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Autor Thema: Mr. X bittet um Hilfe  (Gelesen 12348 mal)

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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#15: 18. Januar 2015, 13:02
Wer "Befreiung" beanspruchen kann, kann für sich (zumindest solange die Befreiungstatbestände noch gelten und erfüllt werden) den Rechsweg vermeiden.

Ungeachtet dessen (und auch, weil ja nicht klar ist, wie lange noch welche der Befreiungstatbestände in welchem Umfang auch in der Zukunft gelten oder vom Betroffenen erfüllt werden) ist jeder willkommen, der sich von dieser Abgabe nicht "befreien" lassen will, weil er schon dem Grunde nach davon *frei* sein möchte und wer sich also auch dem Grunde nach gegen diese augenscheinlich höchst unsoziale und verfassungswidrige (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) wehren möchte.

Zu allem weiteren dann bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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C
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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#16: 22. Januar 2015, 16:34
Habe jetzt versucht alles zu verstehen.

Mr X wohnt in Nürnberg, also Bayern, sie wie ich es gelesen habe, gibt es in Bayern kein Widerspruch mehr?

Zitat
Eins vorweg. "Zu beachten ist, dass in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Hier müsste direkt gegen den Bescheid beim VG geklagt werden. Bitte Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen!"

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht aber
Zitat
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niderschrift einzulegen beim Bayrischen Rundfunk unter der Anschrift des für ihn tätigen
Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
oder beim Bayrischen Rundfunk, Abteilung Beitragsservice, Rundfunkplatz 1, 80335 München....

Hat es also Sinn den Widerspruch zu versenden mit einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs (sollte ja noch Vollzug sein, ist ja bis jetzt nur der "Festsetzungsbescheid"

Oder muss man direkt Klagen?


Wir sind durch das ganze Thema sehr verwirrt.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#17: 22. Januar 2015, 17:35
Es ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#18: 22. Januar 2015, 18:03
Es ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren.

Sehe ich auch so. Ansonsten wäre der Bescheid ja schon aufgrund der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung für den Eimer. Aber sicher ein Grund, das mal genauer zu prüfen und u.U. im (vorsorglichen) Widerpruch zu berücksichtigen.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#19: 22. Januar 2015, 18:33
Gut, dann nehmen wir den Widerspruch von hier und versenden diesen.

Der Antrag auf Aussetzung muss ja (noch) ebenfalls an die Adresse gesendet werden, wenn ich es richtig verstanden habe


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#20: 22. Januar 2015, 18:57
Gut, dann nehmen wir den Widerspruch von hier und versenden diesen.

Der Antrag auf Aussetzung muss ja (noch) ebenfalls an die Adresse gesendet werden, wenn ich es richtig verstanden habe

Person A-Z haben den Antrag auf Aussetzung immer einfach beim Widerspruch mit dazu geschrieben   :)

Bzgl. Klage und/oder Widerspruch in Bayern:
Person M kam zu Ohren, das 2007 das Widerspruchsverfahren in Bayern abgeschafft wurde, ABER in einigen  Rechtsbereichen inklusive Rundfunkgebührenabzocke ein fakultatives (man muss nicht aber kann)Widerspruchsverfahren eingeführt wurde, das somit eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. So stehts ja auch hinten in der grauen RBB eines bayrischen Festsetzungsbescheides.

Es müssen einfach nur genug widersprechen/klagen, dann wäre die Pauschalisierung (alle müssen zahlen, weil nur wenige den ÖRR nicht nutzen, die wenigen kann man dann unter den Tisch fallen lassen) gem. Urteil des bayerischen Gerichtshofes vom 15.5.2014 laut eigenem Urteil nicht mehr möglich. (Meinung des Bekannten von Person M, der Rechtsanwalt ist)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2015, 19:27 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

C
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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#21: 13. Oktober 2015, 14:25
Der Widerspruch wurde letzten Monat abgelehnt, ohne überhaupt auf die einzelnen Punkte einzugehen.

Jetzt kam dieses Schreiben?***

Jetzt läuft die Zwangsvollstreckung. Wie sollte er jetzt weiter vor gehen?


Edit "Bürger":
Das Dokument musste gelöscht werden, da nicht vollständig anonymisiert.
Es handelte sich um einen offensichtlich regulären FestsetzungsBESCHEID, die im Forum allbekannt sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, 05:40 von Bürger«

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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#22: 17. Oktober 2015, 05:56
@Creadle > Nochmals der Hinweis:
Keiner hier hat die Zeit gepachtet. Nein, das Verfahren ist nicht unbedingt einfach zu verstehen, aber es hat allen Anschein, dass Du Dich eben weder eingelesen hast, noch auch nur ansatzweise die Suchfunktion des Forums bemühst. Es braucht schon Eigenaktivitäten. Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt sind, kann das Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht leisten. Das Forum ist auf die diesbezügliche Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.



Der Widerspruch wurde letzten Monat abgelehnt, ohne überhaupt auf die einzelnen Punkte einzugehen.

...der Beschreibung nach vermutlich ein Schreiben ähnlich diesem
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422



Jetzt kam dieses Schreiben?***

Wie oben angemerkt, handelt es sich dabei um einen FestsetzungsBESCHEID, so wie sie seit September 2014 versendet werden:

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Optionen der Reaktion werden beschrieben unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


...alles zu finden in den einschlägigsten Foren-Threads.


Jetzt läuft die Zwangsvollstreckung. Wie sollte er jetzt weiter vor gehen?

Woher kommt die These, dass nun die Zwangsvollstreckung laufe?
Die Aussage im FestsetzungsBESCHEID, dass es sich um einen "vollstreckbaren Titel" handelt und somit "eine der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben" sei, ist allgemeiner Natur und besagt nicht, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet sei.

Selbst wenn tatsächlich Zwangsvollstreckung eingeleitet sei, so finden sich dazu ebenfalls schon -zgi Beiträge im Forum - und allgemeine Hinweise in den einschlägigen Threads.

Bitte endlich ernsthaft und intensiv mit dem allgemeinen Ablauf und Prozedere beschäftigen...
...dafür sind die Threads ja da ;)

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Dieser Thread mit dem leider auch nicht aussagekräftigen Titel "Mr. X bittet um Hilfe" bleibt aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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