Hallo,
übliches "Antwortschreiben" des Beitragsservice hin oder her - irgenwie muss doch mal irgendwer denen auf die Hörner hauen !?
Verstehe ich das richtig:
in fiktivem Fall hat Person A einen Widerspruch am tt.mm.yyyy an den
Südwestrundfunk - als für ihn zuständige LRA - abgeschickt.
Mit Datum vom 08.04.2015 erhält Person A eine Antwort vom
Beitragsservice.
Darin wird schwarz auf weiss erklärt der Südwestrundfunk habe das an ihn gerichtete Schreiben zur Bearbeitung an den Beitragsservice weitergeleitet.Der
Südwestrundfunk - und
NICHT der
Beitragsservice - hat positiv oder negativ über den Widerspruch zu befinden !!!
Nun stellen sich Fragen:
Inwieweit lehnt sich der Südwestrundfunk aus dem Fenster ?- Datenschutz
- Abgabe der "Bearbeitung" an den Beitragsservice
- Fristverschleppung
Könnte man in dieser Situation nicht den Südwestrundfunk erneut mit Bezugnahme auf das vom Beitragsservice erhaltenen Schreiben anmahnen:- nur selbst und direkt in Sachen Widerspruchsbescheid tätig zu sein/werden
- eine Unterlassungserklärung einfordern
- mit Datenschutz etc. argumentieren
- mit sonstigen Argumenten(?) drohen
Ebenso den Beitragsservice hinsichtlich dieses Vorgangs anschreiben:- unmissverständlich mitteilen dass hinsichtlich "Bearbeitung des Widerspruchs" erwartet wird dass ausschliesslich DIREKT der Südwestrundfunk - und nur dieser selbst - Kontakt aufnehmen muss/darf
- eine Unterlassungserklärung einfordern
- mit Datenschutz etc. argumentieren
- mit sonstigen Argumenten(?) drohen
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."