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Autor Thema: Widerspruch einlegen  (Gelesen 1809 mal)

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8Ball

Widerspruch einlegen
Autor: 19. Juli 2015, 18:49
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe mich hier gerade registriert, weil fiktive Person A die Gebühren der GEZ nicht weiter hinnehmen will. Aktuell fordert die GEZ einen gesamt Betrag von rund 250 € von A, da A schon seit längerem nicht mehr gezahlt hat ;)

Nun zum Anliegen der fiktiven Person A:
Person A möchte der GEZ einen Widerspruch schicken und bräuchte dabei etwas Unterstützung.

Was genau muss in so einem Widerspruch stehen, damit ich einer möglichen Kontopfändung davon komme.
Gibt es vielleicht Vordrucke oder bestimmte § die man mit einbeziehen sollte?


Für hilfreiche Antworten, danke ich schon einmal :)


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2015, 00:56 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Re: Widerspruch einlegen
#1: 20. Juli 2015, 00:22
Hier Beispiele von Musterwidersprüchen:
Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13240.new;topicseen#new

Mein Widerspruch:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13507.0.html

Hier ein weiteres Beispiel, in dessen weiterer Diskussion alles näher erklärt wird:

Widerspruch 2014: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Auf die Schnelle diese Infos:
-Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen.
-Am Ende den Widerspruch Unterschreiben.
-Per Einwurfeinschreiben versenden.
Es finden sich weitere Argumente für den Widerspruch in diesem Forum.

Versendet wird an die entsprechende Landesrundfunkanstalt. Die Intendanten der Landesrundfunkanstalten sind für diesen ganzen Zwangsbeitrag verantwortlich, nicht der BS. Die Rundfunkanstalten versuchen, alles auf BS abzuschieben, um als Saubermänner dazustehen. Es sollte aber so langsam die Runde machen, wer wirklich verantwortlich ist:
Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wollen durch abgepresste Zwangsgelder für unsere Bildung und Meinungsbildung zuständig sein - wie glaubhaft ist das denn?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch einlegen
#2: 20. Juli 2015, 01:07
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen...
...welche u.a. mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Widerspruch einlegen" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert - so u.a. auch dieses

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Im Übrigen steckt dieses Board hier voller Beispiele...


Da diese allgemeine Frage bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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