XY hat vor, nicht zu zahlen, aber ist der Hessische Rundfunk eig. dazu berechtigt das Geld für den Bayerischen Rundfunk einzutreiben?
Nach deren Lesart vermutlich: Ja.
Allerdings ist dies mglw. nicht konkret geregelt.
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
[...]
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.
Eventuell sollte Person A sich die
"konkreten Rechtsgrundlagen" benennen lassen, in welchen
geregelt sei, dass der
Hessische Rundfunk offiziell dazu berechtigt wäre,
Forderungen des Bayerischen Rundfunks zu "mahnen".
Schließlich ist eine
Mahnung eine zwingende
Voraussetzung für die anschließende
Vollstreckung.
Die
Wirksamkeit der Mahnung könnte unter diesem Gesichtspunkt ggf.
nicht ohne weiteres gegeben sein, da ja der
ursprüngliche "Gläubiger" der Forderung, d.h. die ursprüngliche Landesrundfunkanstalt = "BR",
nicht erkennbar sei und insofern ein
"Bruch" in der Kette gegeben wäre...?
Da reicht dann Zurückweisung, egal ob BR oder HR . Eine GEZ ist nicht berechtigt, Forderungen zu stellen.
0180 lehnt man ab, da der Rundfunk die nicht verwenden darf und die www. GEZ kennt man nicht, muss man auch nicht, da man mit denen nichts zu tun hat. Das sollen die mal schön beweisen.
Es "reicht" nach bisherigen Kenntnissen leider
bei weitem nicht, eine
"Mahnung" von ARD-ZDF-GEZ einfach nur
"zurückzuweisen" und irgendetwas "beweisen" zu lassen.
Das juckt ARD-ZDF-GEZ - wie wir wissen - so ziemlich gar nicht.
Und "beweisen" werden sie auch nichts.
Das einzige, was passieren würde ist, dass der
Vorgang als nächstes in die Vollstreckung ginge - emotionslos und automatisch.
Um diese Vollstreckung aber möglichst noch
"abzubiegen",
bevor sie tatsächlich in Auftrag gegeben wird (danach wird es nämlich ungleich schwieriger, wie all die tausende Vollstreckungsfälle im Vollstreckungsboard verdeutlichen dürften!!!), muss
mehr als lediglich "zurückgewiesen" werden.
Sofern es sich also tatsächlich um eine "Mahnung" handelt, dann siehe bitte u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Dabei müsste unterschieden werden zwischen
- Mahnung
trotz Widerspruch und
- Mahnung
ohne vorausgegangenen (Beitrags-/Festsetzungs-)Bescheid.
Mitunter kann sich die Konstellation aber auch mischen - je nach den eigenen Umständen.
Für Person A könnte auch von Belang sein, ob die "Ablehnung" des einen Widerspruchs
a) lediglich ein Schreiben "Ihr Rundfunkbeitrag" o.ä. war, in welchem mit allgemeinen Floskeln die Aussichtslosigkeit des Rechtswegs suggeriert wird
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422oder
b) bereits um einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid gehandelt hat, gegen den fristgerecht Klage hätte erhoben werden müssen
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Außerdem wichtig:
Hatte Person A in ihrem
Widerspruch auch
Antag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?Falls nicht, so sollte dieser mit dem Reaktionsschreiben bestenfalls nachgereicht werden.
Zu all dem siehe bitte obige Links.
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.