Hallo,
also mal ein rein hypothetischer Fall:
Das Verwaltungsgericht schickt einen Brief (Sie haben Post..
) zur Kenntnisnahme. Im Anhang ein Schreiben der zuständigen LRA
sinngemäß:
die Beklagte überreicht dem Gericht die Verwaltungsakte und eine Auflistung der für den im Streit befangenen Zeitraum in Hessen entscheidungsmaßgeblichen geltenden Vorschriften.
Die Beklagte ist mit der Übertragung auf die Einzelrichterin einverstanden...AHA
Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. AHA
Eine Stellungnahme erfolgt nach Eingang der Klagebegründung.
Hauptsache schonmal abweisen....
Ist das Verhaltensmuster normal?
Mein Nachbar meint, er läßt sich nicht beirren und gibt die Klagebegründung persönlich auf den letzten Drücker beim Gericht ab