Welche Wege könnte es denn noch geben Radio und Fernsehen zu unterstützen.
Die einzige, ehrliche (!) Variante läuft via echter Steuer auf Basis der individuellen Einkommensverhältnisse. Noch spitzer geht's auf basis der individuellen Lohn- bzw. Einkommensteuer, analog zum Solibeitrag.
Übrigens; der Solibeitrag heißt nicht "Steuer", wird aber auf Basis der individuellen Lohn- bzw. Einkommenssteuer ermitttelt.
Im europäischen Recht ist das legitim, darf der Staat doch seinen ÖRR via Steuern unterstützen.
Will man perfekte Gerechtigkeit für alle, nimmt man alle Medien in ein Boot und unterstützt dieses auf Steuerbasis aus dem allgemeinen oder auch speziellen Staatshaushalt; daß gerechte Gegenteil wäre, -> keine Unterstützung für alle Medien.
Nicht gerecht ist es, die einen Medien, (Presse via bewegter Bilder,auch "ÖRR" genannt), zu bevorzugen, und die anderen, (Presse via unbeweglicher Darstellung, auch Zeitung oder Zeitschrift genannt), erheblich zu benachteiligen.
Entweder müssen also alle sehen, wo sie bleiben, oder keiner.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;