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Autor Thema: BÜRGER GEGEN STADT Gebührenstreit: GEZ lässt Auto pfänden  (Gelesen 20177 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle: http://www.wz-newsline.de/polopoly_fs/7.699318.1427192202!/image/zeitungskopf_niederrhein_72dpi.jpg

GEZ-Fall sorgt für Empörung

Von Peter Korall
Nach der Pfändung eines Wagens haben sich zahlreiche Leser bei der WZ gemeldet. Die kritischen Töne überwiegen.

Willich/Kreis Viersen.
Es gibt diese Themen, die die Menschen aufregen. Die sie ermuntern, sich zu melden, ihre eigenen Erfahrungen oder Meinungen zuzusteuern. Ein solches war die Geschichte um das von der Stadt Willich beschlagnahmte Auto. Das war unter anderem geschehen, weil dessen Besitzer sich weigert, die Gebühren für die frühere GEZ zu zahlen (WZ berichtete). Der Zorn vieler Menschen richtet sich dabei zumeist nicht gegen die Stadt als Vollstreckungsbehörde, sondern gegen Zwangsgebühr, die seit 2013 „Beitrag“ heißt.

weiterlesen auf:

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/gez-fall-sorgt-fuer-empoerung-1.2030196


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V
  • Moderator
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Es geht nicht so richtig in den Kopf von Mr. X .

Wieso:  Was will man?  - Kohle.
Ein GV vollstreckt in beweglichen Sachen. D.h., er müsste bei Mr. X vorbei kommen, um den Kuckuck zu kleben.
Mach der aber nicht.
Warum macht der das nicht, was seine Aufgabe wäre? Um Geld zu verlangen, dazu bedarf es keines GV.
Der will lediglich Kohle. Der will gar nicht pfänden. Weil der genau weiß, dass er abgewiesen wird, wenn der mit nem Schreiben vom BS ankommt, bzw. sein Schreiben lautet: BS gegen Mr. X .

Ist das nicht ein Widerspruch?
Daher leuchtet es Mr. X nicht ein, weshalb man ein Fahrzeug wegsperrt.

Berechtigte Einwände. Zur Durchsetzung könnten übliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Übereifrige Stadt?
-> Unverhältnismäßige Handlung -> Gegenklage

Könnte aber auch eine Aktion sein, um Angst zu schüren oder die Auflage zu steigern.

Es lohnt sich weiter zu bohren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2015, 10:50 von Viktor7«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Direkte Anfragen zur übereifrigen und unverhältnismäßigen Aktion der Stadt mit dem Wegsperren des priv. Pkw statt üblicher Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung oder Haft, könnten direkt bei der Stadt gestellt werden:

https://www.stadt-willich.de/de/verwaltung/kamzol-david/

Die Handlung ist gesetzeswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.

Zitat
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.


Ein paar Argumente für ein Telefonat:

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gefährden die Demokratie:

Sie belästigen und nötigen finanziell die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.
Sie diskriminieren dadurch die Nichtnutzer und handeln gegen den Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, der die Belastungsgleichheit garantiert.

Sie schaffen die freie Willensentscheidung der Nichtnutzer für oder gegen eine Finanzierung der nicht erwünschten und aufgedrängten Medienoption ab.

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern), die für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage kommen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).


----------------------------

Gerade gesendet:

Von: Viktor Grund
An: "dxxxx.kxxxxxx@stadt-willich.de" <dxxxx.kxxxxxx@stadt-willich.de>
Gesendet: 12:21 Samstag, 3.Oktober 2015
Betreff: Unverhältnismäßige Wegsperrung des priv. Pkw


https://www.stadt-willich.de
E-Mail: d....k...@stadt-willich.de
Telefon: 0 21 56 / 949-193


Unverhältnismäßige Wegsperrung des priv. Pkw

Sehr geehrter Herr K., sehr geehrter Mitarbeiter der Stadt Willich,

die übereifrige und unverhältnismäßige Aktion der Stadt mit dem Wegsperren des priv. Pkw eines Bürgers statt üblicher Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung oder Haft, um an die finanziellen Mittel für eine unerwünschte und aufgedrängte Medienoption zu kommen, ist beschämend und gesetzeswidrig. Die Handlung ist vollkommen unverhältnismäßig.

Zitat zum Verhältnismäßigkeitsprinzip:

"Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig."


Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gefährden die Demokratie:

Sie belästigen und nötigen finanziell die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.
Sie diskriminieren dadurch die Nichtnutzer und handeln gegen den Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, der die Belastungsgleichheit garantiert.

Sie schaffen die freie Willensentscheidung der Nichtnutzer für oder gegen eine Finanzierung der nicht erwünschten und aufgedrängten Medienoption ab.


Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Merkmale einer Beitragsabgabe werden vom Rundfunkbeitrag nicht erfüllt:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung,
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern), die für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage kommen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).


Ich fordere Sie dazu auf, sich für die Bürger und gegen die demokratiegefährde, verfassungsfeindliche, belästigende Strukturen zu wenden und diese nicht zu unterstützen. Die unverhältnismäßige Wegsperrung des priv. Pkw ist zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2015, 12:49 von Viktor7«

B
  • Beiträge: 422
Heute erscheinen zeitgleich auf diversen Internetseiten (web.de, gmx) und auch in unseren lokalen Zeitungen (nw-news.de, lz.de) fast identische Pressetexte zu den "Ventilwächtern". Soll mit dem "neutralen" Text Angst bei Zahlungsverweigern geschürt werden?  Ein Schelm, der Böses denkt, aus welcher Quelle dieser Text kommt...


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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[...] Ein Schelm, der Böses denkt, aus welcher Quelle dieser Text kommt...

Websuche mit "dpa ventilwächter" liefert... eine Menge Beiträge ;)
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=dpa%20ventilw%C3%A4chter

Über die Primärquelle dieser (dpa-)Meldung(en) kann man nur spekulieren...
...ist aber müßig ;)


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