruhrgebiet, die sich mit dem Rundfunkstaatsvertrag und den verbunden Zwangsabgaben befassen?

...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427


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M
  • Beiträge: 3
Widerspruchsbescheid erhalten, indem seine Widersprüche und sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, und ist nun verzweifelt.
Person A ist da nicht allein... und möge Zuversicht schöpfen.
Ja danke, Person A ist dabei eine Klageschrift zu verfassen. Mit Hilfe der Suchfunktionen hier und weiteren Infos aus dem Netz sind es nun beinah 15 Seiten geworden. :-P

Eine Klage ist aufgrund seiner finanziellen und sozialen Situation fraglich ... wenn nicht unmöglich.
Das wirft die Frage auf, ob Person A ggf. Befreiungstatbestände erfüllt oder ggf. einen Härtefallantrag stellen könnte. Hierzu bitte die Suchfunktion nutzen...

Es ist fraglich wie ein Gericht dazu entscheiden würde, aber die Person A befindet sich in der Erwerbsminderung und mitten in einer Wohlverhaltensperiode. Und bevor ein Kommentar dazu kommt, ja die Person A hätte von Anfang sich befreien lassen können vom BS und gut ist ;-), aber das Gewissen und die Emotionalität nimmt manchmal überhand, wenn man durch allgemeine politische Entwicklungen insbesondere in den Medien persönlich betroffen ist. Näher möchte die Person A das öffentlich nicht ausführen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Also es handelt sich hierbei um Ablauf 5 in einem normalen großen Umschlag und normaler Sendung.

Dort findet sich dann u.a. auch ein paar Grundlagen-Infos zum Thema Klage... ;)
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Danke. Person A wird Wohl oder Übel 105 Euro investieren müssen. :( Noch ist etwas Zeit um an der Klageschrift zu arbeiten. Dazu ist die Suchfunktion hier sehr hilfreich. Person A versucht sich in ihrer Schrift nur auf das Verwaltungsrechtliche zu beschränken, allerdings überlegt sie sich, ob er seine persönlichen/politischen Gründe einbauen soll, wo die Person A sich auf Artikel 4 und 5 des Grundgesetzes beruft oder ob das nicht zuviel wäre, denn die Gründe hat sie ja unter anderem schon in Ihrer allerersten Zurückweisung/Widerspruch angeführt gehabt und das wird ja per Kopie auch mit eingereicht.

3) Gibt es Anwälte im Ruhrgebiet, die sich mit dem Rundfunkstaatsvertrag und den verbunden Zwangsabgaben befassen?
...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html
Das hat Person A auch schon festgestellt, dass vielmehr der Streitwert im Vordergrund steht, denn in seiner Stadt hat er niemanden gefunden. Wobei Düsseldorf sehr nah ist und die Kanzlei Koblenzer mal einen Versuch wert ist, wenigstens dort mal anzufragen. Wenn es nach Person A ginge und die notwendigen Mittel dazu da wären, dann wäre Person A bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen, aber im moment ist Person A nur froh, wenn sie den ***verein BS vom Hals hat. In jedem Fall Danke für den Hinweis. Zu irgendwas wird es bestimmt gut sein. :-)


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 23:02 von Bürger«
Ungebeugt Ungezähmt Ungebrochen

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Noch ist etwas Zeit um an der Klageschrift zu arbeiten

Eile mit Weile!
A kann erstmal formal Klage erheben und Bescheide und Streitwert angeben (z.b. per Fax mit Sendebericht: günstig, schnell und rechtsicher).
Das Gericht wird dann eine Frist setzen für die Begründung (meist 1-2Monate). Eventuell kann A die Frist dann noch
verlängern, da bin ich mir aber nicht sicher. Vielleicht weiss jemand im Forum hier etwas?

Gerichtskosten von 105 Eur bei Streitwert <=   500 Eur
Gerichtskosten von 159 Eur bei Streitwert <= 1000 Eur
also peanuts gegenüber der GEZ-Beiträge.


In der Klagebegründung sich auf eine ander Klage beziehen die vor dem Verfassungsgericht anhängig ist,
dann hat man Chance dass die Klage ruhend gestellt wird bis das Verfassungsgericht entschieden hat.
Genauso mit Europarecht.

Viel Erfolg !!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

M
  • Beiträge: 3
Vielen Dank nochmal nachträglich für die vielen Hinweise. Sie waren inspirirend. :-)

@ Bürger:
Ich werde in Zukunft auf meine Wortwahl in Bezug auf den ... Beitragsservice ... achten. ;-)

Ausserdem bitte ich um Entschuldigung, wenn meine wenigen Posts Arbeit produzieren. Es ist einige Jahre her seit ich in einem Forum wieder unterwegs bin und irgendwie überfordert mich die Zitierfunktion. Zumal  ich das ganze hier ja nur in Vertretung für Person A mache. Womit ich beim Thema wäre ...

Person A hat mir mitgeteilt, dass sie den ganzen Mut zusammengenommen und eine Anfechtungsklage eingereicht hat. Das Ergebnis ist eine 16 seitige Klageschrift geworden, die zumeist aus "Guttenbergsche Copy Paste - Arbeit" ;-) mit anschließenden Anpassungen und Umformulierungen, aber auch natürlich sehr viel selbstgeschriebenes, insbesondere zu den Punkten, wo sich Person A besonders betroffen fühlt.

Hier Auszüge aus den in der Klageschrift mit den gemachten Anträgen:

Zitat
"Beantragt wird,  sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen und die Kosten des Verfahrens den Beklagten tragen zu lassen und begehre im Zweifelsfall einen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beklagten und Aussetzung der Vollziehung. Weitere wichtige Anträge sind nachfolgend im Abschluß dieser Klageschrift zu finden."

Zitat
"Aufgrund meiner persönlichen finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Situation sehe ich mich leider allerdings nicht dazu in der Lage weder der Forderung des Beklagten nachzukommen noch mir einen Rechtsbeistand zu leisten und meine Klage bis zu den höchsten gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik Deutschland vorzubringen, da mir auch die notwendigen Mittel fehlen im offensichtlichen Gegensatz zum Beklagten. Deswegen beantrage ich,   zusätzlich zu meinen vorangegangen Anträgen in dieser Klageschrift zum

1.    ein schriftliches Verfahren und zum
2.    stelle ich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und zum
3.   beantrage ich Prozesskostenhilfe nach PKH, § 115 ZPO und eine Ratenzahlung der zu    entrichtenden Gebühr für diese Anfechtungsklage

Gründe hierfür:

zu 1.:   Die hohe Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage. Die angefochtenen Bescheide    des    Beklagten sind so offenkundig rechts- und verfassungswidrig, dass ein Vollzug während des    laufenden Rechtsschutzverfahrens nicht in Betracht kommt. Es gilt der alte Rechtsgrundsatz:    Wider Treu und Glauben handelt, wer etwas fordert, von dem er weiß, dass er es
   sogleich wieder zurückgeben muss.
 
zu 2.:   Die Asymmetrie der Parteien. Während ich als Kläger und Privathaushalt von der Abgabe    erheblich betroffen bin, verfügt der Beklagte über umfangreiche Finanzmittel und    erfüllt eine nur am Rand liegende öffentliche Aufgabe. Der Beklagte unterscheidet sich insofern    von sonstigen öffentlichen Abgabegläubigern, die existentiell    notwendige öffentliche Aufgaben    wahrnehmen und daher vorrangig auf die Sicherheit des Abgabeaufkommens angewiesen sind. Der Beklagte braucht das individuelle, im Streit befindliche    Abgabeaufkommen aktuell zur    Erfüllung seiner Aufgaben nicht. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben des Beklagten gehen ohnehin weit über dessen gesetzlichen Auftrag hinaus. Im Falle von Finanzknappheit kann    der Beklagte auf die Überdotierung seiner Mitwirkenden und auf die    überdimensionierten Ausgaben in weiten Sendebereichen zugreifen.

Zu3.:   Der Kostenaufwand aufgrund meiner xxx und xxxx aufgrund einer xxxx (Unterlagen hierzu werden gesondert von mir eingereicht werden) ist für mich untragbar und nicht zu bewältigen. Der Beklagte ist über meine finanzielle und soziale Situation bereits in meinem ersten Widerspruchsschreiben unterrichtet worden und dieser Tatbestand wurde von ihm ignoriert wie auch jegliche andere Argumentationen und Begründungen meinerseits zu anderen Punkten.

Abschließend beantrage ich im Zweifel die Ruhendstellung des Verfahrens gemäß § 173 S. 1 VwGO bis zur höchstrichterlichen Klärung der entscheidunserheblichen Rechtsfragen, da noch etliche weitere Klagen und Sammelklagen laufen, die möglicherweise sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen könnten. Im Bundesverwaltungsgericht alleine werden nächstes Jahr ca. 16 Verfahren bearbeitet, darunter unter anderem Aktenzeichen: BVerwG 6 C 7.15. Hinzu kommen diverse Klagen und Sammelklagen die vor dem Bundesverfassungsgericht anstehen."

Das zuständige Verwaltungsgericht hat bereits einem vorläufigem Rechtsschutz von Vollstreckungsmaßnahmen stattgegeben.

Person A bat mich, aufgrund seiner Situation und der Schwierigkeit einen Rechtsbeistand für die 1. Instanz zu finden, hier noch einen Auszug aus der Klageschrift zu veröffentlichten, die die persönliche und rein individuelle Motivation des Vorgehens gegen Beitragsservice & Co. deutlich macht. Auf das es andere inspirieren mag. Kritik, wie man etwas besser formulieren oder thematisch besser aufgliedern könnte bzw Kritik generell wird gerne angenommen.

Zitat
"13.
Als letztes und für mich individuell persönlichen wichtigen (und stellvertretend für viele Betroffene in Deutschland lebende Landsleute, die sich nicht wehren) Grund, ausserhalb der verwaltunsrechtlichen Betrachtung, möchte ich anführen, dass unter Berufung auf Artikel 3 (3), Artikel 4 (1) und Artikel 5 ( 2) GG ich mich unter keinen Umständen in der Lage sehe den Forderungen des Beklagten nachzukommen, selbst bei einer möglichen Rechtmäßigkeit seiner Forderungen. Vor dem Hintergrund meiner bisherigen Ausführungen in dieser Klageschrift, aus folgenden Gründen:

Aufgrund meines Gewissen und meiner Ehre sehe ich mich nicht in der Lage der Forderung nachzukommen, da in den zurückliegenden Jahren eine massive diffarmierende und vernichtende Berichterstattung über meine muttersprachliche Heimat erfolgte, auch und insbesondere durch die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, für die sich der Beitragsservice als Vertreter ausgibt und sie eigentlich als Gegenpol zu Print- und Privatmedien dienen sollten. Stattdessen agieren sie kaum besser als die griechischen privaten Oligarchen-Medien und spielen die geo-politische und -strategische Lage Griechenlands herunter um eine kritische Diskussion in Deutschland zu vermeiden. Der Bevölkerung in Deutschland wird ein täuschendes, verklärendes und falsches Bild über die Ereignisse der letzten Jahre in Griechenland vermittelt um den Vorgaben und Interessen einer bestimmten Polit- und Finanzelite zu genügen. Der deutschen Bevölkerung wird das Bild eines unfähigen faulen und korrupten Volkes vermittelt, die legitimen demokratisch gewählten politischen Vertreter des Landes werden verunglimpft und damit eine ganze Kultur pauschal in ein negatives Bild gesetzt. Dabei wird der Bevölkerung in Deutschland gezielt und bewusst verschwiegen, dass das Land ein Spielball angel-sächsischer strategischer finanz- und ressourcenpolitischer Interessen (Beispiel: Eldorado Gold/Hellas Gold in Chalkidiki oder Southstream/Nabucco-Pipelines, Erdöl- und Erdgas-Vorkommen  in der Ägäis) ist und von deren Konzernen regelrecht ausgebeutet wird, finanziert durch die Beschlüsse einer Bundesregierung, die sich von derselben amerikanischen Bank (GoldmanSachs) beraten lässt, die bei der Zahlenfälschung des griechischen EURO-Beitritts behilflich gewesen ist. Hinzu kommen, das runter spielen und lächerlich machen oder wahlweise Verschweigen griechischer staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen den Deutschen Konzern Siemens AG oder gegen andere Deutsche Rüstungskonzerne wie Heckler & Koch und Rheinmetall (die maßgeblich mit an der Korruption in der griechischen Politik beteiligt waren) in den öffentlich-rechtlichen Medien um nur ein weiteres Beispiel zu nennen. Stattdessen wird der Bevölkerung eine einseitige dualistische Diskussion präsentiert, ob für „die Schulden-Griechen“ wieder gezahlt werden soll oder nicht. Eine objektive Berichterstattung findet eindeutig nicht statt, denn diese Befangenheit und Einseitigkeit durchzieht sich mittlerweile leider auch auf andere politische Themen und Lebensbereiche (nicht nur) in Bezug auf Griechenland, welches unmittelbare Auswirkungen auf mein persönliches Leben und das meiner in Deutschland lebenden Landsleute hatte und hat, daß mittlerweile soweit geht, dass man sich nicht mehr traut im alltäglichen Leben zu sagen woher man stammt ohne persönlich in irgendeiner Weise angegriffen oder mit bestimmten Vorurteilen betrachtet zu werden. Insbesondere merke ich das nun auch bei der Suche nach einem Rechtsbeistand für dieses Verfahren. Ich sehe hier eindeutig eine Benachteiligung aufgrund meiner Abstammung und kann es weder mit meinem Gewissen noch mit meiner angegriffenen persönlichen Ehre vereinbaren, diesen medialen Gebaren der öffentlich-rechtlichen Anstalten   die mit zu diesem gesellschaftlichen Zustand beigetragen haben, meine Unterstützung durch mein Geld zu geben, insbesondere wenn ich auf alternative Medien zurückgreifen muss um einen objektiven Bericht über die Situation meiner muttersprachliche Heimat zu bekommen.

Ich bin weder ein Verschwörungstheoretiker, noch tendiere ich zu irgendwelchen radikalen linken oder rechten Extremen. Ich bin nur ein seit seiner Geburt in Deutschland lebender einfacher griechischer Staatsangehöriger, der seit ca. 15 Jahren keinen Fernseher besitzt und das erste Mal in seinem Leben aufgrund von Entwicklungen, Halbwahrheiten und auferlegten Zwang in eine Gewissensnot gekommen ist und aus dieser Not heraus ist für mich, selbst unter rechtlichen legitimen Vorraussetzungen, die nicht gegeben sind, eine „Abgabe“ untragbar.

Selbst wenn der Rundfunkstaatsvertrag rechtliche Anerkennung verdient hätte, wäre hier auch ein weiterer Grund aus o.a. Gründen für mich nicht zu zahlen, da die öffentlich-rechtlichen Sender hier eindeutig gegen §§10 (1), 10 (2), 11 (1), 11 (2) des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen und ich somit für nicht erbrachte so genannte „Leistungen“ zahlen müsste. Hinnehmbar ist hierbei ebenfalls nicht, dass meine schwerwiegenden Gründe vom Beklagten als eine einfache Programmbeschwerde einzelner Sendungen abgetan wurden, was zeigt, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Wirkung nicht bewussst sind  und sie – in Vertretung des Beitragsservice?! – sich Auszüge aus dem Rundkfunkstaatsvertrag so zurecht legen wie es Ihnen gerade passt. Hinzu kommt, daß sich in den letzten Jahren nachweislich gezeigt hat, daß man als einfacher „potentieller Teilnehmer“ im Rundfunkbeirat keine Vertretung findet. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Konstruktion in vielerlei Hinsicht verfassungswidrig ist."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2015, 02:09 von Bürger«
Ungebeugt Ungezähmt Ungebrochen

Z
  • Beiträge: 1.544
Ich finde 105 Euro Investition für mindestens Zeitgewinn sind gut angelegt. Wegen der aktuellen Situation dürfte man eine ganze Weile bis zu einer guten oder schlechten Entscheidung warten dürfen und solange hat man die Bande vom Hals.
Achtung, Kostenfalle beim Gericht: Feststellungsanträge können teuer werden, deshalb klagt man gegen die Bescheide selbst zwecks Aufhebung.
Unabhängig von den Asylverfahren scheinen Gerichte die komplizierteren Fälle beiseite zu legen, wo sie schön lange schmoren können (der Richter könnte ja rechtzeitig vor der Bearbeitung in Ruhestand gehen oder versetzt/befördert werden, so daß sich dann jemand anderes drum kümmern kann...).

Ich habe den Eindruck, daß gerade Argumente, die auf Europarecht fußen und ordentlich und schlüssig vorgetragen werden, darauf Einfluß haben.
Sollte es Musterurteile des jeweiligen Gerichts geben, dann diese für den eigenen Fall "zerpflücken" und Widersprüche aufzeigen oder die eigene Betroffenheit davon abgrenzen.


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