@Creadle > Nochmals der Hinweis:
Keiner hier hat die Zeit gepachtet. Nein, das Verfahren ist nicht unbedingt einfach zu verstehen, aber es hat allen Anschein, dass Du Dich eben weder eingelesen hast, noch auch nur ansatzweise die Suchfunktion des Forums bemühst. Es braucht schon Eigenaktivitäten. Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt sind, kann das Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht leisten. Das Forum ist auf die diesbezügliche Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.Der Widerspruch wurde letzten Monat abgelehnt, ohne überhaupt auf die einzelnen Punkte einzugehen.
...der Beschreibung nach vermutlich ein Schreiben ähnlich diesem
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Jetzt kam dieses Schreiben?***
Wie oben angemerkt, handelt es sich dabei um einen
FestsetzungsBESCHEID, so wie sie seit September 2014 versendet werden:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Optionen der Reaktion werden beschrieben unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421...alles zu finden in den einschlägigsten Foren-Threads.
Jetzt läuft die Zwangsvollstreckung. Wie sollte er jetzt weiter vor gehen?
Woher kommt die These, dass nun die Zwangsvollstreckung laufe?Die Aussage im FestsetzungsBESCHEID, dass es sich um einen
"vollstreckbaren Titel" handelt und somit
"eine der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben" sei, ist allgemeiner Natur und besagt
nicht, dass die Zwangsvollstreckung
eingeleitet sei.
Selbst wenn tatsächlich Zwangsvollstreckung eingeleitet sei, so finden sich dazu ebenfalls schon -zgi Beiträge im Forum - und allgemeine Hinweise in den einschlägigen Threads.
Bitte endlich ernsthaft und intensiv mit dem allgemeinen Ablauf und Prozedere beschäftigen......dafür sind die Threads ja da
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDieser Thread mit dem leider auch nicht aussagekräftigen Titel "Mr. X bittet um Hilfe" bleibt aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.