Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich wurde bekannt, dass ARD und ZDF für den Zeitraum bis 2020 einen Mehrbedarf von 400 Millionen Euro (ARD) bzw. 383 Millionen Euro (ZDF) fordern. Medial perfekt abgestimmt, forderte der DJV-Bundesvorsitzende Konken die KEF daraufhin dazu auf, aufgrund dessen den Rundfunkbeitrag anzuheben.
Ich fordere Sie dazu auf, den Rundfunkbeitrag solange in der derzeitigen Höhe zu belassen, bis das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser auf einem Unrechtssystem basierenden Zwangsabgabe festgestellt hat.
Der Rundfunkbeitrag ist eine vollständig überflüssige, asoziale und demokratiefeindliche Abgabe. Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zwangsalimentiert werden, würde der Großteil seiner Radio- und Fernsehsender aufgrund mangelnder Akzeptanz binnen kurzer Zeit in der Bedeutungslosigkeit versinken. Asozial ist er, weil jeder unabhängig von seiner Einkommenssituation den gleichen Beitrag leisten muss. Die Demokratiefeindlichkeit der Abgabe zeigt sich schließlich darin, dass der Bürger keine Möglichkeit hat, auf die Beitragshöhe Einfluss zu nehmen und somit Abgabensteigerungen nicht durch eine basisdemokratische Volksabstimmung verhindern kann, obgleich nach § 2 Absatz 1 RStV der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Allgemeinheit bestimmt ist.
Mit freundlichen Grüßen,