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Autor Thema: Mystisch Magisch Undurchsichtig  (Gelesen 2050 mal)

F
  • Beiträge: 7
Mystisch Magisch Undurchsichtig
Autor: 07. Juli 2015, 01:48
Mir ging heut ein Gedanke durch den Kopf:

Es schickt Ihnen diesen Bescheid - "der intendant"

Gut, so weit okay.
Nun haben wir:

- den Beitragsservice -
als nicht rechtsfähige Verwaltung, zieht er sich sein Recht über das Verwaltungsvollstreckungsgesetz / Amtshilfe
gut.
Soll er mal.

allerdings kann er ja - so sieht es die Sache ja vor - nur im Auftrag handeln, denn er ist an sich ja nur eine Verwaltung
kein eigenständiger "verein" keine "Firma" kein "Amt" - eine Verwaltung.

Oft liest man nun
"Der intendant".

Wer ist denn nun "der Intendant" ?

Ein Gedankenspiel, bitte sagt mir mal, was Ihr davon haltet:

ARD / Südwestfunk:
Gesetzlicher Vertreter:

Peter Boudgoust (Intendant)

ZDF (Zweites Deutschs Fernsehen)
Intendant
Dr. Thomas Bellut

Deutschlandradio:
Gesetzlicher Vertreter: Intendant Dr. Willi Steul

So weit so gut.
( Quellen, jewailige Seiten / Impressum )

Gedankenspiel:
Ein Mahnbescheid / ein Gläubiger der selbigen beantragt / eine Vollstreckung beantragt

- kann nicht der Beitragsservice sein, der Gläubiger ist ja der, dem das Geld zusteht
- als Verwaltung, ist der BS nur zuständig zur Eintreibung
- ein Steffen Wolf (Beitragsservice) kann nicht der intendant sein, er ist nur der "Chef" vom BS.

gut.
Wenn nun ein Schreiben (wie so oft) unterzeichnet ist mit "der Intendant"

sagt mal,wer ist denn dann der Gläubiger?

Denn das Problem ist:
der SWF = die ARD
Deutschlandradio = steht für sich allein
und
ZDF ist in der Medienvereinigung der ARD nicht aufgelistet, sie sind das 2. Deutsche Fernsehen ?! ?!

also sehe ich das im Augenblick so (freue mich auf Kritik / Gegengedanken)

- wenn ein Gläubiger nicht klar definiert ist (da die namentliche Unterschrift der das Amt / die Anstalt vertretenden Person grundsätzlich fehlt)
- dann müßte doch eigentlich ein Wiederspruch einreichbar sein?

Also gegen einen Vollstreckungsbeschluß
oder einen Beitragsbescheid

so dieser nur vom Intendant kommt.
Bei 3 Intendanten, sehe ich keinen klaren direkten Gläubiger.

wie seht Ihr das?

Ah, eine weitere Frage noch:
ich erfuhr (recht verlässliche Quelle)
ARD / ZDF gehören zu den "beliehenen"

kann man irgendwo eines Nachweises habhaft werden ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 12:36 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Re: Mystisch Magisch Undurchsichtig
#1: 11. Juli 2015, 00:37
Der Rundfunkbeitrag ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt geschuldet. In NRW ist das der WDR mit Buhrow, im Südwesten der SWR mit Buhgoust als Intendant. Nur ein einziger Gläubiger hält also hämisch grinsend die Kralle auf. Buhlut vom ZDF wird mit Almosen abgespeist. Denn die Beiträge werden, nachdem die Intendanten darin gebadet haben, nach irgendwelchen Schlüsseln aufgeteilt.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Und wenn hier schon die Intendanten erwähnt werden, das sind die Verantwortlichen für Zwangsvollstreckungen und alle Schlechtigkeiten, die BS in deren Auftrag durchführen muss. Dieselben Herren, die angeblich für unsere Bildung, Demokratie und unsere Meinungsbildung zuständig sind, lassen alles, was mit Recht und Gesetz im Zusammenhang mit Zwangsbeiträgen zu tun hat, aussehen, als wenn das Grundgesetz nur Artikel 5 enthält.


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G
  • Beiträge: 380
Re: Mystisch Magisch Undurchsichtig
#2: 11. Juli 2015, 00:59
OT: Also ich muss sagen, Roggi, Deine wunderbar sarkastischen Beiträge lesen zu können, lenkt von einigem inneren Ärger im Zusammenhang mit den vorliegenden Unrechtmäßigkeiten ein wenig ab. Danke :)


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

F
  • Beiträge: 7
Re: Mystisch Magisch Undurchsichtig
#3: 11. Juli 2015, 11:25
Hallo Ihr beiden :)

An Roggi - vielen dank für das willkommen im Forum.

Ich habe im Zuge meiner Interessen zu klagen nun weiter recherschiert.
In diesem Aspekt stieß ich auf den Zusammenhang, der hier einen Pferdefuß darstellt und habe festgestellt, dass man selbst manchmal wie blind und vernagelt auf etwas beharrt, was eigentlich falsch ist.
Somit bin ich dem Irrglauben unterlegen, es handle sich um das VwVfG das ist jedoch falsch. Das VwVfG hat überhaupt 0 Aussage für den BS und Intendanten, und genau das macht meine These unhaltbar.

denn auch im Staatsvertrag lautet es klar:
"Es wird nach dem Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt" - bedeutet damit auch: das VwVfG hat gar keine relevanz, eine Amtshilfe, wie auch immer sie geregelt ist greift hier nicht. So auch ausgewiesen
mit "gilt nicht (je baundesland) für den entsprechenden Rundfunk" kurz: §2 VwVfG (Absatz je Bundesland unterschiedlich)

zur Zeit bin ich an einer Wand angekommen.
Wie kann man denn überhaupt gegen das VwVg argumentieren?

das tMG ermächtigt den Staatsvertrag als Gesetz
der ermächtigt den Rundfunk
das VwVG schreibt ihn eiskalt als ÖR aus
und Fragen zur Amtshilfe entfallen über das VwVg

momentan ist das sehr ernüchternd.


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